ganymed: Die Geschichte mit dem 14tägigen Rückgaberecht bei Fernabsatz Geschichten ist etwas vollkommen anderes. Als Verbraucher kann ich einen entsprechenden Verbraucherdarlehensvertrag jedoch 14 Tag lang widerrufen. Da dieser mit dem Kaufvertrag für das Pre verbunden ist (verbundener Vertrag) kann ich ohne weiteres beide Verträge widerrufen. Auch dass O2 damit immer durch kommen wird ist meiner Meinung nach auf die Unwissenheit der Verbraucher zurück zu führen. Daher musste ich meine kleine Geschichte hier auch zum besten geben, damit der ein oder andere sich entsprechendes noch einmal überlegen kann.
Also, folgende Einschätzung meinerseits:
Wir haben einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) und einen Darlehensvertrag (§ 488 ff. BGB). Letzterer ist, wenn der Käufer Verbraucher (i.S.d. § 13 BGB) ist (da O2 nunmal ein Unternehmen gem. § 14 BGB ist) ein Verbraucherdarlehensvertrag für den neben den normalen Regelungen die Normen ab § 491 BGB gelten. Darin sind verschiedene Dinge festgelegt, die den Verbraucher als heilige Kuh des BGB schützen sollen. Unter anderem ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Das bedeutet, dass der Verbraucher im Regelfall ein 14tägiges Rückgaberecht hat, vorausgesetzt eine wirksame Widerrufserklärung wurde ihm mitgeteilt. Ist dies nicht der Fall, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, so dass sich das Ende ebenfalls nach hinten verschiebt.
Kommen wir zu dem wichtigsten Aspekt: Bei beiden Verträgen handelt es sich um ein verbundenes Geschäft i.S.d. § 358 BGB, so dass der Verbraucher durch den Widerruf des einen Vertrages (hier des V-Darlehensvertrages) beide Verträge widerrufen kann!
Das ganze ist lauf BGB meines Erachtens recht offensichtlich. Das O2 sich eventuell dennoch dagegen wehren möchte mag ja sein. Ich für meinen Teil werde aber die Genehmigung zum Lastschrifteinzug aufgrund der meiner Meinung nach wirksamen Kündigung widerrufen, so dass ich gespannt wie seriös O2 ist (und natürlich auch deren Rechtsabteilung).
Das Ganze sollte nun nur dazu dienen mitzuteilen, dass die verehrten Mitarbeiter im O2 Shop entweder nicht immer gut informiert sind oder halt die Unternehmensphilosophie weitergeben müssen. Also erstmal den Kunden abweisen und dann weiter sehen. Ich übernehme natürlich keine Gewähr für die Richtigkeit!
Gruß,
Michael