U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Anscheinend hat er während des Jugendarrests nicht gelernt, dass man keine Körperverletzung begehen soll. Nun muss er es eben noch einmal lernen. Vielleicht begreift er es dieses Mal.


    Klasse, und das auf dem Rücken einer Toten. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von klaushei
    jup
    das ist es und ich spendiere ein Big Mac AußerhalbderBRD :D


    :top:


    Ich würde sogar eine weitaus höhere Zahl Big Mac's spendieren, falls der Abschaum dafür dauerhaft fern unseres Landes wäre...

  • Jetzt bin ich aber geschockt
    Ich will doch nur nen Big Mac spendieren


    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    @klaushei + 200prokdzufriedh: Vielleicht wäre dann die Schweiz das richtige Land für Euch.


    Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:


    a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder....................


    Damit könnte ich mich schon anfreunden



    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Warum nicht gleich IS? ;)


    Das wäre ne Möglichkeit für den Täter
    Ach lieber nicht die (IS) sind nicht hart genug

  • Passend zum Thema:


    Herr Maas möchte die Neuregelung für den §211 StGB (Mord)


    http://www.spiegel.de/panorama…abschaffen-a-1084124.html


    Ziemlich merkwürdige Regelung, falls sie so kommen bzw. vorgeschlagen werden sollte seitens des BMJV bzw. der SPD; insbesondere in Hinblick auf den besonders bestimmten Schutz des Lebens durch das GG.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • unter den Aspekt von bspw. jahrelanger häuslicher Gewalt und dem Umstand wie folgt


    "um "sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage" zu befreien"


    ist der Vorschlag doch zu begrüßen.

  • Aha, dann unterliegst du einer gewaltigen Missinterpretation, wenn du dadurch eine Tötung relativieren bzw. rechtfertigen kannst...

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  • Das Strafmass für Totschlag ist dir aber klar? :)


    Zumal Totschlag kein minder schwerer Fall des Mordes ist, sondern der (aktuell herrschenden) Lehre nach "der Mord" eine Qualifikation des Totschlages; in der tatsächlichen Rechtsprechung sind jedoch beides eigenständige Tatbestände.

    Suche: aktuell nichts


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