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  • Ich habe heute Post vom Insolvenzverwalter erhalten mit dem Hinweis, die Höhe und Grund meiner Forderung zu benennen. Es ist allerdings noch nicht entschieden, ob das Verfahren eröffnet wird.


    Vielleicht bekomme ich ja noch 30 Cent zurück.

  • also ist es nun amtlich. Betroffene sollten mal überlegen, ob sich die gf von mm auch strafbar gemacht haben könnte. Ändert zwar nicht viel,aber..

  • Der Begriff Insolvenzverwalter war von mir wahrscheinlich falsch gewählt. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, ist es ein Rechtsanwalt als Sachverständiger. Mit dem Titel ist der Brief auch unterschrieben.


    Kontaktdaten habe ich dir per PN geschickt.

  • Das würde mich auch interessieren.


    Bekomme auch noch Geld von MM. Freut mich aber, das nach so langer Zeit noch wieder etwas passiert. Hatte damit eigentlich schon abgeschlossen.


    Gruß

  • Insolvenz anhängig


    Auch mein Anwalt hat dieses Schreiben von W. F. Mühlenbrock, Rechtsanwalt als Sachverständiger erhalten.
    Anschrift ist c&m Rechtsanwälte, Postfach 10 21 51, 45821 Gelsenkirchen.
    Das Geschäftszeichen lautet AG Essen - 161 IN 79/09.
    Zitat aus dem Schreiben: "Eine rechtswirksame Anmeldung kann erst nach einer eventuellen Eröffnung vorgenommen werden."
    Für mich klingt das so, als ob das Verfahren mangels Masse eingestellt werden wird.
    Da frage ich mich doch, ob sich der Aufwand noch lohnt und werde am Montag mal mit meinem Anwalt darüber reden.

  • "Mangels Masse". Soso, dann hat er also das Geld tatsächlich irgendwie anders "untergebracht". Schade um die jetzt mal geschätzten offenen Forderungen von 100x 200 Euro = 20000 Euro.

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