Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • such dir einfach einen broker, wo du mehrere depots haben darfst [ING-DiBa, DAB bank, ...], dann kannst du für die aktion auch einfach ein depot mehr beantragen und auch nur dieses depot schließen.


    solange banken wie die dkb, die netbank, keine prämie für das depot anbieten, frage ich mich, wer überhaupt dort ein depot eröffnet. die netbank hatte schon prämie, daher habe ich dort kurz ein depot gehabt. aber mal ehrlich, sind das wirklich depots, was die dkb und die netbank so anbieten? teilweise ist intraday traden nicht mal möglich :flop:

  • CC Übertrag


    Fällt diese Zahlung für Zwischengewinn od. so ähnlich auch an, wenn man eine NV bei CC hat?
    Ich kenne mich mit Fonds leider nicht so gut aus.

  • Re: CC Übertrag


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Fällt diese Zahlung für Zwischengewinn od. so ähnlich auch an, wenn man eine NV bei CC hat?
    Ich kenne mich mit Fonds leider nicht so gut aus.



    Der Zwischengewinn fällt natürlich auch an, wenn man eine NV oder einen noch nicht ausgeschöpften Freibetrag besitzt.


    Aber er braucht dann nicht zu versteuert werden, d. h. es wird vom Verkaufserlös der Fondsanteile nichts abgezogen.

  • Re: CC Übertrag


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Fällt diese Zahlung für Zwischengewinn od. so ähnlich auch an, wenn man eine NV bei CC hat?
    Ich kenne mich mit Fonds leider nicht so gut aus.


    Genau das gleiche Thema hatte ich neulich auch mal.
    Wie prämienjäger sagte, auch bei einer NV-Bescheinigung wird natürlich beim Kauf der Zwischengewinn in den Verlusttopf gesteckt und beim Verkauf versteuert, wenn dann kein Verlusttopf zum Verrechnen da ist.


    Zu erwähnen ist noch dass Du gerade bei einer NV besonders aufpassen musst, dass Du keine unnötigen Zwischengewinne versteuern musst. Das ist hier doppelt schlimm. Zum einen belasten diese Zwischengewinne komplett die NV (die NV bekommst Du ja nur weil Dein voraussichtliches Einkommen unter der Grundfreibetragsgrenze liegt) und Du hast gar keinen Gewinn erwirtschaftet. (Das gleiche wäre natürlich der Fall bei einem Freistellungsauftrag).
    Und zum anderen hast Du ein "SteuerGuthaben" im Verlusttopf, welches Du überhaupt nirgends nutzen kannst, da Du ja sowie keine Steuern bezahlst. Also kannst Du das Guthaben gar nicht durch Verrechnung mit Zinsen/Kapitalerträgen nutzen, da Du durch die NV ohnehin keine Steuern bezahlst.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: CC Übertrag


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Zu erwähnen ist noch dass Du gerade bei einer NV besonders aufpassen musst, dass Du keine unnötigen Zwischengewinne versteuern musst. Das ist hier doppelt schlimm. Zum einen belasten diese Zwischengewinne komplett die NV (die NV bekommst Du ja nur weil Dein voraussichtliches Einkommen unter der Grundfreibetragsgrenze liegt) und Du hast gar keinen Gewinn erwirtschaftet. (Das gleiche wäre natürlich der Fall bei einem Freistellungsauftrag).
    Und zum anderen hast Du ein "SteuerGuthaben" im Verlusttopf, welches Du überhaupt nirgends nutzen kannst, da Du ja sowie keine Steuern bezahlst. Also kannst Du das Guthaben gar nicht durch Verrechnung mit Zinsen/Kapitalerträgen nutzen, da Du durch die NV ohnehin keine Steuern bezahlst.


    Für den normalen NV-Bescheinigungsbesitzer ist das Ganze weder einfach noch doppelt schlimm. Und 'belastet' wird durch die Zwischengewinne die NV-Bescheinigung auch nicht. Er hat durch die NV-Bescheingung generell *nichts* mit der Besteuerung von Kapitalerträgen zu tun und muss sich daher auch keinen Kopf um die Verrechnung von Verlusten und Gewinnen bei verschiedenen Banken machen. Nur für den Fall, dass er auf Jahressicht insgesamt einen Kapitalverlust erleidet, sollte er von den betroffenen Banken einen Verlustbescheinigung beantragen und ggf. über das Finanzamt einen entsprechende Feststellung seiner Verluste im Rahmen der ESt-Erklärung erwirken, damit er ggf. per Verlustvortrag diesen Verlust noch steuerlich nutzen kann (falls zukünftig keine NV-Bescheinigung mehr besteht, schafft man sich dadurch eine Art "Steuerverrechnungspolster" für zukünftige Kapitalerträge). Wer davon ausgeht, dass er auch in der Zukunft weiterhin eine NV-Bescheinigung bekommen wird, kann sich das ganze ESt-Theater allerdings auch ersparen.


    Unangenehm wird dies höchstens für den 'tricksenden' NV-Bescheinigungsbesitzer durch die neue (seit Januar 2013 geltende) Verpflichtung der Banken, die Kapitalerträge, die auf Konten/Depots anfallen, die durch NV-Bescheinigung von der Besteuerungspflicht befreit sind, an eine zentrale Stelle beim Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Da nur Erträge (und keine Verluste) gemeldet werden, wird es im speziellen Fall, dass die eine Bank höhere Erträge meldet, die eigentlich mit Verlusten bei einer anderen Bank zu verrechnen wären, zu Nachfragen des Finanzamt kommen. Solange der NV-Bescheinigungsbesitzer nicht wirklich trickst (es soll ja Zeitgenossen gegeben haben, die die dreijährige Laufzeit der NV-Bescheinigung entsprechend 'genutzt' haben, da sie bislang ja nur in dem einen relevanten Jahr für den Verlängerungsantrag aufpassen mussten, nicht 'zu viel' Kapitalerträge zu haben), ist das Ganze dann ja nicht dramatisch, macht nur etwas Arbeit (aber dies schreckt den professionellen Prämienjäger ohnehin nicht ;) )

  • Re: Re: Re: CC Übertrag


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Da nur Erträge (und keine Verluste) gemeldet werden, wird es im speziellen Fall, dass die eine Bank höhere Erträge meldet, die eigentlich mit Verlusten bei einer anderen Bank zu verrechnen wären, zu Nachfragen des Finanzamt kommen.


    Ist das denn sicher, dass nicht auch Verluste gemeldet werden?


    In welchem Schreiben ist diese ab 2013 erforderliche Meldung angeordnet worden?


    Gibt es zum genauen Wortlaut der Anordnung einen Link?

  • Re: Re: Re: CC Übertrag


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Für den normalen NV-Bescheinigungsbesitzer ist das Ganze weder einfach noch doppelt schlimm. Und 'belastet' wird durch die Zwischengewinne die NV-Bescheinigung auch nicht. Er hat durch die NV-Bescheingung generell *nichts* mit der Besteuerung von Kapitalerträgen zu tun
    ...
    Verlustbescheinigung beantragen und ggf. über das Finanzamt einen entsprechende Feststellung seiner Verluste im Rahmen der ESt-Erklärung erwirken, damit er ggf. per Verlustvortrag diesen Verlust noch steuerlich nutzen kann (falls zukünftig keine NV-Bescheinigung mehr besteht, schafft man sich dadurch eine Art "Steuerverrechnungspolster" für zukünftige Kapitalerträge)
    ...Verpflichtung der Banken, die Kapitalerträge, die auf Konten/Depots anfallen, die durch NV-Bescheinigung von der Besteuerungspflicht befreit sind, an eine zentrale Stelle beim Bundeszentralamt für Steuern zu melden


    Natürlich hat eine NV-Bescheinigung an sich nichts mit der Besteuerung zu tun. Sie sorgt lediglich dafür, dass Du keine EkSt-Erklärung machen musst, um Dir zuviel bezahlte Steuern aus Kapitaleinkünften zurückzuholen, die ohne NV im Rahmen der Abgeltungssteuer abgeführt werden würde.
    Eine NV-Bescheinigung wird soweit ich weiß auch nur dann ausgestellt, wenn auf absehbare Zeit die Bedingungen auch erfüllt sind.


    Das klassische Beispiel sind Rentner, also die von Dir erwähnten normalen NV-Bescheinigungsbesitzer.
    Und gerade dort kann man davon ausgehen, dass die eben keine EkSt-Erklärung mehr machen werden.
    Sprich gerade dort ist es wichtig, dass keine Verluste in den Töpfen entstehen, da diese sonst wieder gezwungen wären, eine Erklärung zu machen, was man ja gerade durch die NV ersparen kann.
    Heißt also dass Du entweder wieder eine Erklärung machen musst, oder Du hättest dann das Geld verschenkt.


    Zum Thema Belastung:
    Du sagst es ja selbst: Die Bank meldet natürlich was Du an Gewinnen erwirtschaftet hast und dass Du eben dafür durch die NV keine Steuern abgeführt hast. Also werden natürlich auch die Stückzinsen/Zwischengewinn gemeldet, "belastet" also die NV sehr wohl, eben weil nur Gewinne und keine Verluste gemeldet werden.


    Beispiel zur Verdeutlichung:
    Du kaufst WP bei Bank1 und bekommst in den Verlusttopf einen Verlust über 30000 Euro eingestellt. Du überträgst die WP zu Bank2, ohne die Töpfe mitzunehmen, weil z.B. sich noch etwas im Depot bei Bank1 befindet.
    Bei der Bank2 hast Du eine NV. Es werden Dir zwar keine Steuern abgezogen, aber auf Basis der NV.
    Die Bank meldet aber 30000 Euro als Zwischengewinn an's FA.
    Ich bin mir sicher, dass Du dann Post vom FA bekommst, in der Du aufgefordert wirst, die NV zurückzugeben. Du hast dann überhaupt nichts verdient, bist aber Deine NV los und darfst zu guter letzt auch noch eine EkSt-Erklärung machen.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: CC Übertrag


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Beispiel zur Verdeutlichung:
    Du kaufst WP bei Bank1 und bekommst in den Verlusttopf einen Verlust über 30000 Euro eingestellt. Du überträgst die WP zu Bank2, ohne die Töpfe mitzunehmen, weil z.B. sich noch etwas im Depot bei Bank1 befindet.
    Bei der Bank2 hast Du eine NV. Es werden Dir zwar keine Steuern abgezogen, aber auf Basis der NV.
    Die Bank meldet aber 30000 Euro als Zwischengewinn an's FA.
    Ich bin mir sicher, dass Du dann Post vom FA bekommst, in der Du aufgefordert wirst, die NV zurückzugeben. Du hast dann überhaupt nichts verdient, bist aber Deine NV los und darfst zu guter letzt auch noch eine EkSt-Erklärung machen.


    Im Prinzip stimmt das alles, aber meinst Du wirklich, dass viele 'normale' NV-Bescheinigungsbesitzer Fonds in einem solchem Volumen erwerben, dass dadurch 30.000 Euro an Zwischengewinnen entstehen?


    Ich habe bei meinem letzten Fondskauf, um an der AFzCC-Aktion teilzunehmen, Fondsansteile im Volumen von 50.000€ erworben. Die Höhe des ausgewiesenen Zwischengewinns betrug 73,50€. Um auf die von Dir im Beispiel angegeben 30.000€ zu kommen, hätte ich Fondsanteile im Volumen von etwas über 20,4 Mio. Euro kaufen müssen. Ich vermute 'mal, dass eine solche Summe nicht nur meine finanziellen Möglichkeiten, sondern auch die der allermeisten NV-Bescheinigungsbesitzer geringfügig übersteigt ;)

  • Re: Re: Re: Re: Re: CC Übertrag


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Im Prinzip stimmt das alles, aber meinst Du wirklich, dass viele 'normale' NV-Bescheinigungsbesitzer Fonds in einem solchem Volumen erwerben, dass dadurch 30.000 Euro an Zwischengewinnen entstehen?


    nein, das sollte nur zeigen dass man als NV-Bescheinigungsbesitzer besonders aufpassen sollte auf das Thema.
    Egal ob man an der Betragsgrenze ist mit seinen Einkünften oder nicht, man sollte seine NV nicht unnötig belasten.

    Viele Grüße


    Martin

  • kurze Frage:


    ich habe derzeit ein Girokonto bei der Netbank und wollte dort ein Depot aufmachen und das dann zu CC übertragen (wegen den 3,5%).


    Die wollen aber nochmal einen Postident. Ist das normal oder mach ich was falsch?
    Wie ist das denn bei anderen Banken?

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