Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Ebenfalls danke!


    Bedeutet also: der Zähler von Comdirect läuft die ganze Aktionsdauer (bzw. spätestens ab Bekanntwerden der neuen Aktion), und wenn ich z. B. im November (Annahme: Prämie der Voraktion Ende Oktober erhalten und Haltefrist erfüllt) die Papiere wegübertrage (z. B. Wert 50k) und im Dezember neue Papiere über 60k übertrage, werden nur 10k anerkannt - richtig?


    In den Teilnahmebedingungen steht:


    Zitat


    Jeder Depotübertrag während der Aktionsdauer von comdirect an andere Institute ist volumenmindernd.


    Das Vorgehen ist mit dieser zugegeben sehr allgemeinen Formulierung also gedeckt.


    Bedingungskonform kann man also bei der zweiten Aktion nur teilnehmen, wenn man neue Papiere überträgt, die Papiere der Vorgängeraktion weiterhin hält und die Haltefrist (30.06.2015) abwartet.

  • Ich denke, die einzige Lösung bei Comdirect die Prämie mehrfach zu kassieren (ohne Haltefrist bzw. "neue" Wertpapiere zu bewegen) ist eine komplette Kündigung und danach eine Neueröffnung. Aber nach einer Kündigung direkt nach Erhalt der Prämie, macht die Comdirect öfters die Tür zu für "Prämienjäger" und man kommt gar nicht mehr rein. Das Vorgehen ist also "riskant". Ich würde die Comdirect lieber in Rühe lassen und auf die nächste Aktion warten, wo die Bedingungen freundlicher aussehen :rolleyes:

  • interessantes Urteil zur Gebühr von Ersatzkarten

    Zitat

    Die Postbank darf für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte künftig kein Geld mehr verlangen. Eine entsprechende Klausel, mit der das Kreditinstitut 15 Euro für solch eine Karte forderte, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil für unwirksam. Die Klausel benachteilige Bankkunden unangemessen, hieß es zur Begründung. (Az. XI ZR 166/14)

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Und das ist die Identifikation in Handyshops, die einfach SIM-Karten tauschen können.


    Vor 20 Jahren hatte mal jemand, der es nicht gut mit mir meinte, meinen Telekom Festnetzanschluss abgemeldet und auf seine Rufnummer umgeleitet. Ein einfacher Anruf bei der Telekom reichte dafür aus. Auf meine Schadenersatzdrohung bei dem Laden folgte eine Entschuldigung und die Grundgebühr wurde für ein 1/2 Jahr oder so erlassen (Gespräche wurden damals noch extra berechnet). Ein realer Schaden entstand gsd nicht.


    Soviel zum Thema Telefonschuppen - wenn ich mir die Reklame- und Drückerfuzzis in den Supermärkten so anschaue dürfte sich daran bis heute nicht viel geändert haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von winniepuuh
    5. Wer hat Erfahrungen damit, wenn im Fall einer Krankheit der Versicherungsanspruch wahrgenommen wird? - Macht die Versicherung das "einfach" so mit oder stellt sie sich etwas quer, Attest usw. als Voraussetzung ist klar. Habe bis jetzt nie eine in Anspruch nehmen müssen.


    Wann soll/sollte denn die Reise sein?


    Stell Dich darauf ein, daß die Versicherung da schon ein bißchen Zauber veranstaltet...


    Ich hatte selbst mal so einen Versicherungs-Fall vor ca. 7 Jahren über eine Kreditkarten-Versicherung:
    Meine "Krankheit" damals war ein frisch gebrochenes Sprunggelenk und diverse gerissene Bänder - der Schadensfall eine nicht (mehr) stornierbare Ferienwohnung in Österreich (mit Auto-Anfahrt, etc.). Also ein glasklares Ding mit Schadenhöhe von vielleicht 500 Euro.


    Meine eingereichten Unterlagen incl. Attest der behandelnden Chirurgin reichte der Versicherung nicht - die schick(t)en dann nochmal ihren eigenen medizinischen Fragebogen für den Arzt, der um einiges umfangreicher ist (dafür stellte die Chirurgin dann noch eine verschmerzbare Extra-Rechnung).


    Von "querstellen" seitens der Versicherung möchte ich da jetzt nicht reden - die nehmen es halt sehr genau.
    Und das ist auch gut so.
    Kennen halt ihre Pappenheimer...
    Naja, und wenn man da jetzt mit einem "Versicherungsfall" kommt zu einem Land, wo kürzlich mal ein Anschlag stattfand....und dann ist die Diagnose vielleicht auch noch etwas vage...........

  • Re: Postbank Depotübertrag


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Mal zur Erinnerung: Wer im Frühjahr an der Postbank Depotübertragsaktion teilgenommen hat, sollte langsam mal schauen, dass da >5000€ Depotbestand wieder drauf kommen. Die Auswertung dazu ist, wenn ich mich richtig erinnere, "im November".


    Also von "Auswertung" stand da m.W. nichts, nur:


    "Die Auszahlung der Prämie erfolgt ab dem 17.11.2015 auf das Anlagekonto."


    [...]


    "Dieses Anlagekonto und das Depot, nebst einem Bestand (mindestens 5.000,00 Euro Depotvolumen), müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung noch bei der Postbank bestehen."


    Sprich: Wenn man am 16.11. einen Depotwert von mindestens 5.000 Euro hat, sollte kein Risiko bestehen.

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