Kleines Problem mit 1blu bzw. allgemeine Frage

  • Hallo liebe User, ich habe ein kleines Problem mit 1blu. Vielleicht kann ka jemand helfen.
    Ich habe eine Domain bei 1 blu, die allerdings schon länger brach liegt und nicht benutzt wird. Die vorhergehenden Rechnungen habe ich aber immer bezahlt. Letztens sollte die Rechnung wieder abgebucht werden, aber aus bestimmten Gründen ist die Lastschrift von der Bank zurückgegeben worden. Ich habe das auch per Brief und E-Mail angeblich mitgeteilt bekommen. Das Problem ist allerdings, das ich meine E-Mailadresse und Postanschrift noch aus Studienzeiten stammten und nicht mehr gültig war. Deshalb habe ich das nicht zeitnah mitbekommen, was natürlich mein Fehler war. Die Mahnung zwei Woche später habe ich auch nicht bekommen. Gestern (also wieder zwei Wochen später) kam die fristlose Kündigung von 1blu.
    Soweit ist die Sache ja korrekt von 1blu, auch wenn die Zeit zwischen Mahnung Kündigung innerhalb von 4 Wochen recht fix ging.


    Das Problem ist aber nun, das sie trotzdem den Betrag für die Leistungen für das nächste halbe Jahr (24. Oktober bis 24. Mai 2009) verlangen plus Mahngebühren, obwohl die Domain zum ersten Dezember abgeschaltet wird.
    Im Brief steht ausdrücklich, das kein Minderungsrecht besteht.
    Meine Frage ist nun, ob das so recht ist, das ich bis Mai zahlen muss, obwohl nur bis 1 Dezember überhaupt Leistungen von 1blu erbracht werden bzw. ein Vertragsverhältniss besteht. Nach meiner leihenhaften Einschätzung müsste ich eigentlich nur Mahngebühren und den Anteil bis 1. Dezemer bezahlen.
    Kann mir jemand helfen?


    Danke.

  • Also meine Ansicht: Wie kann man für eine nicht erbrachte Leistung Geld verlangen?


    Bzw. Geld verlangen für eine im Vorraus nicht erbrachte leistung ?


    Also eigentlich unhaltbar. Sie können auf den Vertrag bestehen und das Geld fordern, dann muss die Domain aber da bleiben.


    ( Das ist aber nur Halbwissen meinerseits. Keine Gewähr)

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Ich kanns nicht genau begründen, aber IMHO besteht die Forderung wirklich zu Recht!
    Der Vertrag umfasste die Domain zu Summe X. Dafür erhälst du für z.B. 1Jahr die Domain. Kommst du deinen Verpflichtungen nicht nach dürfen sie dir, laut Vertrag (warsch), kündigen. Das entbindet dich jedoch nicht von der Verpflichtung die Rechnung zu bezahlen!
    Ist IMHO genau wie bei einer (Auto-)Versicherung!
    Du könntest ja sonst überall, wo du die Leistung nicht mehr benötigst, oder wünscht, einfach nicht mehr bezahlen und dann warten bis sie dir kündigen!
    So käme man ja aus allen (Laufzeit-)Verträgen Vorzeitig raus!?


    Auch hier nur eine laienhafte Einschätzung! ;)


    edit:

    Zitat

    Original geschrieben von noborusan
    http://www.webhostlist.de/ such dort mal nach 1blu :p


    "Webprovider Suche
    Keine passenden Provider gefunden. Bitte starten Sie eine neue Suche mit weniger anspruchsvollen Kriterien."

    :confused:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • naja das problem ist ja, das ich in diesem falle ja im vorraus bezahle. ich bezahle für die leistungen von ende oktober bis mai. aber ab dezember will man mich bei 1 blu nicht mehr haben, aber trotzdem noch das geld bis mai haben.
    ich fände es logischer bis zum dezember zu bezahlen plus die angefallenen mahngebühren.
    ich finde das irgendwie seltsam. bei handyverträgen bezahlt man ja immer im nachhinein und es gibt subventionierte handys.
    das 1blu nicht den besten ruf hat, ist mir mittlerweile bekannt.

  • Hast du einen Link zu den für deinen Vertrag einbezogenen AGB des Anbieters?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • was kostet da eine domain? 10€ im jahr (wenn überhaupt)? also 5€ für die restliche zeit, welche futsch wären? wegen 10€ lässt deine bank die lastschrift zurückgehen? deswegen so nen aufstand? die mahnungen hast du nicht bekommen aber die kündigung hast du schon bekommen? ob sie berechtigt sind, die volle restlaufzeit zu berechnen, steht in deren AGB? eigentlich ist das doch nur logisch, sonst könntest du ja einfach verträge vorzeitig ohne schaden beenden, indem du einfach nicht zahlst und die verträge dann vom anbieter gekündigt werden...


    irgendwie sind da viele fragezeichen und mir erschließt nicht so ganz, was du überhaupt erreichen willst, ausser dir wegen 5€ (die du nicht bekommen wirst) nen riesen aufwand aufzuhalsen.

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