Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Advanzia Tagesgeld


    Was hält denn die geneigte Leserschaft von der aktuellen Neukundenaktion der Advanzia?
    Ist man auch Neukunde, wenn man zwar kein Tagesgeldkonto aber eine Gebuhrenfrei MC dort hat?
    Gibt es in diesem Fall irgend eine Vereinfachung bei der Anmeldung, oder sollte man einfach den normalen Kontoeröffnungsweg beschreiten?
    Irgendwelche weiteren Prämien für Kontoeröffnungen wird's wohl nicht geben, oder? :-)

  • Re: Advanzia Tagesgeld


    Zitat

    Original geschrieben von geos
    Was hält denn die geneigte Leserschaft von der aktuellen Neukundenaktion der Advanzia?

    1% effektiv sind nicht schlecht, allerdings ist das Onlinebanking etwas gewöhnungsbedürftig: Man sieht dort keine Umsätze oder einen wirklich aktuellen Saldo, sondern bekommt nur 1 Tag nach Zahlungseingang eine Mail. Vernünftig sieht man das erst in den monatlichen Kontoauszügen.
    Und: Sie führen keine Abgeltungssteuer ab, sondern man muss die Zinsen dann in der Steuererklärung angeben (sie schicken aber immerhin eine Bescheinigung, wo drauf steht "x € Zinsen bekommen letzes Jahr").

    Zitat

    Ist man auch Neukunde, wenn man zwar kein Tagesgeldkonto aber eine Gebuhrenfrei MC dort hat?

    Meines Wissens ist man dann trotzdem Neukunde (bzw. war bei mir vor 1 Jahr so).

    Zitat

    Gibt es in diesem Fall irgend eine Vereinfachung bei der Anmeldung, oder sollte man einfach den normalen Kontoeröffnungsweg beschreiten?

    Ich würde den normalen Weg beschreiten (geht ohne PostIdent, die wollen nur Ausweiskopie+Steuer-ID per Mail).

  • netbank Grundgebühr Girokonto


    die Netbank hat heute 2x in der Familie die seit 1.4. für das Girokonto eingeführten Kontoführungsgebühren von 3,50/Monat für das 2. Quartal berechnet, und das obwohl für beide Giros der Änderung schriftlich (nachweisbar) widersprochen wurde.
    Der Eingang wurde nach geraumer Zeit auch bestätigt mit Standard-Textbausteinen in denen immer von Widerspruch gegen die AGB gesprochen wurde. Der Widerspruch richtete sich aber gegen die Anpassung des PLV, also gegen eine Anpassung des Vertrages.


    Geht es jemand ähnlich?
    Habt ihr schon Kontakt mit der NB aufgenommen wie diese das rechtfertigt und damit wie umgeht?

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: netbank Grundgebühr Girokonto


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    die Netbank hat heute 2x in der Familie die seit 1.4. für das Girokonto eingeführten Kontoführungsgebühren von 3,50/Monat für das 2. Quartal berechnet, und das obwohl für beide Giros der Änderung schriftlich (nachweisbar) widersprochen wurde.
    ...
    Geht es jemand ähnlich?
    Habt ihr schon Kontakt mit der NB aufgenommen wie diese das rechtfertigt und damit wie umgeht?


    Geht mir auch so. Allerdings nur 3,00 €, weil ich regelmäßig ein "Gehalt" überwiesen hatte. Die Bank hatte aufgrund meines Widerspruchs das Konto zum 7. Juli gekündigt, ist anscheinend aber nicht in der Lage, die Belastungen für diese Kunden auszusetzen. Damit hatte ich fast gerechnet - bei der Postbank lief es ja auch so.


    Deinem Text entnehme ich, dass eure Konten nicht gekündigt wurden, richtig?


    Ich habe im Online-Banking der Belastung widersprochen. Mal sehen. Wenn das Konto mit 3 € Soll geschlossen wird, ist mir das auch egal.

  • Re: netbank Grundgebühr Girokonto


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Der Eingang wurde nach geraumer Zeit auch bestätigt mit Standard-Textbausteinen in denen immer von Widerspruch gegen die AGB gesprochen wurde. Der Widerspruch richtete sich aber gegen die Anpassung des PLV, also gegen eine Anpassung des Vertrages.


    Das PLV ist doch Bestandteil der AGB, so dass ein Widerspruch gegen das PLV stets auch ein Widerspruch gegen die AGB darstellt.

  • Re: Re: netbank Grundgebühr Girokonto


    Zitat

    Original geschrieben von lbo
    Die Bank hatte aufgrund meines Widerspruchs das Konto zum 7. Juli gekündigt, ist anscheinend aber nicht in der Lage, die Belastungen für diese Kunden auszusetzen. Damit hatte ich fast gerechnet - bei der Postbank lief es ja auch so.
    ...
    Ich habe im Online-Banking der Belastung widersprochen. Mal sehen. Wenn das Konto mit 3 € Soll geschlossen wird, ist mir das auch egal.


    Ich hatte es auch befürchtet dass die es nicht schaffen die Gebühr auszusetzen. In den Textbausteinen mit der Eingangsbestätigung des Widerspruches wurde erzählt dass es nur eine AGB für alle geben könne und dass das Konto zum 01.04. gekündigt werden würde. Die AGB wurden aber gar nicht geändert.
    Und ich solle, wenn ich kündigen möchte, doch bitte das entsprechende Kontolöschungsformular einreichen. Ich selbst will aber gar nicht kündigen, nur der Vertragsanpassung widersprechen (=das alte Kontomodell behalten, was bei vielen Banken so auch gemacht wird und im PLV dann heißt "nicht im Neugeschäft mehr erhältlich")


    Für ein Konto kam tatsächlich per Einschreiben eine Kündigung auf den Juli, für das andere nichts. Bei beiden Konten wurden aber je 3,50/Monat berechnet.
    Wie erfolgte die Kündigung bei Dir?
    Hast Du auch an der Depot-Aktion teilgenommen und wartest noch auf die Prämie?


    Gibt es noch weitere Betroffene hier im Forum?


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Das PLV ist doch Bestandteil der AGB, so dass ein Widerspruch gegen das PLV stets auch ein Widerspruch gegen die AGB darstellt.


    ich würde sagen dass AGB und PLV Vertragsbestandteil sind, aber nicht umgekehrt, und auch nicht PLV Teil der AGB. Ich habe mir vorhin die AGB auf der Homepage angeschaut. AGB und PLV sind getrennt (was ich so auch von anderen kenne). AGB sind vom 28.02. Das PLV mit der Einführung der Grundgebühr vom 01.04.


    Sehe ich etwas falsch in dem was ich geschrieben habe?

    Viele Grüße


    Martin

  • Ich nehme an, dass es eine einvernehmliche Weiternutzung in diesem Fall nicht geben wird; es kommt aus meiner Sicht nur noch auf die Art und Weise der Beendigung an.
    Ich würde schonmal alle Verbindungen (Daueraufträge, Lastschriften usw.) auf ein anderes Konto umlegen und kein überschüssiges Guthaben mehr dort aufbewahren. Dann kann man sich in Ruhe darüber streiten, wer wie wann (nicht) gekündigt hat und welche Konditionen gelten.
    Ich gehe nicht davon aus, dass die Bank ein Interesse hat, Kunden zu abweichenden Konditionen weiterzuführen. Wenn sie realisiert, dass der Fall, dass der Kunde nur der Preisänderung widerspricht, ohne selbst zu kündigen, in ihren Prozessen nicht durchgeplant war, wird sie sich wohl noch etwas winden und dann von sich aus ordentlich kündigen.

  • Re: Re: Re: netbank Grundgebühr Girokonto


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun

    Für ein Konto kam tatsächlich per Einschreiben eine Kündigung auf den Juli, für das andere nichts. Bei beiden Konten wurden aber je 3,50/Monat berechnet.
    Wie erfolgte die Kündigung bei Dir?
    Hast Du auch an der Depot-Aktion teilgenommen und wartest noch auf die Prämie?


    Ich hatte Mitte Februar der Grundgebühr mit Verweis auf die AGB widersprochen und der Bank nahegelegt, ggf. zu kündigen, wenn sie das Konto nicht gebührenfrei weiterführen will. Das hat sie dann Mitte April getan, per Einwurf-Einschreiben mit Frist von zwei Monaten. Einen weiteren Schriftwechsel gab es bis gestern nicht.


    Jetzt steht das Konto mit 3 € im Soll. Bin gespannt, ob sie deswegen Stress machen, wie einst die Mittelbrandenburgische Sparkasse aka mb direkt.


    An der Depot-Aktion habe ich dann gar nicht mehr teilgenommen. Ich finde sie im Vergleich auch nicht sonderlich attraktiv.

  • Re: Re: Re: netbank Grundgebühr Girokonto


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun


    ich würde sagen dass AGB und PLV Vertragsbestandteil sind, aber nicht umgekehrt, und auch nicht PLV Teil der AGB. Ich habe mir vorhin die AGB auf der Homepage angeschaut. AGB und PLV sind getrennt (was ich so auch von anderen kenne). AGB sind vom 28.02. Das PLV mit der Einführung der Grundgebühr vom 01.04.


    Sehe ich etwas falsch in dem was ich geschrieben habe?


    Ohne hier eine juristische Diskussion führen zu wollen: Du akzeptierst bei Vertragsabschluss die AGB der Bank. Dort wird in Paragraph 12 festgelegt, dass Gebühren in einem PLV beschrieben sind. Die AGB definiert zudem die Spielregeln für Änderung/Widerspruch/Zustimmung der AGB. Wenn die Bank jetzt das PLV ändert und Du diesen Änderungen im PLV widersprichst, so ist dies auch ein Widerspruch gegen die AGB. Die Abtrennung des PLV von den AGB mit gleichzeitiger Verankerung in einem Paragraphen der AGB soll eine häufigere Änderung der Gebühren ermöglichen, ohne jedesmal die AGB anpassen zu müssen. Der AGB-Paragraph zur Verankerung des PLV ist zudem so formuliert, dass dort stets festgelegt ist, dass die Bank mit Dir auch eine individuelle Bereinbarung treffen kann. Somit muss die Bank Deinen Widerspruch gegen Änderungen im PLV, die auch einen Widerspruch gegen die AGB darstellt, nicht zum Anlass nehmen, Dir zu kündigen, sie kann Dir eine individuelle Vereinbarung (z.B. Kontoweiterführung zu Konditionen des alten PLV) anbieten.

  • Re: Re: Re: Re: netbank Grundgebühr Girokonto


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Die Abtrennung des PLV von den AGB mit gleichzeitiger Verankerung in einem Paragraphen der AGB soll eine häufigere Änderung der Gebühren ermöglichen, ohne jedesmal die AGB anpassen zu müssen. Der AGB-Paragraph zur Verankerung des PLV ist zudem so formuliert, dass dort stets festgelegt ist, dass die Bank mit Dir auch eine individuelle Bereinbarung treffen kann. Somit muss die Bank Deinen Widerspruch gegen Änderungen im PLV, die auch einen Widerspruch gegen die AGB darstellt, nicht zum Anlass nehmen, Dir zu kündigen, sie kann Dir eine individuelle Vereinbarung (z.B. Kontoweiterführung zu Konditionen des alten PLV) anbieten.


    Das sehe ich zu 100% genauso. Das war bei der Postbank im letzten Winter mit den Tschibo-/Buhl-Konten identisch.
    Im Änderungswunsch hat mir die Bank meine Möglichkeiten (Widerspruch, Kündigung, Fortführung zu neuen Konditionen wenn keine Reaktion) mitgeteilt. Ich habe die Option Widerspruch fristgerecht gewählt.
    Da eine individuelle Vereinbarung möglich wäre hat die Bank 2 Möglichkeiten: Fortführung zu alten/individuellen Vertragskonditionen oder selbst kündigen.
    Die Bank versucht aber mich selbst zu einer Kündigung zu drängen (Musterbausteine Bestätigung Widerrufseingang, sogar mit Frist 01.06.). Was aber noch schlimmer ist, das ist dass sie trotz Widerspruch und keiner Kündigung, frech die Gebühren belastet.


    Letztendlich werde ich vermutlich das Konto nun selbst kündigen da ich inzwischen an der Depot-Aktion teilgenommen habe und ich das Giro somit nicht mehr brauche.
    Die Gebühren möchte ich aber schon zurück. Mich würde daher die Antwort der Bank auf die Reklamation der Gebühren von lbo und anderen sehr interessieren.
    Würdet ihr sagen das die Bank im Recht war die Gebühren zu belasten?


    Viele von euch haben nach Erhalt der Ankündigung für die PLV-Anpassung im Frühjahr die Option Kündigung gewählt und vor April gekündigt. Versucht die Bank immer noch eine selbst formulierte Kündigung nicht zu akzeptieren und einen zu der Verwendung des Formulares zu drängen?

    Viele Grüße


    Martin

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