Firma Mei*** lässt gerichtliche Mahnung nach zwei Jahren verschicken.

  • Willkommen im Club. Ich habe auch die letzte Aufforderung erhalten, für Ware die bei mir nie angenommen und bestellt wurde. Erst sollte ich die Geräte komplett bezahlen (angeblich noch offen, obwohl ich nur per Nachname bekommen habe, haha), und jetzt soll ich Retourekosten in Höhe von 130 euro bezahlen. Habe schon mit Anwalt Tel. gesprochen. Wir warten auf den Gerichtsbescheid und dann darf der Meisl auch noch diese Kosten tragen.


    Freue mich schon darauf. Sorry, aber diesen Laden müßte man schließen lassen. Ich sollte vielleicht auch die Sache ans Gewerbe Aufsichtsamt schicken.


    Ist schon eine Frechheit, was der Typ sich einbildet!


    Meisl ist ein Trot....l !!!!

  • Ich war auch mal geschädigter der Fa. Meisl. Die Gebrüder Grimm haben mir doch tatsächlich nach ca. 2 Jahren eine Mahnung von deren Geieranwalt zukommen lassen indem aufgefordert wird die Kosten einer Nichtannahme zu überweisen (waren auch so ca. 60 € + ca. 50 € Anwaltskosten)


    Habe damals was bestellt, und es wurde erst nach 2 Monaten geliefert. :mad: Hatte es vorher natürlich via. Mail längst abbestellt... Das habe ich deren Mafiaanwalt natürlich mitgeteilt, und danach war es auch wieder ein halbes Jahr still... Bis dem Anwalt wohl wieder die Schreibwut gepackt hat. Der letzte Brief dieser Kanzlei ist jetzt aber schon ca. 1 1/2 Jahre her, hoffe ja das Thema ist nach insgesamt fast 4 Jahren endlich vom Tisch. :mad:

  • Hallo,
    ich habe auch Ärger mit dieser Firma aus Passau. Nur in meinem Fall schulden die mir noch Geld und ich muß zusehen, dass ich es bekomme.


    Leider ist es ein Problem denen erst einmal die Mahnung zukommen zu lassen!
    Zuerst habe ich die Mahnung an das Postfach geschickt(natürlich per Einschreiben). Nach ca. zwei Wochen kam die Mahnung zurück mit dem Vermerk "Lagerfrist überschritten".
    Also habe ich wieder eine Mahnung losgeschickt. Diesmal an die "Logistikanschrift". Also Orchideenweg 21.
    Und was kam heute mit der Post.........
    Mein Einschreiben mit dem Vermerk "Lagerfrist überschritten"? Es ist mir sowieso ein Rätsel wie das geht. Wie kann in diesem Fall die Lagerfrist überschritten sein??


    Was soll ich nun machen??
    Bevor ich das gerichtliche Mahnverfahren starten kann, muss ich ja erst einmal eine letzte Zahlungsaufforderung schicken und nachweisen, dass die auch angekommen ist!!


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Torsten

  • versuchs mal per FAX
    da bekommst du doch einen Sendebericht(bei mir wird das geschrieben verkleinert so das mann auf den sendebericht ganz genau sehen kann was mann abgeschickt hat)

  • Zitat

    Original geschrieben von johnydoe
    versuchs mal per FAX
    da bekommst du doch einen Sendebericht(bei mir wird das geschrieben verkleinert so das mann auf den sendebericht ganz genau sehen kann was mann abgeschickt hat)


    Ob das anerkannt wird?
    Wenn ich so den Sendebericht von meinem Fax anschaue, ist das nur Text, den jeder auch auf dem PC hätte schreiben können.
    Gut eventuell hilft die Telefonrechnung als beweis, wo die Verbindung von dem Fax mit drauf ist.
    Aber selbst da wäre ich mir nicht sicher, da ein übertragungs Fehler nicht auszuschließen ist. Oder vielleicht war die Verbindung auch nur ein Gespräch.



    Pink-Panther:
    War das ein Einschreiben mit Rückschein? Oder ein normales Einschreiben, wo der Briefträger bestätigt, den Brief auch dort reingeschmissen zu haben.


    Dieses Verfahren langt z.B. wenn du als Vermieter deinen Mieter wegen Zahlungsrückständen mahnen must.
    Wäre dies aber mit Rückschein gekommen, könnte er die annahme verweigern.
    Und die Mahnung ist nicht gültig, da der Mieter den Brief bzw. die Mahnung gar nicht gelesen hat. Aber wenn die Mahnung im Briefkasten ist gilt sie als zu gestellt. Wenn er dann seine Post nicht liest ist er selbst schuld.



    Gruß
    Dirk

  • Ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, allerdings denke ich, dass Eure ganzen Probleme mit diesem Saftladen schon fast ein Fall für den Staatsanwalt sind.


    Wenn es gar nicht anders geht, würde ich da mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anfragen, was die von solchen Vögeln halten.


    Wer weiss, was bei einer solchen Überprüfung noch Lustiges ans Licht kommt:D ;) .

    Wenn alles andere fehlschlägt, sollte man die Bedienungsanleitung lesen.


    Gebrauchsanweisung:
    Vor dem Gebrauch - schütteln
    Nach dem Schütteln - nicht mehr zu gebrauchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DirkP
    War das ein Einschreiben mit Rückschein? Oder ein normales Einschreiben, wo der Briefträger bestätigt, den Brief auch dort reingeschmissen zu haben.


    Dieses Verfahren langt z.B. wenn du als Vermieter deinen Mieter wegen Zahlungsrückständen mahnen must.
    Wäre dies aber mit Rückschein gekommen, könnte er die annahme verweigern.
    Und die Mahnung ist nicht gültig, da der Mieter den Brief bzw. die Mahnung gar nicht gelesen hat. Aber wenn die Mahnung im Briefkasten ist gilt sie als zu gestellt. Wenn er dann seine Post nicht liest ist er selbst schuld.


    Du definierst hier (im zweiten zitierten Satz) nicht das "normale" Einschreiben, sondern das (günstigere) Einwurfeinschreiben. Das "normale" Einschreiben ist das Übergabeeinschreiben (Empfänger muß unterschreiben). Der Rückschein ist eine Zusatzoption zum Übergabeeinschreiben.


    Beim Einwurfeinschreiben kann (muß aber nicht) - das wurde weiter oben im Thread schon erwähnt - das Problem der Nichtbeweisbarkeit des Zugangs entstehen. Bei einer unberechtigten Annahmeverweigerung kann der Zugang unter Umständen fingiert werden (wichtig für den hier zuletzt geschilderten Fall).

  • Gerüchte


    Zitat

    Original geschrieben von DirkP

    Wäre dies aber mit Rückschein gekommen, könnte er die annahme verweigern.
    Und die Mahnung ist nicht gültig, da der Mieter den Brief bzw. die Mahnung gar nicht gelesen hat. Aber wenn die Mahnung im Briefkasten ist gilt sie als zu gestellt. Wenn er dann seine Post nicht liest ist er selbst schuld.
    Gruß
    Dirk


    So stimmt das nicht, der Emfänger kann eben jede gewöhnliche oder nachzuweisende Sdg. verweigern, zu dessen Übergabe eine Unterschrift oder Zahlung benötigt wird, oder aber im nachhinein die Sendung (z.B. bei Einwurfeinschreiben) die Annahme durch entspr. Vermerk u. Rücksendung verweigern.


    Entgegen dem Irrglauben das "alles" bei nachzuweisenden Postsendungen "beweisbar" ist, gilt dies eben nur für die Bestätigung der Ein sowie Auslieferung. Für nicht mehr, aber auch für nicht weniger.


    Detailgenaue Auslieferungsprotokolle u. weitaus schärfere Bestimmungen gelten für die Versendungsform: "Postzustellungsauftrag", diese Sendungsart kann jedoch nur ein Gericht usw. beauftragen.

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

  • Ein paar seiten vorher steht was tolles in diesem Thread:


    "Mailt mal an Spiegel tv etc.."



    Also die Spiegel TV Redaktion freut sich auf sachdienliche Hinweise unter


    mail@spiegel-tv.de


    Nur so ein Einwurf als Unbeteiligter, aber damit erreicht ihr mehr als mit Eurer HP.
    So flotte 500.000 Zuseher ...


    KK

  • Zitat

    Original geschrieben von Pink-Panther
    Was soll ich nun machen??
    Bevor ich das gerichtliche Mahnverfahren starten kann, muss ich ja erst einmal eine letzte Zahlungsaufforderung schicken und nachweisen, dass die auch angekommen ist!!


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Torsten


    vielleicht mit einem trick...:


    die kaufen doch jetzt auch handys an.
    nimm dir nen kleinen karton. pack (unter zeugen/photos/video) die mahnung rein, event. noch nen stein, damit es nicht auffällt, und damit zu gls.
    da kostet ein kleines paket nur 4€, aber vor allem hast du einen tracking service, den du verfolgen & ausdrucken kannst ;)
    das sollte doch dann vermutl. ankommen. :p
    ob es rechtl. ausreichend ist weiß ich allerdings nicht. :confused:


    viel glück weiterhin!!!

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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