Frage zu "Parken an enger Strassenstelle"

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Sorry, hab mich missverständlich ausgedrückt.... Ich bin zum Anwalt, und per Anwalt gabs die restlichen 800 EUR. Ohne Einschalten eines Anwaltes wollten die nicht mehr als 200 EUR zahlen. Hat zwar etwas gedauert.... aber ich hab die Kohle bekommen.


    Ging alles ohne Gericht... sorry.


    er wollte vermutlich sagen, dass du in deinem Fall die RSV nicht gebraucht hättest, da du auch ohne nichts hättest zahlen müssen... ;)

  • Parken auf dem Bordstein ist verboten, außer ein Verkehrszeichen erlaubt dies ausdrücklich.
    Fahrbahnbreite hin oder her, für das Bordsteinparken wirst du kein Argumente finden, die dies rechtfertigen, weil es schlichtweg verboten ist, egal, ob Fußgänger behindert werden oder nicht.

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • dies wurde mir jedoch nicht zur Last gelegt. Aber auch das war mir nicht klar, daher habe ich zumindest das Wissen darum aus dieser nicht so erfreulichen Angelegenheit für mich gezogen ;) .



    greetz

  • so, der Spaß kostet mich jetzt 15€. Wollte eigentlich meinen Beitrag editieren, aber irgendwie darf man das jetzt ja nur noch ein paar Mintuen :rolleyes: . Nur falls mal jemand durch eine Suchmaschine o.Ä. auf diesen Thread stößt ;).



    greetz

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