Gebrauch des 14-tägigen Umtauschrechts bei O2-Online - Infos bitte!

  • Hallo zusammen!


    Da O² sich nicht wirklich hilfreich zeigt bei meinen Online-Anfragen und ich mir die teure Hotline für PSMS-Kunden sparen möchte, hier meine Fragen an euch:


    Ich hab ein S55 bekommen für 99€ und will es wieder zurückschicken zu O², da fehlerhaft.


    Ich muss die Rücksendung auf jeden Fall als Postpaket verschicken, was ja erst mal Portokosten für mich bedeutet.


    Kriege ich diese erstattet? Selbst schreiben die , dass "die Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40€ mir obliegen". Ich bin aber mit 99€ weit drüber und krieg das Geld wieder, oder?


    Ist es legitim, dass man das Handy ausprobiert hat, wie z.B. Adressen draufgespielt, ausgepakt etc (Displayfolie ist noch drauf!)? Auch dürfte ich wohl nicht alles originalgetreu wieder eingepackt bekommen.:confused:


    Darf ich mir ein anderes Handy aussuchen, wenn ich mag?


    Danke für Antworten.
    See ya,

  • Hallo,


    also es gibt zwei Sachen, auf die du dich berufen kannst:


    1. Innerhalb von 14 Tagen kann man Fernabsatzgeschäfte (also z.B. über das Internet) ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Alledings müssen die erworbenen Sachen noch neu sein. Wenn man sie ausprobiert hat sind sie i.R. nicht mehr neu. Das ist meiner Meinung nach etwas schwammig...? Aber falls du das Geschäft (den Vertrag) deshalb rückgängig machst, kannst du sicher einen neuen Vertrag (mit anderem Handy) abschließen. Die Frage ist allerdings, ob O2 dann mit dir noch einen neuen Vertrag machen möchte.


    2. Das gelieferte Handy ist defekt (so habe ich es verstanden!?): In diesem Fall hast du zwei Jahre Herstellergarantie auf die korrekte Verarbeitung und kannst darauf bestehen, dass dir eine funktionierendes Handy geliefert wird. Allerdings nur das gleiche Handy oder sollte dies nicht mehr lieferbar sein ein entsprechendes... Aber du hast kein Recht darauf zu bestehen ein anderes zu bekommen.


    Tja, jetzt kannst du natürlich auf Kulanz hoffen und argumentieren, dass du von dem Handy so enttäuscht bist und deshalb ein anderes Handy haben möchtest. Versuch macht kluch...


    Gruß Birger.H


    P.S. Die Versandkosten müsste eigentlich O2 übernehmen, gab es nicht einen Retourschein beim Paket?

  • Vielleicht noch eine kleine Ergänzung.


    Es ist durchaus legitim, dass man einen bestellten Artikel ausprobiert und dennoch zurückschickt. Genau das ist der Sinn des Gesetzes.
    Damit ist allerdings nicht gemeint, dass man mit dem Gerät eine Woche auf Tour geht und es dann zurückgibt. So wie du es aber schilderst, hast du das Gerät ja nur ausgepackt und angetestet, also fällt dein Fall unter die Regelungen über Fernabsatzverträge.


    Rücksendekosten bekommt man bei einem Warenwert über 40 € erstattet. Liegt nicht sogar bei O² ein Paketaufkleber bei, oder war das nur der Rücksendeschein:confused:


    Wenn du den Mobilfunkvertrag aufrechterhalten möchtest, solltest du natürlich auch ein neues subventioniertes Handy erhalten. Allerdings musst du das eben mitteilen, nicht dass man bei O² von einem kompletten Rücktritt ausgeht.



    Wenn das Gerät dagegen "nur" defekt ist, hast du zwei Jahre Gewährleistung und kannst ein mangelfreies Gerät des gleichen Typs verlangen.


    Gruß
    DaFunk

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  • Hallo!
    Ja, es lag sogar ein Paketaufkleber dabei, der das Päckchen als "Postpaket" deklariert.
    Aber ich muß dann sicher bei der Post die Versandkosten erst mal auf mich nehmen, oder? Unfrei kann man's nicht zurückschicken?!?


    Meine Frage war halt, ob jemand sowas schon mal hat machen müssen und mir bestätigen kann, das bei einem Warenwert >40€ O² bei der nächsten Rechnung die Versandkosten gutschreibt.


    Hab gestern die Hotline angerufen (7 min für 0,65€/min) und der Mensch konnte mir keine Antwort auf die Frage geben.:flop: :flop: :flop:


    Ich war begeistert.

  • wenn du die sim schon aktiviert hast, ist das rückgaberecht nat. ausgeschlossen.
    Bleibt nur noch die Gewährleistung

  • In diesem Fall:

    Zitat

    Original geschrieben von air.jordan23
    ...Ich will ja nicht vom Handyvertrag zurücktreten, sondern ein neues, vielleicht anderes, auf jeden Fall funktionierendes Handy!


    gilt diese Regelung:

    Zitat

    Original geschrieben von air.jordan23
    ... Selbst schreiben die , dass "die Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40€ mir obliegen". ...


    nicht, da Du ja nicht gemäß den Vorschriften des Fernabsatzes (jetzt im BGB zu finden) zurück trittst, sondern einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch aufgrund eines "fehlerhaften" Handys geltend machen möchtest.


    Die 40-Euro-Regelung gilt nur, wenn man nach den Fernabsatzvorschriften innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten möchte (ohne Angaben von Gründen möglich).


    Aber auch bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung mußt Du IMHO keine Portokosten übernehmen. Wie das allerdings abwicklungstechnisch bei Deinem Vertragpartner geregelt ist (unfrei einschicken oder Erstattung der Kosten) mußt Du mit ihm klären.


    Gruß


    muli

  • Der Blitz tat nicht und ließ sich auch nicht reanimieren nach Anleitung, die ich hier bekommen hab.
    Und grüne/rote Taste lassen sich GAR NICHT herunterdrücken, so to say NULL Druckpunkt. Bei den anderen Tasten hört man immer ein leises *knack*, aber bei den beiden nicht. Daher weiß ich nie, ob mein Drücken auch wirklich "Erfolg" hat. Aber nicht missverstehen: die Tasten funktionieren, aber haptisch sehr unbefriedigend. So, jetzt weißt du's.
    See ya,

  • Glaube es ist besser, Du wartest bist das S 55 bei Siemens wieder verfügbar ist und lässt es dann über den Direktservice (01805 333226) tauschen geht auf alle Fälle schneller und einfacher als über o2, die derzweit wohl auch kein Siemens S55 da haben werden. Der Rücksendeschein ist glaub ich nur dazu da, wenn Du das Gerät komplett zurücksenden willst.


    Da Du vermutlich noch ein anderes Handy daheim rumliegen hast, kannst Du das Gerät ja auch einsenden.
    Mein Tipp (soll keine Werbung sein): Schau mal bei w-support.de, die haben eine momentane Durchlaufzeit von 2 Tagen.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

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