Versicherungsfrage

  • Hallo,
    ich weiß nicht, ob ich unter "Community" mit dieser Frage richtig bin.


    Mit ist ein Nachbarskind mit dem Fahrrad in mein geparktes Auto gefahren.


    Die Reparaturkosten sind ca. 700,- € + 3 Tage Ersatzfahrzeug. (Gesamt ca. 1000,- €)
    Bisher habe ich noch keinen schriftlichen Kostenvoranschlag. Nur circa-Summe von Händler.


    Da es sich nur um eine Beule und ein paar Kratzer handelt, möchte ich mir wohl eher die Summe auszahlen lassen. Wie kann ich das bei der gegnerischen Versicherung am Besten
    formulieren?


    Weiß jemand, welche Abzüge dann von der Versicherung gemacht werden? Das Ersatzfahr-
    zeug wird dann ja nicht benötigt.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Gruß... randyandy

  • Das Kind ist 3 oder 4 Jahre. Normal ist das nicht abgedeckt.
    Mein Nachbar hat aber schon mit seiner Versicherung gesprochen, soll wohl kein Problem
    sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von pflaumeberlin
    Wie alt ist das Kind denn? Wenn du Pech hast, zahlt da gar keine Versicherung.


    Müsste da nicht die Haftplicht des Kindes, bzw. die Haftpflicht der Eltern zahlen?


    Bei der Schadensregulierung werden, soweit ich das in Erinnerung habe, zumindest die Mehrwertsteuer und die Kosten des Ersatzfahrzeuges abgezogen.



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Zitat

    Original geschrieben von pflaumeberlin
    Wie alt ist das Kind denn? Wenn du Pech hast, zahlt da gar keine Versicherung.


    So ist es, Du solltest Dich da erstmal vertrauensvoll an die Eltern des Kindes wenden. Je nachdem wie alt das Kind ist und wie sehr die Eltern rumzicken kann es Dir passieren das Du auf dem Schaden sitzen bleibst, da Kinder (bzw. deren Eltern) unterhalb einer bestimmten Altersgrenze nicht für verursachte Schäden haften müssen.


    EDIT:
    Wenn die Eltern eine entsprechende Versicherung haben die auch derartige Schäden der Kinder abdeckt (auf die Aussage "soll kein Problem sein" würde ich mich erstmal nicht verlassen...) dann bekommst Du das Geld ohne Steuer und ohne entsprechende Entschädigung für den Ersatzwagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    .... da Kinder (bzw. deren Eltern) unterhalb einer bestimmten Altersgrenze nicht für verursachte Schäden haften müssen.



    Heißt das, wenn zB. ein 5jähriges Nachbarskind mir das Auto von vorne bis hinten verkratzt, ich auf den Kosten sitzenbleibe?


    Könnte man da nicht mit Verletzung der Aufsichtspflicht argumentieren?



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Zitat

    Original geschrieben von ms10000
    Müsste da nicht die Haftplicht des Kindes, bzw. die Haftpflicht der Eltern zahlen?


    Nicht in jedem Fall, Stichwort Deliktfähigkeit. Dann kommt es wieder darauf an, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben usw. usf. - manche Versicherungen zahlen einfach, andere zicken rum. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von ms10000
    Heißt das, wenn zB. ein 5jähriges Nachbarskind mir das Auto von vorne bis hinten verkratzt, ich auf den Kosten sitzenbleibe?


    Könnte passieren, ja.


    Zitat

    Könnte man da nicht mit Verletzung der Aufsichtspflicht argumentieren?


    Kann man, aber die Aufsichtspflicht der Eltern ist nicht grenzenlos, daher kann man damit auch nicht in jedem Fall argumentieren.

  • Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.


    Ich selbst habe mein Kind für diesen Fall (bis 3000,- €) abgesichert.


    Bei dem Nachbarskind handelt es sich um ein Pflegekind. (Ggf. muß das Jugendamt ja wohl versichert sein?)
    Mein Nachbar hat alles bei einer Versicherung laufen, deshalb soll es wohl kein Problem sein. (Hoffentlich). Grundsätzlich ist ein Kind bis 7 Jahren (?) nicht abgesichert.
    Deshalb hab ich das ja noch in unsere Versicherung reingenommen.


    Gruß... Andreas


    P.S.: Mein Versicherungsvertreter hat mir damals folgendes Beispiel genannt:
    "Mein kleines Kind verkratzt im Spiel (aus versehen oder mit Absicht) das Auto vom Nachbarn.
    Der Nachbar habe dann keine Ansprüche an uns, nur haben wir in dem Fall dann auch wohl keinen netten Nachbarn mehr." Daher die Absicherung bis 3000,- €

  • Zitat

    Original geschrieben von ms10000
    Heißt das, wenn zB. ein 5jähriges Nachbarskind mir das Auto von vorne bis hinten verkratzt, ich auf den Kosten sitzenbleibe?


    Könnte man da nicht mit Verletzung der Aufsichtspflicht argumentieren?


    Im schlimmsten Fall ja, siehe auch hier:
    http://www.abc-recht.de/ratgeb…tspflichtverletzungen.php


    Die Geschichte mit der Aufsichtspflicht ist immer eine sehr zweischneidige Sache.
    Wenn die Mutter bspw. aus dem Küchenfenster das Kind beobachtet, sich einmal zum Herd umdreht und die Pfanne von der Platte nimmt und just in diesem Moment stellt der Filius was mit Deinem Auto an - Pech gehabt.


    Aufsichtspflicht heißt eben nicht, dass die Eltern 24/7 ihre Kinder im Auge haben müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Die Geschichte mit der Aufsichtspflicht ist immer eine sehr zweischneidige Sache.
    Wenn die Mutter bspw. aus dem Küchenfenster das Kind beobachtet, sich einmal zum Herd umdreht und die Pfanne von der Platte nimmt und just in diesem Moment stellt der Filius was mit Deinem Auto an - Pech gehabt.


    Ab dem Moment hat aber die gesamte Nachbarschaft das Kind samt Mutter im Auge, quasi ein 24/7/365 Rundumschutz für Nüsse. Wäre ich die Mutter, würde ich den Schaden einfach mal bezahlen, das spart Nerven und Spiessrutenlauf auf Lebenszeit :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!