2012 wurde das Energiewirtschaftsgesetz geändert. Infolgedessen kann die Belieferung zu jedem Wochentag erfolgen. Außerdem darf der Wechsel nicht länger als 3 Wochen dauern.
In den letzten 3,5 Jahren habe ich mir diese Regelungen schon des öfteren zunutze gemacht, zuletzt am 22.03.2016.