Vermieter möchte für wenige Monate einen Nachmieter

  • Ich habe eine neue, größere und günsigere Wohnung gefunden und könnte dort ab November einziehen.


    Mein Vermieter der alten Wohnung möchte das ich einen Nachmieter finde, sonst muss ich 3 Monate weiter Miete zahlen.


    Soweit so gut,...


    Doch, der Mietvertrag war eh nur bis 4.2009 befristet, danach hat er Eigenbedarf angemeldet, woran er weiter festhalten möchte.


    Nur werde ich für die 6 Monate garantiert keinen Nachmieter finden.


    Was kann ich tun?


    Ist das rechtens?


    Gruß

    Zitat

    „Wenn die Bienen verschwinden, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben; keine Bienen mehr, keine Pflanzen, keine Tiere, keine Menschen mehr“.


    Zitat von Albert Einstein

  • wenn deine kündigungsfrist 3 monate beträgt, dann ist das rechtens.
    im übrigen mach jetzt lieber keine großen anstrengungen (mit kosten verbundenen) einen nachmieter zu finden. der vermieter muss deine vorschläge für nachmieter nämlich nicht annehmen.
    war neulich schon jemand hier im forum, dessen vermieter den nachmieter nicht akzeptiert hat bzw. dann mehr miete wollte.

  • Wenn du, wie dein Profil sagt, in München wohnst, wird es doch sicher kein Problem sein für 6 Monate einen Nachmieter zur "Zwischenmiete" zu finden!

  • Re: Vermieter möchte für wenige Monate einen Nachmieter


    Möchte er nicht wirklich, sondern eigentlich nur das Geld von Dir :D


    Und nach Ablauf Deines Vertrages anlässlich einer Neuvermietung die Miete erhöhen.


    Besorge ihm einfach eine möglichst laute Studenten-WG, damit er "was davon hat" :D

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Zitat

    Und nach Ablauf Deines Vertrages anlässlich einer Neuvermietung die Miete erhöhen.


    das würde aber nicht ganz zum angemeldeten Eigenbedarf passen.


    Zitat

    Wenn du, wie dein Profil sagt, in München wohnst, wird es doch sicher kein Problem sein für 6 Monate einen Nachmieter zur "Zwischenmiete" zu finden!


    Ist Zwischenmiete wirklich so beliebt?
    (Ich meine, dass in diesem Fall ja der TE alle Habseligkeiten aus der Wohnung mitnimmt und diese somit unmöbliert wäre, oder?

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Re: Re: Vermieter möchte für wenige Monate einen Nachmieter


    Zitat

    Original geschrieben von .me
    Besorge ihm einfach eine möglichst laute Studenten-WG, damit er "was davon hat"


    Vom Ansatz schon nicht schlecht, das Zauberwort könnte aber "Unter"-mieter lauten. Wenn der Vermieter einen solchen ohne sachlichen Grund ablehnt, kannst Du eventuell außerordentlich kündigen (nach Konkretem müßtest Du aber mal selber suchen) ;)


    Thomas

  • Für 6 Monate findest du mit Sicherheit einen Zwischenmieter.


    Spreche aus Erfahrung. Hätte meine Wohnung für alle möglichen Zeiträume (von 4 Wochen bis einige Jahre) vermieten können.


    Am besten du machst Aushänge an der Uni.

    Gruß, lazybee

  • Strategie, wie hier schon angesprochen:


    Untermieter suchen, den der Vermieter objektiv gesehen nicht einfach ablehnen kann, d.h. z.B. Student mit Bürgschaft der Eltern bzw. gepflegte Person in Festanstellung. Nur weil die Nase nicht passt kann der Vermieter nicht einfach ablehnen, gibt ausreichend Rechtsprechung dazu.


    Wenn der Vermieter dem nicht zustimmt => Sonderkündigung


    Sofern du einen Standardvordruck als Mietvertrag bekommen hast, steht das garantiert drin.

  • Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    Strategie, wie hier schon angesprochen:


    Untermieter suchen, den der Vermieter objektiv gesehen nicht einfach ablehnen kann,


    Wenn der Vermieter dem nicht zustimmt => Sonderkündigung



    Vorsicht, denn das mit dem Untermieter ist eine heikle Sache. Wird der Wohnraum ausschließlich durch diesen genutzt usw....


    Wäre dies so einfach, hätten sich besonders in München schon zig Immobilienvermittler Wohnungen (die Sahnestücke) zusammengemietet, und diese ausschließlich auf Untermieterbasis weiterverschachert.



    Aber es könnte da noch einen Ausweg geben, nur leider finde ich jetzt das Urteil dazu nicht. Es geht darum, dass der Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte, und der Mieter schon vorher ausgezogen ist. Also ähnlich wie hier. Da gab es dann die Abwägung der Verhältnismäßigkeit oder so ähnlich. So wie ich mich errinnere konnte der Mieter schon vorher raus, auch weil er nur zu diesem Zeitpunkt eine neue Wohnung finden konnte. Aber der Mieterschutzbund kann dir sicher besser Auskunft geben.

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