Ich möchte euch meine Situation kurz erläutern.
Ich habe 2002 eine 2 Jährige Berufsausbildung geleistet zum Wirtschaftsassistent Fachrichtung Informationsverarbeitung -abgeschlossen - kein Bafög oder ähnliches erhalten
Da es nicht das ist was ich wollte begann ich 2006 eine Ausbildung zum Sozialassistent die ich 2008 mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen habe. Bafög erhalten
2008 also jetzt hab ich eine auf den Sozialassistenten aufbauende Fachschul Ausbildung begonnen (Erzieher) - Bafög beantragt
Nun ist die Situation so, dass ich wahrscheinlich kein Bafög dafür erhalten werde, da ich bereits 2 Ausbildungen habe. Mein Berater beim Bafögamt sagte mir das ich nach seiner Auffassung Förderungsfähig bin und hat auch sein Signum dafür gegeben. Die Frau die das aber nochmal kontrolliert (Verwaltungschefin) sagt nein. Weil ich den Wirtschaftsassi gemacht hab.
Mein berater sagt ich solle Wiederspruch einlegen wenn der Bescheid kommen sollte das ich nix bekomme Bezogen auf §7(2)Nr.3 der folgendes besagt:
"Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet,wenn im Zusammenhang mit der vorhergehenden Ausbildung der Zugang zu ihr eröffnet worden ist, sie in sich selbständig ist und in derselben Richtung fachlich weiterführt"
Außerdem sagte er mir das die passage VwV 7.2.13 - 7.2.15 noch bedeutend für mich wären welche folgendes besagen:
" 7.2.13 Vorhergehende Ausbildung im Sinne dieser Vorschrift ist nicht jede frühere, sondern nur die letzte vorhergehende.
7.2.14 Im Zusammenhang mit einer vorhergehenden Ausbildung wird der Zugang zu einer weiteren Ausbildung eröffnet, wenn deren Zugangsvoraussetzungen durch das Bestehen einer Zwischenprüfung oder der Abschlußprüfung der vorhergehenden Ausbildung erfüllt werden, z. B.: Erwerb der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife durch Bestehen der Zwischen- oder Abschlußprüfung an einer Fachhochschule. Das gilt auch dann, wenn zu diesem Zweck eine Zusatzprüfung erforderlich ist, z. B.: Erwerb der Fachhochschulreife mit Abschluß der Fachschule.
7.2.15 In sich selbständig ist eine Ausbildung, wenn sie alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses erforderlich sind. Ergänzende Ausbildungsgänge, z. B. Aufbau-, Vertiefungs- oder Zusatzstudiengänge, erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
7.2.16 Eine Ausbildung führt in derselben Fachrichtung weiter, wenn sie zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten aus demselben materiellen Wissenssachgebiet vermittelt. Eine Ergänzung in derselben Fachrichtung liegt z. B. vor bei Fortsetzung und Vertiefung "
Ich denke persönlich das es ja eindeutig ist das es eigentlich bewilligt werden müsste trotz des Wirtschaftsassistenten, da der Sozialassistent voraussetzung für den Erzieher ist, dieser dem Erzieher vorangegangen ist und ich mich auf dem selben Gebiet Fortbilde.
Kennt sich damit einer noch gut aus und kann mir dazu noch Tipps geben ?!
Wie kann ich weiter verfahren?! Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann der sich auskennt! Was kann ich rechtlich erreichen?!