Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: RNS


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Schnell, aber trotzdem zu spät
    Es wären noch 2 x fam. Kwk gewesen, allerdings finde ich auf der Seite das mit den 2 Jahren auch nicht.


    Direkt unter dem Bild mit dem 50-Euro-Geldschein.

  • rns


    jetzt ja, wenn man es so schön erklärt bekommt :-)


    Bei unserer letzten Werbung war kein Post-Id erforderlich, also hat die Bank nachgesehen,
    nur eine Ausweiskopie war erforderlich.


    Evtl. sind es zu viele "Rückkehrer" gewesen, was aber nicht an mir gelegen haben kann - wir
    sind fast alle nach der ersten Eröffnung bei der Bank geblieben, teils auch als Mitglied

  • Re: Re: Re: Re: SparCard einer Sparkasse


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Gut, offensichtlich gibt es so was doch - ich konnte es mir deshalb nicht vorstellen, weil meinem Eindruck nach Sparkonten "interne" Produkte einer bestimmten Bank sind, daher ging ich davon aus, dass es anders als bei Girokonten keine Strukturen gibt, um auf diese auch von Fremdbanken aus zuzugreifen.

    Ist doch kein Gegensatz - SpaKa-Sparkonten sind tatsächlich Verband-"intern", Zugriff ist aber auch über andere SpaKa-ATM's möglich - so meine Infos.
    Also anders als die PoBa-Sparcards, welche ein Visa-Plus-Logo tragen und auch an anderen als PoBa-ATM's funktionieren (dann aber freilich nicht kostenfrei).


    danchel gut möglich, dass es bei dem Bekannten auch diesebe Karte für Giro und Sparcard war, das weiß ich nicht genau. Jetzt ist er jedenfalls nur noch Sparcard-Kunde.

  • Re: PSD RNS


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Die Bank hat bei der Freundschaftswerbung folgendes vermerkt:


    "Neukunden sind Personen, die noch nie Kunde der PSD Bank RheinNeckarSaar eG waren."


    Kann sich jemand erinnern, wie lange es diesen Zusatz schon gibt?
    Ich meine, dass es entweder gar keine Bedingung in dieser Richtung gab, oder
    dass man 2 Jahre nicht dort gewesen sein durfte.

    Die Änderung fand am 5. April statt:
    http://www.changedetection.com…nneckarsaar/c218_log.html

  • Ich plane mein Sparkassenkonto, auf Grund der hohen Gebühren zu kündigen. Welche Alternative würdet Ihr empfehlen? Idealerweise direkt mit Startguthaben.



    Grüßle
    Peter

  • Zitat

    Original geschrieben von PeterKoe80
    Ich plane mein Sparkassenkonto, auf Grund der hohen Gebühren zu kündigen. Welche Alternative würdet Ihr empfehlen? Idealerweise direkt mit Startguthaben.



    Grüßle
    Peter


    Das kommt ganz darauf auf welche Dinge du besonders wert legst.

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Ich hatte die Aktion gleich nach der Onlinestellung entdeckt und habe aufgrund der Problematik bei der Consorsbank nachgefragt (Antwort bisher noch offen) und erst danach hier den Hinweis ebenfalls entdeckt.

    Hast du oder jemand anderes schon eine Antwort erhalten? Und wie ist diese?


    Ich hatte (bevor ich das hier gelesen hatte) auch schon gefragt und heute folgende Antwort erhalten:

    Zitat

    Bitte beachten Sie, dass Sie als Kunde bei der Consorsbank immer nur an einer Aktion teilnehmen können. Wenn Sie aktuell an der Aktion "Vergolden Sie Ihre Fonds" teilnehmen möchten, werden die bestehenden Sonderkonditionen mit der neuen Aktion überschrieben.

    Für mich liest sich das leider so, dass man die Sonderzinsen verliert, wenn man an der Aktion teilnimmt... :(
    Die Frage ist natürlich, wie strikt sie das in der Praxis handhaben. Gibt es dazu Erfahrungen aus der Vergangenheit? (beide Aktion gibt es ja nicht zum ersten Mal...)

  • Zitat

    Original geschrieben von jw3141
    Gibt es dazu Erfahrungen aus der Vergangenheit? (beide Aktion gibt es ja nicht zum ersten Mal...)


    Kann es ja nicht, da es die Klausel bisher nie gab.


    Sollte der Aktionszinssatz tatsächlich "deaktiviert" werden, wäre auch wichtig zu wissen, zu welchem Stichtag - auch da gibt es ja mehrere Möglichkeiten.


    Edit: Und zusätzlich stellt sich mir die Frage, WANN man dann wieder an einer Zinsaktion - sofern die noch mal kommt - teilnehmen darf.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Kann es ja nicht, da es die Klausel bisher nie gab.

    Die Klausel gab es auch schon bei der letzten Aktion, wo man bis zu 500€ abgreifen konnte. Damals gab es keine Einschränkung in welchem Zeitraum eine Kombination von Aktionen nicht möglich wäre. Diesmal werden nur die Aktionen von Januar bis Juli 2016 ausgeschlossen. Somit ist die aktuelle Klausel weniger restriktiv, als damals. Trotzdem wurden auch in der letzten Aktion die Prämien anstandslos ausgezahlt.


    Ich vermute, daß mit den Klauseln einfach nur verhindert werden soll, daß man mit einem Übertrag zwei Aktionen mitnimmt. Die Antwort, welche jw3141 erhalten hat, dürfte einfach mal falsch sein. Vermutlich hat der Antwortende einfach nur gedacht, daß mit der aktuellen Aktion auch nur eine Sonderverzinsung erfolgt. Und in diesem Fall war es halt schon immer so, daß die alten Sonderkonditionen von den neuen abgelöst werden.


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Sollte der Aktionszinssatz tatsächlich "deaktiviert" werden, wäre auch wichtig zu wissen, zu welchem Stichtag - auch da gibt es ja mehrere Möglichkeiten.

    Das wäre in der Tat wichtig zu wissen. Ich persönlich würde da aber nicht durch Nachfragen schlafende Hunde wecken. Zum einen halte ich es wie oben schon erläutert für unwahrscheinlich, daß man nicht an der aktuellen Übertragsaktion teilnehmen kann, wenn man die letzte Zinsaktion mitgenommen hat. Zum anderen könnten die Bedingungen der aktuellen Aktion (restriktiver) angepaßt werden. Bisher kann man ja immerhin noch problemlos argumentieren, daß bei einem Wegfall der Sonderverzinsung aufgrund der letzten Zinsaktion doch wenigstens noch die Sonderverzinsung der vorletzten Aktion gelten müßte.


    Wie gesagt: ich vermute, daß überhaupt keine Sonderzinsen gestrichen werden. Im übrigen haben wir ja auch jedesmal eine schriftliche Bestätigung über die Sonderverzinsung bekommen...

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