Der Bundesrat ist doch deckungsgleich mit den Ländervertretungen, also werden diese auch entsprechende Deligierte in die Bundesversammlug entsenden. Allerdings ist es tatsächlich sehr vereinfacht ausgedrückt, wenn ich nur Bundestag schreibe. Obwohl das Ergebnis das gleiche sein wird.
PS: Kaan darf doch auch als Beamter seine eigene persönliche Meinung haben, oder? Solange er diese Meinung bei seinem Polizeidienst außen vor lässt ist dagegen absolut nichts einzuwenden. Schließlich gilt das Grundgesetz auch für Polizisten.