Ich kann dem nur zustimmen. Seit mittlerweile 10 Tagen ist mein Pre bei O2 nachdem mir ein Mitarbeiter im Shop, in dem ich das Gerät gekauft hatte, sagte ich müsse das Gerät einsenden.
Nachdem ich ihn gefragt habe, weshalb ich als Kunde, der das Gerät in seinem Shop bei ihm als Verkäufer gekauft hätte, das Gerät denn nach München schicken müsste, sagte er mir, dass das aus "juristischen Gründen" so wäre. Ich selbst hätte damit ja nie angefangen, aber da ER mit juristischen Gründen anfing habe ich mich dann doch genötigt gesehen ihm einmal darzustellen, dass das in meinen Augen der größte Schwachsinn ever ist.
Wenn ich in einem Geschäft bei einer Person aus Fleisch und Blut ein Gerät kaufe (433 II BGB) und mir dort übergeben lasse (985 II BGB) dann kann ich wegen Sachmängeln (434 BGB) definitiv JEDERZEIT zu diesem Shop gehen. Ich musste das nun einmal hier loswerden, weil mich diese Aussage sowas von angenervt hat!
Nun ändert das natürlich nichts an der Tatsache, dass mein Gerät seit 10 Tagen weg ist und ich noch keinerlei Nachricht von O2 habe. Ich habe den Kaufvertrag inklusive Darlehensvertrag (ich hatte das Gerät finanziert) allerdings gekündigt, was Verbrauchern bei Teilzahlungsgeschäften und verbundenen Verträgen (also Darlehensvertrag und Kaufvertrag) innerhalb von 14 Tagen möglich ist.
Sollte O2 weiterhin die Frechheit haben 20 € im Monat abzubuchen, werde ich den Damen und Herren wohl einen deutlicheren Brief schreiben müssen. Mal sehen wie das noch so weiter geht.
Danke für's zuhören... ist ja die reinste Selbsthilfegruppe hier... ;o)
Gruß,
Michael