Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Wer Aktien bei der Targobank hält, wo sich demnächst die Wertpapierkennnummer ändern könnte, sollte diese lieber zu einer anderen Bank übertragen. Bei der Targobank wird sowas als Kapitaltransaktion eingestuft und mit Gebühren belegt. Bei deutschen Aktien mit 9,90 Euro und bei meinen ausländischen Werten mit 19,90 Euro. Habe ich bisher noch bei keiner anderen Bank erlebt. Habe die gleichen Aktien noch bei der 1822direkt und dort wurde nichts berechnet.

  • Heute/gestern gab es einen massiven DDoS-Angriff auf ein Rechenzentrum, in welchem so manche Bank ihre weggeschlossenen Server-Racks stehen hat :eek:.


    Ich hatte irgendwann die Nase voll, und unsere betroffenen Sachen werden ab sofort sozusagen gut verteilt gehostet, so dass erheblicher Traffic ertragen werden kann :cool:.

  • Ich würde gern mal eure Einschätzung erfahren: Es besteht ja auch im Bankenbereich Vertragsfreiheit, d.h. eine Bank kann frei entscheiden, ob sie jemanden als Kunden akzeptiert, und dieses Kundenverhältnis auch mit festgelegter Frist beenden.


    Mich interessiert nun, ob das auch für einzelne(!) Angebote einer Bank gilt. Sprich: Darf eine Bank mich von einem bestimmten Angebot, z.B. einer Depotübertragsaktion, die normalerweise für alle Kunden gilt und bei der es keine Bonitätsbedenken o.Ä. geben kann, ausschließen, und falls ja, auch ohne Begründung?


    Mir ist das nämlich gerade bei der Onvista Bank passiert, und ich frage mich nun, ob ich eine möglicherweise aussichtsreiche Handhabe habe, etwas gegen diese Entscheidung zu unternehmen. Stichwort Willkür, Diskriminierung, etc.

  • Meine Meinung: Die Bank wird keinen Kunden willkürlich von einer Aktion ausschließen, sondern ihre Gründe dafür haben, z.B. die - ggf. durch Handlungen des Kunden in der Vergangenheit gestützte - Vermutung, dass der Prämienerhalt arg im Vordergrund steht und nicht die spätere ernsthafte Geschäftbeziehung. Oftmals enthalten die Aktions-Teilnahmebedingungen sogar entsprechende Klauseln.


    Wenn ich Bank wäre, würde ich dem ungeliebten Kunden zumindest mitteilen, dass die Ablehnung aufgrund eines Verstoßes gegen firmeninterne Richtlinien erfolgt, und der Kunde dafür Verständnis aufbringen möchte, dass nähere Auskünfte hierzu nicht erteilt werden können. Das Ganze fällt dann schlicht unter Vertragsfreiheit und ist IMHO nur äußerst schwer angreifbar.

  • Meine Meinung: Die Bank wird keinen Kunden willkürlich von einer Aktion ausschließen, sondern ihre Gründe dafür haben, z.B. die - ggf. durch Handlungen des Kunden in der Vergangenheit gestützte - Vermutung, dass der Prämienerhalt arg im Vordergrund steht und nicht die spätere ernsthafte Geschäftbeziehung....


    Wer macht denn so etwas? :D ;)
    *duckundweg* :cool:

    Herbert

  • Ich würde gern mal eure Einschätzung erfahren: Es besteht ja auch im Bankenbereich Vertragsfreiheit, d.h. eine Bank kann frei entscheiden, ob sie jemanden als Kunden akzeptiert, und dieses Kundenverhältnis auch mit festgelegter Frist beenden.


    Mich interessiert nun, ob das auch für einzelne(!) Angebote einer Bank gilt. Sprich: Darf eine Bank mich von einem bestimmten Angebot, z.B. einer Depotübertragsaktion, die normalerweise für alle Kunden gilt und bei der es keine Bonitätsbedenken o.Ä. geben kann, ausschließen, und falls ja, auch ohne Begründung?


    Mir ist das nämlich gerade bei der Onvista Bank passiert, und ich frage mich nun, ob ich eine möglicherweise aussichtsreiche Handhabe habe, etwas gegen diese Entscheidung zu unternehmen. Stichwort Willkür, Diskriminierung, etc.


    Wurde dir der Depotübertrag im Rahmen der Aktion untersagt oder die Eröffnung eines Depots? Ob die Bank einen Antrag auf Eröffnung eines Depots annimmt oder nicht ist meiner Meinung nach Vertragsfreiheit. Die aktuelle Depotübertragsaktion ist jedoch meiner Meinung nach (und nach den Bedingungen der Onvista Bank) für (alle) Bestandskunden und somit sollten auch nicht einzelne Betsandskunden davon ausgeschlossen werden können.

  • Wurde dir der Depotübertrag im Rahmen der Aktion untersagt oder die Eröffnung eines Depots? Ob die Bank einen Antrag auf Eröffnung eines Depots annimmt oder nicht ist meiner Meinung nach Vertragsfreiheit. Die aktuelle Depotübertragsaktion ist jedoch meiner Meinung nach (und nach den Bedingungen der Onvista Bank) für (alle) Bestandskunden und somit sollten auch nicht einzelne Betsandskunden davon ausgeschlossen werden können.


    Ersteres - ich bin da ja seit längerem Kunde. Und ich sehe das ja wie du, mir fehlt bisher aber eine "Handhabe". Ich habe auch mal beim Ombudsmann nachgefragt, wie die das sehen. Antwort steht noch aus.

  • Wurde der Depotübertrag im Rahmen der Aktion an sich verweigert oder die Prämienzahlung (100€ oder 150€) nachdem Onvista den Depotübertrag ausgeführt hat?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!