ZitatOriginal geschrieben von vodafrank
Wo steht diese Pflicht geschrieben? Solange der Händler die 24 monatige Gewährleistung bietet kann er den Artikel gerne als neu verkaufen, denn er hat lediglich die Pflicht, Ware mittlerer Art und Güte zu liefern.
Keine Ahnung, wo und ob das irgendwo geschrieben steht. Ich war auf jeden Fall bis jetzt immer der Meinung (IMHO = In My Honest Opinion).
Außerdem steht in der Auktion (oben) "Zustand: Neu".
Eine geöffnete Verpackung mag gerade noch akzeptabel sein, aber ein eingelegte SIM-Karte oder Klebereste würde ich reklamieren.
Edit:
Ebay sagt dazu folgendes:
ZitatRichtlinie für den Artikelzustand "neu"
Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele).