Erfahrungen mit dem Dell Service (Garantie / Gewährleistung) als Zweitkäufer?

  • Dell und Service sind 2 Paar Schuhe.


    Habe sehr gute Erfahrungen gemacht, jedoch zuletzt eine grössere Odysee hinter mir.


    Dell 30'' TFT bei einem Händler in München gekauft, da er bei Dell nicht lieferbar war.
    Gerät mit Rechnung und allem PiPaPo bekommen, leider nach einer Woche schon defekt.
    Anruf bei Dell um einen VorOrt Austausch zu vereinbaren, wurde abgelehnt da ich nicht der Erstkäufer war! Dieser war laut Dell der Händler in München, daher bekäme ich laut Dell keinen Service für dieses Gerät!
    Lange Geschichte nach vielen Anrufen und unzähligen Emails wurde das Gerät nach 4 Wochen endlich auf mich umgeschrieben und auch repariert.


    Fazit: Wenn es bei Dell wo hakt, dann richtig!


    Cu John

  • Qwerlk: Dass ich in Sachen Kauf des WWAN-Moduls nicht Vertragspartner von Dell bin ist natürlich korrekt. Deswegen berufe ich mich auch nicht auf eigenes, sondern auf abgetretenes Recht.


    Bsp.: Du zahlst deine Stromrechnung nicht, ignorierst die Mahnungen. Schließlich schreibt dich nicht mehr dein Energieversorger an, sondern ein Inkassobüro, das nunmehr die Forderung von dir eintreiben möchte. Da gibt es natürlich die Konstellation, dass dieses Inkassobüro im Auftrag des Gläubigers handelt, also fremdes Recht durchsetzen will. Genausogut kann es aber sein, dass dieses Inkassobüro die "faule" Forderung des Energieversorgers gegen dich gekauft hat. In diesem Fall hat der Energieversorger seine Forderung aus dem Energielieferungsvertrag gegen dich an das Inkassobüro abgetreten, neuer Gläubiger ist damit das Inkassobüro. Und dieses kann, sofern kein Abtretungsverbot vorlag, rechtlich gegen dich vorgehen und eine Begleichung der Forderung durch dich ggf. zwangsweise durchsetzen lassen. Und das obwohl du keinerlei Vertrag mit diesem Inkassobüro hast.


    Genauso kann mir der Erstkäufer einen künftigen Nacherfüllungsanspruch, welcher ihm aus Kaufvertag mit Dell erwachsen kann abtreten. Dell hat kein entgegenstehendes Abtretungsverbot in seinen AGB. Somit kann ich, einen Sachmangel vorausgsetzt, gegen Dell vorgehen, obwohl ich in Bezug auf das Modul keinerlei vertragliche Beziehung zu Dell habe.


    John: Bei Dell kommt es sehr stark darauf an, an welche "Schicht" von Mitarbeiter man gerät. Mit dem 2nd level support habe ich bis jetzt sehr gute Erfahrungen, der "einfache" technische Support dagegen ist manchmal die reinste Katastrophe.


    Als ich das Modul das erste Mal reklamiert habe, hat letzterer mir einen Soforttausch telefonisch sofort zugesagt. Der Hotliner war sich nur noch nicht sicher, ob er nur das Modul per Kurier rausschickt oder ob es ein Technikereinsatz (24-Stunden-Service) mit Teiletausch wird (vermuteter Defekt zusätzlich am Mainboard). Beides hätte am nächsten Tag erfolgen sollen, der Techniker würde mich, wenn denn auf einen Technikereinsatz entschieden würde, mich am nächsten Tag bis mittag anrufen.


    Ich warte also am nächsten Tag erst auf den Anruf, dann bis nachmittags auf UPS, erfolglos. Erst bei nochmaligem Anruf beim Support teilte man mir ziemlich barsch die Haltung mit, dass man mir keinen Support für dieses Teil leisten würde. Deswegen habe man mir auch nicht abegsagt. Das nenne ich Service.


    EDIT:
    Michl: Ich habe bei Nokia definitiv auch nach 2005 Softwareupdates (was letztendlich auch Garantieleistung ist) ohne jeglichen Kaufnachweis im NSC erhalten. Bzgl. Garantierepraturen kann ich nicht mehr eindeutig sagen, ob die letzte nach 2005 erfolgt ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von John


    Lange Geschichte nach vielen Anrufen und unzähligen Emails wurde das Gerät nach 4 Wochen endlich auf mich umgeschrieben und auch repariert.


    Fazit: Wenn es bei Dell wo hakt, dann richtig!


    Guten Morgen,


    da ist aber auch ein Verschulden des Händlers dabei wenn er nicht fähig ist bei DELL den Antrag für einen Eigentumsübergang einzugeben. Das geht i.d.R. innerhalb von 24h. Habe ich erst neulich bei einem Notebook mitbekommen, da gab es dann mit dem Service auch keinerlei Probleme.


    Grüße,
    N0Body

    Samsung Galaxy S2

  • Hey TE,


    und, gibt es was zu berichten?
    Konntest Du ohne "Papiere" Ansprüche geltend machen?


    Viele Grüße
    Qwerlk

  • Bin noch nicht wirklich dazugekommen, da ich einerseits weiterhin auf Rückmeldung von meinem Verkäufer warte (bislang vergebens) und zweitens hinreichend damit beschäftigt war, ein hardwareseitig intaktes Modul dieses Typs treiberseitig zu korrektem Arbeiten zu überreden.


    Die ganze WWAN-Geschichte ist eine Katastrophe bei Dell.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • So, es gibt Neugikeiten.


    In Sachen Garantie durfte ich weiterhin auf Granit beißen, ohne Service-TAG geht da rein gar nichts.


    In Sachen abgetretener Mängelrecht befindet sich die Sache immer noch in Prüfung bei der Fachbateilung. Im Grunde geht es dort aber nur darum ob sie reparieren oder Ersatz liefern. Hat mich etliche Mails und schließlich einen Brief gekostet.


    Die Tage bequemt sich mein Verkäufer plötzlich, mir auf meine Anfragen zu antworten und schickt mir das Service-TAG :aargh:


    Dazu mal eine Frage: Folgendes findet man bei der Abfrage des Service-TAGs:



    1 BASE WARRANTY
    1 3 JAHRE INT. VOR-ORT-SERVICE, REAKTION A
    1 OHNE DELL BUSINESS SUPPORT
    1 KEIN COMPLETECARE UNFALLSCHUTZ AUSGEWAHL


    Unter Serviceverträge: Vor-Ort-Service am nächsten Werktag DELL 15.10.2007 14.10.2010 610


    Die Dell Karte ist natürlich auch aufgeführt.


    Stutzig mich mach das "BASE WARRANTY", da 1 Jahr Garantie ja bereits abgelaufen wäre (Beginn in 10/2007). Andererseits enthält der 3 JAHRE INT. VOR-ORT-SERVICE ja seinerseits eine Teilegarantie, oder?


    Es gibt nämlich (bei einem anderen Service-TAG) auch folgende Möglichkeit:


    3YR BASIC WARRANTY - NEXT BUSINESS DAY



    PS: Als kleiner Typ für Leute mit ähnlichen Problemen:


    Hier kann man sich wunderbar Service-TAGs raussuchen, die die "notwendigen" Komponenten beinhalten. Einfach einen Buchstaben suchen und alphabetisch aufsteigend verändern. Dann sollte man noch auf den Reiter "Serviceverträge" klicken, da auch Rückläufer / ausgetauschte Geräte weiter im System stehen, dort aber die Serviceverträge gelöscht sind. Blamieren sollte man sich nicht...


    http://support.euro.dell.com/s…_systems_info/de/details?


    Ich vermute nicht, dass Dell beim eigentlichen Besteller Rückfrage hält.


    Auch bei ebay gibt es genug Dumme, die ihr Service Tag dazuschreiben oder ablesbar fotografieren ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Ich vermute nicht, dass Dell beim eigentlichen Besteller Rückfrage hält.


    Auch bei ebay gibt es genug Dumme, die ihr Service Tag dazuschreiben oder ablesbar fotografieren ;)


    Was soll das bringen? Der Techniker vergleicht an Ort und Stelle die Tags! Falscher Tag auf dem Notebook und die fahren wieder ohne dir geholfen zu haben.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Was soll das bringen? Der Techniker vergleicht an Ort und Stelle die Tags! Falscher Tag auf dem Notebook und die fahren wieder ohne dir geholfen zu haben.


    Liest du die Beiträge, auf welche du antwortest?


    Hier geht es um eine WWAN-Karte, die aus dem Originalsystem ausgebaut und weiterverkauft wurde, nämlich an mich. Dell erbringt auch ggü. dem Zweitkäufer Garantieleistungen, allerdings nur wenn dieser nachweist, dass die Karte von Dell stammt. Hierfür will Dell das Service-TAG des Originalsystems, in dem die Karte ab Werk verbaut gewesen ist.


    Dieses Service-TAG weicht zwangsläufig von dem Service-TAG des Systems des Zweitkäufers ab.


    Wenn man aalerdings Probleme hat, dieses Service-TAG des Originalsystems herauszubekommen (wie zunächst auch bei mir), dann könnte man sich nun auf der von mir verlinkten Seite einfach ein System samt TAG heraussuchen, das den Anforderungen entspricht (konkret hier diesselbe WWAN-Karte ab Werk enthielt).


    Ich glaube nicht, dass Dell sich die Mühe macht, den Besitzer des so benannten Originalsystem zu fragen, ob er tatsächlich das gegenständliche Bauteil ausgebaut und verkauft hat.


    Ein Techniker ist hier übrigens überhaupt nicht im Spiel, es geht rein um den Austausch eines Bauteils via Kurierdienst.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Gilt denn die vor-Ort-Garantie auch für Einzelteile? Oder wären die nur über die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen abgedeckt?


    Ich hätte auch Bedenken, dass Dell die Reparatur/den Austausch ablehnt mit der Begründung, dass der Schaden selbst verursacht worden sei, durch unsachgemäße Handhabung beim Ausbau/Einbau o.ä. Wie würde man denn hier am besten argumentieren können?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Dell ist in Sachen Garantie normalerweise sehr kulant. Bei Dell ist es auch kein Problem, irgendwelche Bauteile wie HDD, RAM oder eben Karten wie WWAN, WLAN oder Bluetoothmodule aus- und einzubauen ohne die Garantie zu verlieren. Die sind sogar froh, wenn sie bei einem Austausch keinen Techniker schicken müssen, weil du z.B. die HDD selber verbauen kannst. Spart ja auch Geld.


    Natürlich könnte Dell in den Garantiebedingungen festlegen, dass ausgebaute Einzelteile nicht mehr von der Garantie umfasst werden. Sowas findet man aber nicht in den Bedingungen.


    Die WWAN-Karten sind sehr robust und alle Komponenten durch Strahlenbleche abgedeckt. Mechanische Einwirkungen beim Ausbau würde man wohl an den kaputten Kontakten des mini-pci Steckers erkennen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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