defektes iPhone 3G im Saturn gekauft, verweigert nun den Austausch

  • Zitat

    Original geschrieben von Yoomy
    Da der Apple Serivce heute um 8:00 schon da war, habe ich mein iPhone 3G mitgegeben und hoffe nun auf schnelle Reperatur. Das Risiko, dass Saturn kein Austauschgerät mehr hat oder sich irgendwie querstellt war mir dann doch zu groß. So könnte ich mein iPhone ende dieser Woche schon wieder haben.


    Du hast Dich einfach nur einschüchtern lassen, ich vermute mal, dass Du noch relativ jung bist.


    Kleiner Tipp, wie man es richtig machen sollte:
    1. Geschäftsführer verlangen
    2. Situation RUHIG und FREUNDLICH erklären
    3. um SEINE(Geschäftsführer) Hilfe bitten
    4. Drohung mit Anwalt, Tagespresse und Kontaktierung der Saturn Zentrale, falls Geschäftsführer unfreundlich ist bzw. nicht mit sich reden lassen will(die Typen sind Angestellte, egal wie sehr sie auf "grosser Macker" machen)
    5. die Weigerung des Saturn Angestellten das defekte Gerät sofort auszutauschen bzw. den Vertrag zu stornieren SCHRIFTLICH geben lassen
    6. bei Arroganz bzw. Ablehnung einer schriftlichen Bestätigung der Weigerung, ruhig ein wenig laut werden und Aufmerksamkeit erregen aber IMMER HÖFLICH bleiben und KEINE BELEIDIGUNGEN aussprechen
    7. falls Verkäufer bzw. Geschäftsführer mit Polizei droht, ruhig genauso laut bleiben und sich nicht einschüchtern lassen aber nicht vergessen: RUHIG und OHNE Beleidigungen. Man sollte auch eine Zweitperson als Zeuge dabei haben, damit die später nicht etwas anderes behaupten.


    Normalerweise wird es jeder halbwegs intelligente Geschäftsführer vorziehen, den Kunden "ruhigzustellen" und keine Aufmerksamkeit zu erregen.


    Hatte mit den o.g. Punkten noch nie ein Problem DAS zu bekommen, was ich will. Bin allerdings auch ein paar Lenze älter, das ist manchmal auch entscheidend, leider.

  • Zitat


    7. falls Verkäufer bzw. Geschäftsführer mit Polizei droht, ...

    .... ruhig selbst die Polizei kommen lassen.

  • Mit 28 Jahren bin ich sicherlich nicht alt aber sprachlich und im Umgang mit Leuten durchaus kompetent. Wollte heute zum Saturn gehen und das genau so regeln. Aber derzeit will ich einfach nur so schnell wie möglich mein neues iPhone und das Risiko, dass kein Austauschgerät mehr vorhanden ist, ist bei der derzeitigen Situation natürlich hoch.


    Das ich mich gestern nicht direkt im Saturn durchgesetzt habe, liegt daran, dass ich die rechtliche Situation nicht kannte. Nun weiss ich es besser und würde mich nicht mehr abwimmeln lassen.


    Schade, dass ich nun nicht mehr hingehen kann, da ich das Gerät eingeschickt habe.

    - Mac Pro, MacBook Air, iPhone 2G 16gb, iPhone 3G white -

  • Das Problem ist ja nun eigentlich gelöst. Allerdings sieht die Sache nach meiner Sicht doch ein wenig anders aus als hier dargestellt.


    Vorab: Wir sind es ja alle gewohnt, z.B. bei Saturn oder anderen Geschäften unser Geld innerhalb der ersten paar Tage, bzw. zwei Wochen zurück zu bekommen, wenn uns der Artikel nicht gefällt, nicht passt oder ähnliches. Diese Rückgaberecht räumt der Einzelhändler in dem Fall aus reiner Kulanz ein, gesetzlich verpflichtet ist er dazu nicht. Anders sieht es im Versandhandel aus.


    Grundsätzlich hast du mit deinem defekten iPhone natürlich das Recht, dieses repariert zu bekommen. Aber ich denke eigentlich nicht, dass du ein Recht auf Austausch deines Gerätes vor Ort gegen ein neues hast.
    Wie gesagt - wenn er es doch macht, so tut er dies aus reiner Kulanz. Du musst ihm also schon eine Möglichkeit geben, das Telefon reparieren zu lassen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, oder er bekommt es nicht hin - dann hast du das Recht den Kaufpreis zurück zu bekommen. Auch eine Stornierung seitens T-Mobile ist eben nur im Versandhandel innerhalb von 14 Tagen vorgeschrieben. Alles andere: Wieder reine Kulanz.


    Trotzdem sollte man immer, wie oben ja bereits beschrieben, mit dem Leuten reden und ins Gespräch kommen, dann findet man auch meistens eine, für beide Seiten, befriedigende Lösung. Man sollte eben nur auch seine und die Rechte des Händlers kennen. Dann kann man auch sicher auftreten.


    Bin mir bei der Sache auch nicht 100% sicher - ihr könnt mich da gerne eines besseren belehren...


    Gruß,
    Chris



  • Meine Nachforschungen und ein Telefonat mit meinem Anwalt haben ergeben, dass bei einem solchen Mangel die Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate greift. Saturn hat eine gesetzliche Verpflichtung dieser Gewährleistung nachzukommen. In einem solchen Fall hat der Käufer (nicht der Verkäufer) die Wahl, ob er das defekte Gerät reparieren oder umtauschen lassen will. Der Verkäufer kann den Umtausch nur dann verweigern, wenn er dieses Gerät nicht mehr besorgen kann oder für ihn nicht akzeptable Unkosten entstehen. Auch diese Unkosten sind gesetzlich geregelt und werden auf den Marktwert des Gerätes + 30% festgelegt, so dass diese Grenze praktisch nie überschritten wird.

    - Mac Pro, MacBook Air, iPhone 2G 16gb, iPhone 3G white -

  • Das ist nicht richtig. Dieses 14-tägige Rückgaberecht auf Kulanz gilt nur bei "nichtgefallen".


    Im Falle eines Defekts hat man einen gesetzlichgeregelten 2-jährigen Gewährleistungsanspruch.


    Der Käufer darf sich aussuchen, ob das Gerät repariert werden ODER ob es ausgetauscht werden soll.


    In deinem Fall MUSS der Saturn-Markt dir also ein neues Gerät aushändigen, wenn du es verlangst.


    § 437 BGB


    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.



    § 439




    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.



  • genau das ist die lange Version von dem was ich geschrieben habe :-)



    Saturn kann sich natürlich auf Punkt 3 berufen und behaupten, dass der Umtausch unverhältnismäßige Kosten mit sich bringen würde.


    Leider kann ich nun schlecht einen Umtausch verlangen, da Apple mein iPhone inzwischen hat.

    - Mac Pro, MacBook Air, iPhone 2G 16gb, iPhone 3G white -

  • Um es nochmal klar zu formulieren: Die 14-tägige Rücknahme auf Kulanz bezieht sich natürlich nur auf mängelfreie Ware. Sonst hat der Kunde ja gesetzlich geregelte Ansprüche und ist auf diese Kulanz nicht angewiesen.


    Hat die Ware Mängel, so greift der von "UltimateHouseman" zitierte § 439 BGB, das ist schon richtig. Aber der Einwand des Händlers mit dem Abs. 3 des Paragraphen ist eben auch nicht ganz von der Hand zu weisen. Und wenn der sagt, dass er durch den Austausch höhere Kosten hat, wäre die Beweislast wohl wieder bei einem selbst. Zumal sich die Kosten der Reparatur ja auch erst nach der Überprüfung durch den Hersteller beziffern lassen.


    Viel spannender ist aber noch der Teilsatz "...ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte..." - ich denke nicht, dass ein paar Tage auf eine Reparatur zu warten ein erheblicher Nachteil gegenüber einem sofortigen Austausch ist. Ein Nachteil sicherlich - aber ein erheblicher?


    Die Recherche im Internet bringt mich da auch zu dem Ergebnis, dass dieser Einzelfall wohl auch ein wenig von der Auslegung abhängt. Klar geregelt ist er auf jeden Fall nicht.


    Nichts desto trotz ist das Problem ja bereits gelöst und du bekommst hoffentlich schnell ein Austauschgerät von Apple.

  • Was lernt man daraus in deinen Fall.


    Beim nächsten Einkauf den Saturn Markt zu meiden und einen anderen Händler zu bevorzugen der sich in solchen Fällen kulanter zeigt. Am besten immer vorher nachfragen oder sich die Ware im Markt selbst auf Funktionsfähigkeit überprüfen lassen. Wenn s geht wohl gemerkt.


    Ich finde es übrigens Klasse das Du solch ein Thema im Forum stellst !!


    Somit kann ich mir und vielleicht auch die anderen Schlüsse ausziehen und ist gegenüber der Saturn Kette vorsichtiger beim nächsten Einkauf oder lässt es gänzlich.


    Das ist die einzige Sprache die Saturn u.a. verstehen.




    Ich wünsche dir dass Apple dein iPhone schnell repariert.


    Puettie




  • Ich wäre nie auf die Idee gekommen ein iPhone im Saturn zu kaufen, wären die tmobile shops nicht restlos ausverkauft. Da man dort einen original tmobile Vertrag bekommt und die normale Apple Garantie erhält, kann "eigentlich" nichts schief gehen. Mit einem defekten iPhone direkt aus der Box habe ich einfach nicht gerechnet. Laut Apple erhalte ich spätestens Dienstag nächster Woche mein iPhone wieder.

    - Mac Pro, MacBook Air, iPhone 2G 16gb, iPhone 3G white -

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