Rechtliche Beurteilung zur Blockade eingehender Verbindungen

  • Hallo zusammen,


    zwar werden die Internetzugaenge ueber UMTS immer erschwinglicher, doch mangelt es meines Wissens allen (bis auf eine Ausnahme*) an der Zuweisung einer oeffentlichen IP-Adresse ohne kuenstliche Einschraenkungen.


    So verwenden quasi alle offiziellen APN der Anbieter entweder NAT oder im Falle Vodafones zwar oeffentliche IP-Adressen, die jedoch durch eine Firewall wieder "zugemauert" werden.


    Das erschwert den Betrieb von Servern oder die Verwendung von Filesharing erheblich.


    Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei dieser Nutzung per se im legale Unterfangen handelt, sind sie meines Erachtens Teil eines vollwertigen Internetzugangs.


    Alle Anbieter werben mit einem mobilen Internetzugang und erwaehnen - wenn ueberhaupt (man denke an das Trauerspiel Moobicent) - gerade einmal eine Trafficbegrenzung. Kein Wort davon, dass die Zugaenge mangels eingehender Verbindungen faktisch kastriert sind.


    Mich wuerde eure rechtliche Beurteilung interessieren. Bestuende nicht die Moeglichkeit, die Erbringung eines uneingeschraenkten Zugangs oder Bereitstellung eines entsprechenden APN gerichtlich zu erzwingen?


    little-endian


    * Der "alte" APN internet.t-d1.de ermoeglich im Netz von T-Mobile offenbar (noch) einen vollwertigen Zugang zum Internet. Fraglich sind langfristig Abrechung der Nutzung sowie Dauer der Verfuegbarkeit.

  • wenn es dir nicht passt, hättest du ja keinen vertrag abschließen müssen. so einfach ist das.

  • Hi sibik,


    danke fuer deine Antwort, wenn auch etwas flappsig formuliert. :-P


    Ich darf dich hier jedoch mit Verlaub korrigieren - du darfst annehmen, dass ich dank durchaus vorhandener Ratio kaum einen Thread eigens hierfuer aufgemacht haette, wenn die Sache tatsaechlich so einfach waere.


    Erstens habe ich derzeit keinen entsprechenden Vertrag laufen (die Moobicent-Oddysee habe ich bereits hinter mir) und zweitens erklaert man sich mit dieser Besonderheit mangels Erwaehnung in den AGB gerade nicht einverstanden.


    In der Hoffnung auf weitere, differenziertere Beitraege wuensche ich noch einen schoenen Abend.

  • IP Konflikt


    ...möglicherweise unterscheidet sich der Chromosomensatz einiger Forennutzer in nur einem Genom von einer Kartoffel,...aber das ist rein hypothetisch...nun gut...ich habe mit Interesse Deinen Beitrag gelesen , und dabei fällt mir doch gleich wieder eine Fehlermeldung ein, die ich regelmäßig seit einigen Monaten bei Surfen im Web erhalte, wenn mein Netzzugang plötzlich eingeschränkt ist: "ein anderer Computer im Netzwerk hat die gleiche IP wie Ihr Computer, was zu Störungen in der Netzververbindung führen kann ( nicht ganz genauer genauer Wortlaut, aber -----so ungefähr...)
    Jedesmal sende ich einen Fehlerbericht an Microsoft (vorgefertigte Antwort-Option im Problembericht), zu einer Klärung oder Behebung des Fehlers ist es allerdings nie gekommen---bis jetzt...
    Wer kann mir weiterhelfen?

  • Was steht denn genau in den Tarifbeschreibungen der Anbieter? Wie ist ein Internetzugang definiert?


    Zitat

    Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei dieser Nutzung per se im legale Unterfangen handelt, sind sie meines Erachtens Teil eines vollwertigen Internetzugangs.


    Und wenn ich denke, zu einem vollwertigen Internetzugang gehört auch eine Bandbreite von 16.000 kBit/s, verklage ich meinen HSDPA-Anbieter?



    Zitat

    Das erschwert den Betrieb von Servern oder die Verwendung von Filesharing erheblich.


    Da weiß ich, woher der Wind weht.



    Zitat

    Mich wuerde eure rechtliche Beurteilung interessieren. Bestuende nicht die Moeglichkeit, die Erbringung eines uneingeschraenkten Zugangs oder Bereitstellung eines entsprechenden APN gerichtlich zu erzwingen?


    Ich glaube, die Möglichkeit besteht nicht. Aber ich komme sehr gern zur Verhandlung, wenn du sie anstrengst.


    Starter: Benutzt du eine feste IP-Adresse oder nutzt du DHCP?



    kopfschüttelnd,
    yal

  • @all:
    das Problem ist einfach mal, dass zwar die Maximalgeschwindigkeiten angegeben sind (diese akzeptiert man bei der Unterzeichnung des Vertrags), die Beschränkung des Internetzugangs jedoch nicht... die Nutzung eines NATs, der mitunter sogar Kompressionen vornimmt, ist nicht Teil des Vertragstextes...



    cheers...

  • yal: Ich würde sagen, klassischer Fall von Themaverfehlung. Setzen, sechs. ;)


    @cware: Schön, daß doch noch jemand das eigentliche Thema aufgreift. Vielen Dank.


    @<all>


    Leute, es dürfte doch wohl klar sein, daß ich kaum vorhabe, in den nächsten Tagen gegen Vodafone vor Gericht zu ziehen. Ich glaube, da zahle ich lieber 'nen Zehner im Monat mehr und nutzte den alten APN von T-Mobile, so ich denn eingehende Verbindungen unterwegs unbedingt zu meinem Lebensglück benötige.


    Dieser Thread wurde bewusst provokant eröffnet, da ich meine, dass es nicht in Ordnung ist, eingeschränkte Zugänge als vollwertig zu verkaufen. Die Nutzung von IM wird ja auch oft erwähnt. Warum nicht auch das NAT/Firewall-Gehampel?

  • Also entweder habe ich im Grundgesetz den Passus mit einem Grundrecht auf einen freien Internetzugang überlesen, oder einige scheinen mal wieder was schlechtes geraucht zu haben :D


    Wo steht z.B. bei Vodafone in den Vertragsbedingungen, das man einen "freien" Internetzugang bekommt? Im Gegenteil, da steht doch sogar drin, das bestimmte Dienste eingeschränkt, bzw. gesperrt sind, bzw. jederzeit gesperrt oder eingeschränkt werden können.


    Das ist doch genau so wieder ein Thread, wie die Leute, die meinen das Sie ein Grundrecht auf Schnäppchen bei eBay haben :rolleyes:


    Es gibt kein anrecht auf einen freien Internetzugang, nirgendwo. Man geht ein Vertragsverhältnis mit entsprechenden Konditionen ein. Und wenn dieser Vertrag nicht erfüllt wird, hat man u.u. das Recht auf eine vorzeitige Auflösung des Vertrages.


    Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann man sogar Schadensersatzforderungen stellen. Aber das wird bei einer Privatperson wohl nur schwer nachzuweisen sein ("Herr Richter, dadurch das ich meine Raupkopien nicht anbieten konnte, sind mir 50,- EUR durch die Lappen gegangen..." :D ).


    Und wenn man doch schon vorher weiß, das gewisse Dinge nicht angeboten werden, bzw. bestimmte beschränken existieren, dann kann man da nix einklagen. Du hast nicht mal anrecht auf einen eingeschränkten Internetzugang, sondern bist der Gnade der entsprechenden Provider ausgeliefert.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Wir wollen das doch nicht zur Privatfehde verkommen lassen, also halte ich mich zurück. Im übrigen sehe ich es wie diger.

  • Re: Rechtliche Beurteilung zur Blockade eingehender Verbindungen


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von little-endian
    ....Mich wuerde eure rechtliche Beurteilung interessieren. Bestuende nicht die Moeglichkeit, die Erbringung eines uneingeschraenkten Zugangs oder Bereitstellung eines entsprechenden APN gerichtlich zu erzwingen?...


    Kurz gesagt, ich sehe 0% Chance, weil dich keiner zwingt, die Zugänge zu nutzen und im Zuge der Voratsdatenspeicher mit wirkung am 1.1.09 wird das sowie Geschichte sein. Dann werden all Zugänge per Firewall und Proxy abgesichert sein, da irgentwoher die Daten kommen müssen und da wird noch mehr Limitierung gemacht, auch was die Bandbreiten betrifft.

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