Bafög Problem - kann wer helfen?

  • Ich möchte euch meine Situation kurz erläutern.
    Ich habe 2002 eine 2 Jährige Berufsausbildung geleistet zum Wirtschaftsassistent Fachrichtung Informationsverarbeitung -abgeschlossen - kein Bafög oder ähnliches erhalten


    Da es nicht das ist was ich wollte begann ich 2006 eine Ausbildung zum Sozialassistent die ich 2008 mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen habe. Bafög erhalten


    2008 also jetzt hab ich eine auf den Sozialassistenten aufbauende Fachschul Ausbildung begonnen (Erzieher) - Bafög beantragt


    Nun ist die Situation so, dass ich wahrscheinlich kein Bafög dafür erhalten werde, da ich bereits 2 Ausbildungen habe. Mein Berater beim Bafögamt sagte mir das ich nach seiner Auffassung Förderungsfähig bin und hat auch sein Signum dafür gegeben. Die Frau die das aber nochmal kontrolliert (Verwaltungschefin) sagt nein. Weil ich den Wirtschaftsassi gemacht hab.


    Mein berater sagt ich solle Wiederspruch einlegen wenn der Bescheid kommen sollte das ich nix bekomme Bezogen auf §7(2)Nr.3 der folgendes besagt:


    "Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet,wenn im Zusammenhang mit der vorhergehenden Ausbildung der Zugang zu ihr eröffnet worden ist, sie in sich selbständig ist und in derselben Richtung fachlich weiterführt"


    Außerdem sagte er mir das die passage VwV 7.2.13 - 7.2.15 noch bedeutend für mich wären welche folgendes besagen:


    " 7.2.13 Vorhergehende Ausbildung im Sinne dieser Vorschrift ist nicht jede frühere, sondern nur die letzte vorhergehende.


    7.2.14 Im Zusammenhang mit einer vorhergehenden Ausbildung wird der Zugang zu einer weiteren Ausbildung eröffnet, wenn deren Zugangsvoraussetzungen durch das Bestehen einer Zwischenprüfung oder der Abschlußprüfung der vorhergehenden Ausbildung erfüllt werden, z. B.: Erwerb der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife durch Bestehen der Zwischen- oder Abschlußprüfung an einer Fachhochschule. Das gilt auch dann, wenn zu diesem Zweck eine Zusatzprüfung erforderlich ist, z. B.: Erwerb der Fachhochschulreife mit Abschluß der Fachschule.


    7.2.15 In sich selbständig ist eine Ausbildung, wenn sie alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses erforderlich sind. Ergänzende Ausbildungsgänge, z. B. Aufbau-, Vertiefungs- oder Zusatzstudiengänge, erfüllen diese Voraussetzungen nicht.


    7.2.16 Eine Ausbildung führt in derselben Fachrichtung weiter, wenn sie zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten aus demselben materiellen Wissenssachgebiet vermittelt. Eine Ergänzung in derselben Fachrichtung liegt z. B. vor bei Fortsetzung und Vertiefung "


    Ich denke persönlich das es ja eindeutig ist das es eigentlich bewilligt werden müsste trotz des Wirtschaftsassistenten, da der Sozialassistent voraussetzung für den Erzieher ist, dieser dem Erzieher vorangegangen ist und ich mich auf dem selben Gebiet Fortbilde.


    Kennt sich damit einer noch gut aus und kann mir dazu noch Tipps geben ?!
    Wie kann ich weiter verfahren?! Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann der sich auskennt! Was kann ich rechtlich erreichen?!

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  • Wenn ich das jetzt richtig sehe hättest Du keinen weiteren Förderungsanspruch.
    Du bekommst für Ausbildungen max. bis zu 3 Jahre Bafög bzw. kannst innerhalb dieser 3 Jahre eine Ausbildung abschließen und sofern Du die 3 Jahre noch nicht voll ausgeschöpft hast eine weitere Ausbildung beginnen welche dann auch noch bis zum Ende bzw. bis zum berufsqualifizierenden Abschluss gefördert wird.


    Heißt in Deinem Fall:
    Du hast 3 Jahre Förderung für eine Ausbildung und hast mit dem WiAssi 2 Jahre "verbraucht". Die zweite Ausbildung zum Sozialassistenten verbraucht das letzte Jahr bzw. wird noch bis zum Ende gefördert. Damit hast Du 4 Jahre Förderung erhalten und bist raus, egal ob Du eine weitere Ausbildung machst die auf dem Sozialassistenten aufsetzt da Du bereits 2 berufsqualifizierende Ausbildungen bzw. Abschlüsse hast. Es ist zwar normal das Sozialassistenten noch den Erzieher draufsatteln, offiziell ist aber der Sozialassistent bereits ein berufsqualifizierender Abschluss und die Dame hätte Recht.



    Ansonsten auch noch mal folgende Passagen mit einbeziehen:
    7.2.2 Nach Absatz 2 wird nur eine einzige weitere Ausbildung gefördert. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsanspruchs für diese weitere Ausbildung sind allein auf die Anforderungen des Absatzes 2 abzustellen. Die Berechtigung eines Fachrichtungswechsels oder Ausbildungsabbruchs im Zuge der vorangegangenen Ausbildung nach Absatz 1 ist nicht mehr zu prüfen.


    7.2.3 Hat der Auszubildende nach Ausschöpfung des Förderungsanspruchs nach Absatz 1 eine Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 durchgeführt, so kann er, auch wenn er dafür - gleich aus welchem Grunde - nicht gefördert worden ist, für eine anschließende Ausbildung nicht mehr gefördert werden. Eine einzige weitere Ausbildung nach Absatz 2 ist nur dann bereits erfolgt, wenn für diese Ausbildung selbst auch die Voraussetzungen nach Absatz 2 vorgelegen haben.


    und hier mal etwas mehr dazu lesen:
    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/foerderungsfaehigkeit.php

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    ...
    Heißt in Deinem Fall:
    Du hast 3 Jahre Förderung für eine Ausbildung und hast mit dem WiAssi 2 Jahre "verbraucht". Die zweite Ausbildung zum Sozialassistenten verbraucht das letzte Jahr bzw. wird noch bis zum Ende gefördert. Damit hast Du 4 Jahre Förderung erhalten und bist raus, ...



    aus persönlicher neugierde:


    für den wiassi hat er ja kein bafög erhalten. trotzdem beginnt die zeit dann schon zu "laufen"?
    wenn die 3 jahre erst mit der ersten geförderten ausbidlung beginnen hieße das nach deiner erklärung, daß er bafög bekommen müßte, oder?

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • Ähm nein, klarer Fall von :apaul:


    Wenn es für die Erstausbildung zum WiAssi keine Förderung gab, dann sollte die Variante Erstausbildung + weiterführende Ausbildung eigentlich förderungswürdig sein.

  • war ja auch schon spät ;)
    wobei er nur geschrieben hat: kein bafög erhalten.
    würde es nen unterschied machen, ob er beantragt & keines bekommen hat, oder ob er gar nicht erst beantragt hatte?


    letztendlich gilt aber auch dabei: in nem forum läßt sich das ja nur bedingt lösen/klären...

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  • Nein beim WiAssi hab ich nix beantragt und nix bekommen :)
    Zählt imo aber trotzdme mit...aber das ist ja nicht der springende Punkt denn aus meiner Sicht ist der Sozialassi ja eine Zugangsvoraussetzung wodurch die Ausbildung zum Erzieher ja erst eröffnet wird wo ja dann folgender Paragraph einspringen müsste:


    7.2.13 Vorhergehende Ausbildung im Sinne dieser Vorschrift ist nicht jede frühere, sondern nur die letzte vorhergehende.


    7.2.14 Im Zusammenhang mit einer vorhergehenden Ausbildung wird der Zugang zu einer weiteren Ausbildung eröffnet, wenn deren Zugangsvoraussetzungen durch das Bestehen einer Zwischenprüfung oder der Abschlußprüfung der vorhergehenden Ausbildung erfüllt werden, z. B.: Erwerb der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife durch Bestehen der Zwischen- oder Abschlußprüfung an einer Fachhochschule. Das gilt auch dann, wenn zu diesem Zweck eine Zusatzprüfung erforderlich ist, z. B.: Erwerb der Fachhochschulreife mit Abschluß der Fachschule.


    7.2.15 In sich selbständig ist eine Ausbildung, wenn sie alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses erforderlich sind. Ergänzende Ausbildungsgänge, z. B. Aufbau-, Vertiefungs- oder Zusatzstudiengänge, erfüllen diese Voraussetzungen nicht.


    7.2.16 Eine Ausbildung führt in derselben Fachrichtung weiter, wenn sie zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten aus demselben materiellen Wissenssachgebiet vermittelt. Eine Ergänzung in derselben Fachrichtung liegt z. B. vor bei Fortsetzung und Vertiefung

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