Rechtliche Beurteilung zur Blockade eingehender Verbindungen

  • Re: Rechtliche Beurteilung zur Blockade eingehender Verbindungen


    Zitat

    Original geschrieben von little-endian
    Bestuende nicht die Moeglichkeit, die Erbringung eines uneingeschraenkten Zugangs oder Bereitstellung eines entsprechenden APN gerichtlich zu erzwingen?


    Nein, da es dazu keine gesetzliche Verpflichtung gibt und keiner gezwungen ist ein Produkt zu kaufen das seinen Ansprüchen nicht genügt.

  • Also meine Internetzugänge sind vollwertig, die können alles was ich will. Und wer mehr will soll sich halt nen VPN Tunnel in die Schweiz bohren...
    Achso, mein Base Zugang kann kein VPN und debitel bietet den IPSEC-AP gar nicht an. Skandal oder?

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Re: Rechtliche Beurteilung zur Blockade eingehender Verbindungen


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von little-endian
    Das erschwert den Betrieb von Servern (...) erheblich.


    dafür sind die marktüblichen Endverbraucher-Internetzugänge (auch die drahtgebundenen) nicht bestimmt, mitunter ist eine solche Nutzung sogar ausdrücklich untersagt.


    Zitat

    Teil eines vollwertigen Internetzugangs


    Nö, was dem Server fehlt ist nicht der Zugang zum Internet, sondern ein Zugang aus dem Internet zum Server.


    Wie stehtst Du eigentlich zu der Einschränkung, daß man bei den meisten Internetzugängen (auch drahtgebunden) keine statische IP bekommt, meistens nicht einmal gegen Aufpreis?


    Gruß, Wolfgang

  • Der 'Prophet' im eigenen Lande


    Okay, wie ich sehe geht das Thema hier wohl eindeutig in die falsche Richtung, da die meisten von euch leider statt einer objektiven Beurteilung der Sachlage eher geneigt sind, das Ganze ins laecherliche zu ziehen. Letzteres ist natuerlich zum einen schlichtweg bequemer, als sich differenziert auseinanderzusetzen und andererseits liefert die faktische Verzerrung von Tatsachen zusaetzlichen Naehrboden. Dazu im Einzelnen mehr:


    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Also entweder habe ich im Grundgesetz den Passus mit einem Grundrecht auf einen freien Internetzugang überlesen, oder einige scheinen mal wieder was schlechtes geraucht zu haben :D


    Danke fuer die Blumen. ;)


    Abgesehen davon, dass Internetzugaenge in dieser Form abgesehen vom Recht auf Informationsbeschaffung wohl kaum Grundrecht beruehren, geht es eher um den "Passus", das geliefert zu bekommen, was vertraglich entweder explizit erwaehnt oder nach "Treu und Glauben" zugesichert wurde.


    Zitat

    Original geschrieben von diger Wo steht z.B. bei Vodafone in den Vertragsbedingungen, das man einen "freien" Internetzugang bekommt? Im Gegenteil, da steht doch sogar drin, das bestimmte Dienste eingeschränkt, bzw. gesperrt sind, bzw. jederzeit gesperrt oder eingeschränkt werden können.


    Deine Verdrehung des Rechtsverstaendnisses entspraeche der Auflage an einen Verdaechtigen, seine Unschuld beweisen zu muessen, um unbeschadet davonzukommen. Gerade die Unterlassung, Einschraenkungen bezueglich der Erreichbarkeit zu erwaehnen, legt einen uneingeschraenkten Internetzugang nahe. Sofern Dinge wie VoIP, IM, etc. vor Vertragsabschluss bekannt gegeben werden, ist dies freilich ebenso zulaessig.


    Zitat

    Original geschrieben von diger Das ist doch genau so wieder ein Thread, wie die Leute, die meinen das Sie ein Grundrecht auf Schnäppchen bei eBay haben :rolleyes:


    Ich glaube kaum, dass derartige Leute solche Themen derart grundlegend eroertert wissen moechten. Der Begriff "Grundrecht" scheint dir zu gefallen, was?


    Zitat

    Original geschrieben von diger Es gibt kein anrecht auf einen freien Internetzugang, nirgendwo. Man geht ein Vertragsverhältnis mit entsprechenden Konditionen ein. Und wenn dieser Vertrag nicht erfüllt wird, hat man u.u. das Recht auf eine vorzeitige Auflösung des Vertrages.


    Wie interessant. Ich entsinne mich noch ganz gut, welch Welle der Empoerung Arcor durch die Blockade einer gewissen Website ausgeloest hatte. Da war keinen Tag spaeter von Klage auf Leistungserbringung, Sonderkuendigungsrecht und Zensur die Rede. Wie amuesant ist doch das "zweierlei Mass", das hier zur Anwendung kommt.


    Zitat

    Original geschrieben von diger Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann man sogar Schadensersatzforderungen stellen. Aber das wird bei einer Privatperson wohl nur schwer nachzuweisen sein ("Herr Richter, dadurch das ich meine Raupkopien nicht anbieten konnte, sind mir 50,- EUR durch die Lappen gegangen..." :D ).


    Leider laeuft auch dieses Argument vollstaendig am eigentlichen Thema vorbei, wobei anzumerken ist, dass es wahrlich traurig ist, dass die Unterhaltungsindustrie es offenbar geschafft hat, ihre Aequivalenz "Filesharing-Nutzung = Verbreitung urheberrechtlich geschuetzten Materials" selbst bis hierher durchzudruecken.


    Zitat

    Original geschrieben von diger Und wenn man doch schon vorher weiß, das gewisse Dinge nicht angeboten werden, bzw. bestimmte beschränken existieren, dann kann man da nix einklagen. Du hast nicht mal anrecht auf einen eingeschränkten Internetzugang, sondern bist der Gnade der entsprechenden Provider ausgeliefert.


    Sorry, sachlich ebenso falsch. Hierzu liefere ich gerne ein Gegenbeispiel: Sofern sich der geneigte Interessent einer Base UMTS Internet-Flatrate ein wenig vorher informiert, kann er mittlerweile prima nachlesen, dass Base Kunden kuendigt, die einer schammigen, da nicht naeher genannten Grenze nach zu viel Traffic generieren. Nun koennte ich trotz diesem Wissen einen Vertrag mit Base abschliessen und - sofern sich die AGB nicht entsprechend geaendert haben, bei einhergehender Kuendigung auf Erfuellung des Vertrages klagen. Die Bekanntheit eines Missstandes kann selbigem wohl kaum zum Recht verhelfen. :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711 Hallo,


    Kurz gesagt, ich sehe 0% Chance, weil dich keiner zwingt, die Zugänge zu nutzen und im Zuge der Voratsdatenspeicher mit wirkung am 1.1.09 wird das sowie Geschichte sein. Dann werden all Zugänge per Firewall und Proxy abgesichert sein, da irgentwoher die Daten kommen müssen und da wird noch mehr Limitierung gemacht, auch was die Bandbreiten betrifft.


    Ich fasse deinen Beitrag mal als Satire auf, denn das kaum kaum ernst gemeint sein, nicht wahr?


    Falls wider Erwarten doch nicht, nachfolgend doch noch einige Worte dazu:


    Bis zum 1.1.09 wird das Bundesverfassungsgericht mit ein wenig Rueckgrat entgegen allen Pfuschs auf EU-Ebene dem ganzen Unsinn ein Ende bereitet haben, so dass das ganze Kasperltheater mit kuerzerer Spielzeit auskommen werden muss. Davon mal ganz abgesehen glaubst du hoffentlich selbst nicht, dass sich auch nur ein Proxy-Betreiber um die laecherlichen Richtlinien aus Europa scheren wird. Der Schuh wird genau umgekehrt daraus: Es trifft die Unbedarften, waehrend die Leute, die wirklich groesseres Vorhaben, sich ohnehin "gern haben" lassen.


    Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Also meine Internetzugänge sind vollwertig, die können alles was ich will. Und wer mehr will soll sich halt nen VPN Tunnel in die Schweiz bohren...
    Achso, mein Base Zugang kann kein VPN und debitel bietet den IPSEC-AP gar nicht an. Skandal oder?


    Von welchen Zugaengen sprichst du? Dass mir auch NAT oder Firewall a la Vodafone kaum Probleme bereiten, habe ich bereits beschrieben. Es geht ganz hypothetisch ums Prinzip, auch wenn das hier anscheinend schwer verdaulich zu sein scheint.


    Was meinst du mit "kann kein VPN"? Woran scheitert's denn? :p


    In diesem Beitrag abschliessend an die Allgemeinheit


    Ich hatte eigentlich nicht vor, um meine eigene Auffassung hier "ringen" zu muessen sondern eher auf konstruktive Betrachtung der Sachlage gehofft wie die moegliche Rechtsauffassung der Gerichte, Diskussion ueber die Definition eines Internetzugangs als solchen, etc.


    Kritische Meinungen sind mir demnach auch hoechst willkommen nur moechte ich - und das wirklich gaenzlich, ohne arrogant wirken zu wollen - qualifiziertere Beitrage als diese hier erwarten. Diese sind derart pauschal, zum Teil sachlich vollkommen falsch und am Thema vorbei, dass einem schwindlig wird. :flop:


    In diesem Sinne nach dem netten Spiel eine geruhsame Nacht. :)

  • Re: Re: Rechtliche Beurteilung zur Blockade eingehender Verbindungen


    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    Nö, was dem Server fehlt ist nicht der Zugang zum Internet, sondern ein Zugang aus dem Internet zum Server.


    Grundgedanke des Internets ist eigentlich gerade, dass ein Rechner nicht nur Zugang "zum" Internet hat, sondern Teil davon ist. Dies schliesst eine Erreichbarkeit von aussen meines Erachtens mit ein. Aus diesem Grunde sind die Mitbegruender ja auch nicht gerade erpicht darauf, NAT weiterhin als Notloesung fuer knapp werdende IP-Adressen im Einsatz zu sehen.


    Zitat

    Original geschrieben von wgot Wie stehtst Du eigentlich zu der Einschränkung, daß man bei den meisten Internetzugängen (auch drahtgebunden) keine statische IP bekommt, meistens nicht einmal gegen Aufpreis?


    Per se voellig in Ordnung, da fuer die Dauer der Internetsitzung alles uneingeschraenkt erreichbar und somit moeglich ist. Die Erreichbarkeit unter immer derselben Adresse ist dagegen wenn man so will Luxus, der gerne extra verguetet werden darf, wenn's denn jemand unbedingt braucht.

  • Re: Der 'Prophet' im eigenen Lande


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von little-endian
    Ich fasse deinen Beitrag mal als Satire auf, denn das kaum kaum ernst gemeint sein, nicht wahr?


    Falls wider Erwarten doch nicht, nachfolgend doch noch einige Worte dazu:


    Bis zum 1.1.09 wird das Bundesverfassungsgericht mit ein wenig Rueckgrat entgegen allen Pfuschs auf EU-Ebene dem ganzen Unsinn ein Ende bereitet haben, so dass das ganze Kasperltheater mit kuerzerer Spielzeit auskommen werden muss. Davon mal ganz abgesehen glaubst du hoffentlich selbst nicht, dass sich auch nur ein Proxy-Betreiber um die laecherlichen Richtlinien aus Europa scheren wird. Der Schuh wird genau umgekehrt daraus: Es trifft die Unbedarften, waehrend die Leute, die wirklich groesseres Vorhaben, sich ohnehin "gern haben" lassen.


    Die Voratsdatenspeicherung ist Realität im Telefonsektor und die wir auch im Internetsektor kommen, da wird auch das Bundesverfassungsgericht nichts dran ändern. Die werden höchsten ein paar Rahmenbedingungen setzen, mehr nicht.


    Werfe mal einen Blick nach Schweden, was da gerade aktuell abgeht, da ist die VDS in D ein Witz gegen.


    Und ob ich die Daten 1 Woche oder 6 Monate speicher, da ändern nichts dran, das die erst mal erfasst werden müssen.

  • Nach der Anspielung auf die Vorratsdatenspeicherung des BVerG bei der Verhandlung zum Thema Online-Durchsuchung glaube ich, dass die Chancen besser stehen, als von dir dargestellt.


    Wir werden es sehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von little-endian
    Nach der Anspielung auf die Vorratsdatenspeicherung des BVerG bei der Verhandlung zum Thema Online-Durchsuchung glaube ich, dass die Chancen besser stehen, als von dir dargestellt.


    Chancen worauf? Auf ein Grundgesetzlich geregeltes Recht auf einen freien Internetanschluß?


    Ich weiß ja nicht, auf welchem Planeten Du lebst, aber ich kann Dir garantieren, das Du auf der Erde und besonders in Deutschland damit nicht durchkommst. Aber Du kannst es ja mal auf der Venus probieren :D


    Deine Chancen stehen derzeit eher im Minus :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • diger


    Wenn ich mir die gegebenen Antworten hier so durchlese, scheint die Venus in der Tat eine Option zu sein, da dort prinzipbedingt mit Sicherheit weniger aneinander vorbeigeredet werden dürfte.

  • Ich denke die Mobilanbieter blocken eingehende Verbindungen um Ihre Kunden vor ungewollten Verbindungaufbauten von außen zu schützen.


    Welcher User möchte schon, dass sein Handy, mit dem er z.B. IM- oder Email-Dienste nutzt und somit immer online ist, von außen her angepingt wird oder mit sonstigem Müll aus dem Internet bombardiert wird.


    Nicht auf jedem mobil mit dem Internet verbundenen Endgerät kann man eine Desktopfirewall installieren und sich schützen; und selbst wenn, bleibt immer noch das Problem, dass auch Datenvolumen in Empfangsrichtung berechtet wird.
    Wenn eingehende Verbindungen also erlaubt wären, müsste man auch noch für diese bezahlen, obwohl man gar keine Kontrolle darüber hätte. Speziell bei Tarifen mit kleinem Inklusivvolumen könnte das teuer werden.


    Wer unbedingt von außer her erreichbar sein will kann spezielle Zugänge/APNs beauftragen.
    Bei Vodafone gibts z.B. noch den APN cda.vodafone.de bei dem man statische IP-Adressen bekommt, die von außen erreichbar sind, allerdings nur für Geschäftskunden.


    MFG

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