O2 Surf Stick MLZ: 3Monate, eff. 30€

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Wo steht diese Pflicht geschrieben? Solange der Händler die 24 monatige Gewährleistung bietet kann er den Artikel gerne als neu verkaufen, denn er hat lediglich die Pflicht, Ware mittlerer Art und Güte zu liefern.


    Keine Ahnung, wo und ob das irgendwo geschrieben steht. Ich war auf jeden Fall bis jetzt immer der Meinung (IMHO = In My Honest Opinion).


    Außerdem steht in der Auktion (oben) "Zustand: Neu".
    Eine geöffnete Verpackung mag gerade noch akzeptabel sein, aber ein eingelegte SIM-Karte oder Klebereste würde ich reklamieren.


    Edit:
    Ebay sagt dazu folgendes:

    Zitat

    Richtlinie für den Artikelzustand "neu"
    Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele).

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Wo steht diese Pflicht geschrieben? Solange der Händler die 24 monatige Gewährleistung bietet kann er den Artikel gerne als neu verkaufen, denn er hat lediglich die Pflicht, Ware mittlerer Art und Güte zu liefern.

    Die Pflicht zur Lieferung von Neuware ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Das hat mit der Gewährleistungsfrist nichts zu tun.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBogdon
    Ebay sagt dazu folgendes:

    eBay-Richtlinien sind wohl das Substitut für das Bürgerliche Gesetzbuch!?

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    eBay-Richtlinien sind wohl das Substitut für das Bürgerliche Gesetzbuch!?


    Das habe ich nicht gesagt und auch nicht gemeint.


    ICH WAR immer der MEINUNG, dass man es generell angeben muss. (die wichtigen Bestandteile meiner Aussage habe ich hervorgehoben)


    Und die eBay-Richtlinien habe ich zitiert, weil es sich in diesem Fall um eine eBay-Auktion handelt.


    Die Aussage "NEU" scheint also (zumindest in den Fällen mit eingelegter SIM-Karte) eine Falschaussage zu sein (unabhängig davon, ob es beabsichtigt ist oder nicht).
    Und MEINER MEINUNG nach verstößt dies zumindest gegen die eBay-Richtlinien.


    Ich hoffe mein Standpunkt ist nun klar.

  • Zitat

    gräuliche Klebstoffrückstände


    sind bei mir auch auf der Verpackung und Modem.
    Wenn es "nur" geöffnet worden wäre hätte ich da nichts gegen gehabt.
    Aber wegen den Klebstoffrückständen werde ich nochmal überlegen ob ich das so akzeptiere...

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Die Pflicht zur Lieferung von Neuware ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Das hat mit der Gewährleistungsfrist nichts zu tun.


    Habe ich ja auch nicht behauptet.
    Aus dem Kaufvertrag geht eine Gattungsschuld hevor, da man ja nicht genau diesen abgebildeten Stick bestellt, sondern eben einen beliebigen Stick mit den genannten Merkmalen. Und laut dem BGB hat der Gläubiger Anspruch auf die Lieferung des Sticks in mittlerer Art und Güte. Dies heißt, es muss nicht das optisch am besten aussehende Gerät liefern, darf aber auch nicht das am schlechtesten aussehende Gerät zustellen.
    Und die Bezeichnung "neu" ist nicht gleichbedeutend mit "Versiegelung ungeöffnet".

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

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