Kann man seine Telekomverträge aufgrund der Skandale kündigen?

  • Das alles ändert aber nichts daran, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat.


    Falls ich falsch liegen sollte, lasse ich mich auch gerne berichtigen.


    Einen Versuch den Vertrag mit Hoffnung auf Kulanz zu kündigen, kann man natürlich trotzdem wagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von prozac1
    Das alles ändert aber nichts daran, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat.


    Warum sollte er denn eins haben? Das wurde noch an keiner Stelle rechtlich begründet.

  • gelöscht

    Smartphone: Poco X6 Pro 8GB+256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (60GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Rechtsberatung gibt es beim Rechtsanwalt.


    Rechtsberatung im individuellen Fall gibts natürlich nur beim Anwalt. Obwohl das auch langsam bröckelt, aber hier geht es ja nicht um einen individuellen Fall sondern abstrakt um das Thema ob eine ausserordenliche Kündigung durch geht.


    Ich sehe hier schon massive Verletzung von Nebenpflichten im Schuldverhältnis.



  • In der Theorie magst Du Recht haben. Aber Du scheinst ja ein bißchen Ahnung von Jura zu haben und so weißt Du auch, dass nahezu alles in Jura umstritten ist. Es gibt zu allem eine Mindermeinung (so z.B. Flume, Medicus, Altmeppen etc., die meist nur mM vertreten).


    In der Praxis interessiert so einen Meinungsstreit niemanden, bis es vor dem BGH ankommt. Und der BGH hat sich für einen Dienstvertrag entschieden (die Entscheidung ist in irgendeiner NJW zu finden). Und da ist nun mal nur § 626 BGB anwendbar und das ist unstreitig.


    Deine Aussage zum Thema Dauerschuldverhältnis, dass mich da ein Richter aus dem Saal kicken würde, wenn ich behaupte, dass Dauerschuldverhältnisse Miet-,Pacht-,Leihverträge etc. und i.d.R. zeitlich unbefristet sind, ist mir nicht ganz erklärlich. Aber vielleicht hast Du Dich auch darauf bezogen, dass der Mobilfunkvertrag zeitlich begrenzt sei? Naja, jedenfalls durfte ich bisher immer im Saal bleiben.


    Im Übrigen haben wir in der Kanzlei gerade mehrere Schadensersatzklagen gegen T-Mobile in der Vorbereitung. Allerdings sind wir fast einhellig der Meinung, dass eine solche Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Werde Euch aber auf dem Laufenden halten, ob die Klage eingereicht und evtl. zum Erfolg geführt hat.

  • Hallo,


    ich kenne den ein oder anderen Kunden, der aufgrund der Vorfälle ein Schreiben verfasst hat, das er das Vertragsverhältniss beenden möchte, aber gerne bereit ist, die Restlaufzeit zu bezahlen.


    Allerdings Geschäftskunden mit nicht nur 1 oder 2 Karten sondern eher so die Richtung 50 Verträge.


    Ich denke eine Sonderkündigung wird nicht möglich sein, vielleicht jedoch Kulanz?


    Ich bin selber sehr gespannt und werde euch berichten, ob es geklappt hat und wie die Telekom reagiert hat.


    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von prozac1
    Das alles ändert aber nichts daran, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat.
    [...]


    Das sollte eigentlich heißen, dass der Kunde KEIN Sonderkündigungsrecht hat.
    Was so ein fehlender Buchstabe ausmachen kann ...

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