Amazon Marketplace - Verkäuferservice - Service ? Nein sicher nicht !

  • Hi
    Ich muss mir jetzt einfach mal Luft machen. Was der Amazon Marketplace Verkäuferservice sich da erlaubt darf doch nicht wahr sein ! (Das Wort Frechheit verkneif ich mir jetzt mal ...)
    Es geht bei mir um folgenden Fall:
    Ich habe Mitte August einen englischen ASUS EEE 900 verkauft, gebraucht und als Privatperson. In der Beschreibung von Amazon steht ausdrücklich, dass das Gerät eine QWERTY Tastatur hat.
    Mitte September kommt ein Garantie Antrag des Käufers: Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Mir gegenüber schreibt er dass er eine deutsche Tastatur erwartet hat und deshalb den Artikel zurückgeben möchte. Gegenüber Amazon gibt er keine Stellungnahme ab.
    Meine Stellungnahmen, in denen ich mehrmals klarstellte, dass einer Rücknahme ausdrücklich widersprochen wird, da der Fehler beim Käufer liegt, wurde bei jeder Mail durch Amazon missachtet.
    Dem Antrag wurde seitens Amazon ohne weitere Prüfung stattgegeben.
    Nun wurde mein restliches Guthaben bei Amazon eingefroren (selbst neuere Verkaufserlöse werden nicht ausgezahlt) und das Konto mit dem Kaufbetrag (jenseits der 300€) belastet.
    Nach mehrmaligem hinundher mit Amazon, bei dem ich nur vorgefertigte Standarttexte bekommen habe und auf meine Stellungnahme weiterhin nicht bezug genommen wurde, bekam ich heute eine Mail, in der u.a. die folgenden Zeilen standen:
    Amazon behaelt sich das Recht vor, vom Verkaeufer eine Erstattung zu
    verlangen, wenn Amazon nach billigem Ermessen entscheidet, einen Kaeufer
    nach den Regeln der A-Z Garantie zu entschaedigen, dem Kaeufer eine
    Rueckzahlung zu gewaehren...

    Kann das denn sein ? (Anmerkung von mir: Ab jetzt nur noch Vermutungen, ich möchte keinem was unterstellen ;) (rechtliche Gründe^^)) Amazon entscheidet willkürlich ohne den Sachverhalt genauer zu prüfen.
    Gerade habe ich mit Amazon telefoniert und klar gemacht, dass ich, sollte sich nicht bald ein für mich positives Ergebnis einstellen, eine Schadenersatzforderung gegenüber Amazon stellen werde.
    Zu was würdet ihr mir weiter raten ? (Damit es den Forenregeln entspricht: Bitte keine Rechtsberatung, sondern nur Ratschläge) Hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall erlebt ? Wie gings aus ?
    Schonmal danke an alle antwortenden.
    Stefan

  • Ich konnte es vielleicht nicht ganz rauslesen, aber was hat denn der Käufer zu der Angelegenheit gesagt ? Du wirst ihm ja sicherlich geschrieben haben, dass die Artikelbeschreibung eindeutig ist ?

  • Nachdem ich der Rückgabe widersprochen habe ist er aufs gesetzliche Rückgaberecht ausgewichen, als ich ihm das dann aber erklärt hab, hat er mir nichts mehr geschrieben.
    Was mich bei dem Käufer fast genauso aufregt wie dieser rechtlich nicht haltbare Rückgabewunsch, ist dass er von mir verlangt jede Mail auf englisch an ihn zu schreiben. Warum kauft er dnen dann bitte nicht bei Amazon UK verdammt nochmal ?
    Aber das is ja dann trotzdem eher nebensächlich bei meinem Problem^^

  • Amazon entscheidet nicht willkürlich, sondern wie bei sich auch im Interesse der Kunden.


    Um mal die andere Seite, ich bin nur Käufer im Marketplace, klar zu machen. Auch bei solchen Käufen erwarte ich, daß ich exakt genauso kulant wie bei Amazon Verkäufen behandelt werde. Und ich bin froh, daß Amazon darauf auch achtet.


    Verkäufer, die damit ein Problem haben, sollten vielleicht lieber eine andere Verkaufsplattform wählen.


    Von daher - sehr ärgerlich für Dich, das verstehe ich. Aber absolut im Interesse von Amazon und seinen Kunden. Nur so halten die ihren Marketplace attraktiv!


  • Aber wieso sollte der Käufer zurücktreten dürfen ? Der Kaufvertrag besteht und es liegt kein Sachmangel vor. Schluss aus. Dann hätte er halt nicht bei einem Privatverkäufer kaufen sollen, sondern bei einem gewerblichen Marketplace Verkäufer.

  • senderlisteffm


    Ja, prinzipiell sicher richtig. Aber der Käufer war doch der Depp, der nicht gelesen hat, dass es eine englische Tastatur ist. Und bei einem Privatverkauf hat er dann halt Pech.


    Aber etwas merkwürdig ist das schon. Wieso will er eine deutsche Tastatur wenn er Texte auf Englisch schreibt?!

  • Zitat

    Original geschrieben von kaputer
      senderlisteffm


    Ja, prinzipiell sicher richtig. Aber der Käufer war doch der Depp, der nicht gelesen hat, dass es eine englische Tastatur ist. Und bei einem Privatverkauf hat er dann halt Pech.


    Aber etwas merkwürdig ist das schon. Wieso will er eine deutsche Tastatur wenn er Texte auf Englisch schreibt?!


    Versenden sollte ich nach Köln, Käufer war aber eine britische Limited-Gesellschaft.


    Was mich auch sehr stört ist dass er sich erst über 2 Wochen nach Versand mit dem Garantie Antrag meldet, wo der Artikel schon über 100€ im Preis gesunken ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von xSteveOx
    Aber wieso sollte der Käufer zurücktreten dürfen ? Der Kaufvertrag besteht und es liegt kein Sachmangel vor. Schluss aus. Dann hätte er halt nicht bei einem Privatverkäufer kaufen sollen, sondern bei einem gewerblichen Marketplace Verkäufer.


    Amazon ist nicht Ebay.


    Amazon bietet hier dem Käufer etwas anderes als Ebay an und dementsprechend gelten andere Regeln, die nichts mit gewerblich oder privat zu tun haben.


    Einfach gesagt bietet Amazon dem Kunden an, ihr (Amazon) Waren zu überlassen, die Amazon dann verkauft während der Kunde die Arbeit hat. Dafür übernimmt Amazon die Vermittlung zwischen Kunde und Käufer und macht das Inkasso-ansonsten ist aber alles nach Amazonart.


    Und Amazon lässt seine Kunden eben fast alles machen (weshalb sie so erfolgreich sind) und ist sehr kulant. Solange der Kunde rechtzeitig zahlt, kriegt er eigentlich in jedem Fall immer Kulanzleistungen.


    Wer das als Privatverkäufer nicht bieten will, der darf nicht auf Marketplace handeln, sondern muss sich auf Ebay durchkämpfen.

  • Zumal auch Änderungen der Artikelbeschreibung von Amazon im "Freieingabe-Feld" der Angebotserstellung nicht statthaft sind.


    Steht auch bei den Tipps für private Verkäufer beschrieben. Ich finde es auch gut, das Amazon hier mal so konsequent auf Seiten des Käufers steht.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Dennoch ist das Problem doch, dass sich amazon hier genauso wie PayPal verhält und völlig ungeprüft dem Käufer Recht gibt. Und das funktioniert nun mal so nicht.


    Wenn ich über den amazon Marketplace etwas verkaufe, dann kommt zunächst mal ein Kaufvertrag zwischen mir und dem Menschen zustande, der von mir was kauft. Dass da amazon als Vermittler dazwischenhängt, ändert daran nix.


    Und für diesen Kaufvertrag gilt zunächst mal das bundesdeutsche BGB. Und da kann amazon (oder PayPal) 50.000 AGBs und Mitgliedsbedingungen haben - es gilt trotzdem das BGB. Und nach diesem kann ein Käufer nicht einfach einseitig einen Kaufvertrag kündigen. Dafür gibt es Regeln. Und die stehen - genau - im BGB, und nicht bei amazon und auch nicht bei PayPal.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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