Hallo,
ich konnte gerade nicht ergoogeln ob es möglich ist, sich bei einer schwierigen/streitigen Erbschaft beim Immobilienverkauf und einzelnen Erbschaftsabreden um das Erbe aufzuteilen durch einen Rechtsanwalt mit entsprechender Vollmacht vertreten zu lassen. Sinn soll sein sich etwaigen Verhandlungsversuchen der anderen Partei zu entziehen. Soll heißen, der Anwalt hat klare Vorgaben und ist nicht verhandlungsbereit. Der potentielle Käufer ist vor dem Notar anwesend und die andere Erbpartei soll so keine möglichkeit haben neu zu verhandeln, sondern nur entweder den Deal wie verabredet zu schließen oder ihn eben platzen zu lassen. Ist das möglich, oder muss sich persönlich der Situation aussetzen?
Vielen Dank!
