Rückflug aus Urlaub über 11 Stunden verspätet - Entschädgung?

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Den technischen Defekt zumindest kann ich genau beschreiben:
    Die Maschine war wohl in Halifax (wenn ich mich richtig erinnere), als festgestellt wurde, dass aus dem vorderen Stoßdämpfer Öl austritt. Ein neuer Stoßdämpfer war schnell aufgetrieben, aber kein "Wagenheber", um das Flugzeig anzuheben. Dieser musste erst eingeflogen werden.
    Jedenfalls hat der Kapitän so die Verspätung begründet.


    SiemensmasterXXX


    Klingt nicht nach "höherer Gewalt" ;)


    Ich würde mich an Condor wenden. Hatte vor einem Jahr auch Verspätungen, durch die ich dann ohne Koffer am Flugziel ankam, für eine Hochzeit aber den Kofferinhalt brauchte. Koffer nicht da, ergo neu einkleiden müssen. Rechnung an Lufthansa mit Schilderung der Probleme, erstattet haben sie 2/3, weil ich die Kleidung ja auch anderweitig weiternutzen konnte. Fand ich fair, würd es jederzeit wieder so handhaben.


    PaRaDoX: tui hat mich jetzt 6 mal geflogen, ich hatte noch nie Probleme, bin ich ne Ausnahme? ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
      PaRaDoX: tui hat mich jetzt 6 mal geflogen, ich hatte noch nie Probleme, bin ich ne Ausnahme? ;)


    Ausnahmen bestätigen die Regeln ;). Ne ehrlich jetzt wenn du gute Erfahrungen mit den hast freut mich das für dich. Auf meinen Strecken fliegen sie nicht und wenn doch , sorry dann ziehe ich es lieber vor mehr zu bezahlen und eine andere Airline zu benutzen. Aber dies sollte natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Paradox_13th
      SiemensmasterXXX


    Ich drücke dir mal die Daumen, dass das alles so klappt wie du dir das so vorstellst. Zudem frage ich mich gerade wann du in Kiel angekommen bist ;). Deine Laune war bestimmt im Keller ;)


    Das kann ich dir sogar genau sagen: 07.36 Uhr, die Bahn war pünktlich :)
    Meine Laune war eigentlich nicht wirklich schlecht. Immerhin kam ich gerade aus dem Paradies angeflogen :)

    Zitat


    Klingt doof aber wenn möglich würde ich das nächste mal einfach mit einer anderen Airline fliegen. Es hat schon seine guten Gründe warum ich nicht mit TUI, Condor und Konsorten fliege und du hast es mir mal wieder bestätigt :)


    Ich bin in meinen jungen Jahren jetzt eher zufällig alle vier größeren Urlaube mit Condor geflogen. Ich mag mein Neckermann Reisebüro :)
    In selbiges werde ich auch die Woche einmal gehen und die Sachlage erörtern. Denn wir hatten heute eine Postkarte von unserer Reiseberaterin im Kasten, die anbietet, dass wir doch gerne mal vorbei kommen können, um zu erzählen, wie es denn war. Sie sollte dann wissen, was sich machen lässt.
    Wie gesagt: Meine Laune war nicht wirklich mies, vor Ort wurden wir von den Reiseleitern gut betreut (sie haben zum Beispiel dafür gesorgt, dass wir unser Zimmer behalten konnten und nicht umziehen mussten) und zusammenfassend war es ein super Urlaub. Daher werde ich schauen, was sich auf die sanfte Tour machen lässt und solche Gedanken wie Anwalt, Rechtschutz und und und dürfen im Hinterkopf bleiben, bis mir wirklich mal was schlimmes passiert :)


    SiemensmasterXXX

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  • Sofern es sich um eine Pauschalreise handelt (also Paket aus min. 2 Hauptreiseleistungen z.B. Flug und Hotel, das zu einem Gesamtpreis angeboten wird), gibt es lut Frankfurter Tabelle folgende entschädigung vom Reiseveranstalter: 5% des Reisepreises für einen Tag ab einer Verspätung von 4 Stunden für jede weitere Stunde. Also...


    Reisepreis : Reisedauer : 100 * (11-4) * 5 = Erstattung


    Das ergibt z.B. bei einer 14tägigen Reise, die 2000,-€ gekostet hat eine Erstattung in Höhe von 50,- €.


    Wichtig: Innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende muss Deine Forderung beim Reiseveranstalter eingehen.

  • Nachtrag: Dein Reisebüro wird Dir natürlich gerne weiterhelfen... die Beschwerde schreiben darf es allerdings (offiziell) nicht... weiterleiten ist was anderes.


    Nachtrag2: Dir als Kieler sei die Website des Europäischen Verbraucherzentrums in Kiel ans Herz gelegt (vor allem die PDF-Broschüre) Du kannst nämlich auch noch direkt bei der Airline Schadensersatz fordern... aber wie das genau läuft weiß ich leider nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von meco
    Lt. EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004) hast du einen Ansprucht auf Ausgleichszahlung in Höhe von 600 EUR.


    Hier die entsprechende Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 261/2004


    Das lese ich zwar auch so, kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen. Sind da keine weiteren Bedingungen dran geknüpft? Condor weist in seinen AGB aber auch auf diese Verordnung hin.... probieren sollte man es auf alle Fälle. Achja, bei der Forderung an den Veranstalter ruhig großzügig aufrunden... die bieten Dir dann schon den richtigen Betrag an.

  • Auf Basis dieser Verordnung kann sich Condor da nicht rausreden. Diese Verordnung gilt für alle Fluggesellschaften der EU. Und soweit ich weiß ist Condor schon noch eine EU-Airline ;)

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