Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Hallo,


    könnte mir jemand sagen, wieviele BILD-Ausgaben im Jahr 2009 erschienen sind? Ich finde es zum Frecken nicht. :mad:


    Gruß Bierchecker

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Innerhalb der EU und dem EWR im Prinzip ja, aber es gibt allerlei Dinge wie z.B. kein Krankenrücktransport, mögliche höhe Zuzahlungen, etc pp zu beachten
    vergl z.B.:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Auslandskrankenschein
    http://www.dvka.de/oeffentlich…nd/MerkblaetterUrlaub.htm


    Auch Besuchskosten von Verwandten bei längerfristig im Krankenhaus versorgten Kranken oder Reiseabbruchkosten (Flug wegen Unfall verpasst) können bei manchen Auslandskrankenversicherungen für meist niedrige zweistellige (oder einstellige) Eurobeträge im Jahr mitversichert sein.


    Na weiter als Dänemark würde ich eh nicht kommen, und im ADAC bin ich auch noch :)

  • Komplettdokumentation für Adobe® Photoshop® Elements 8


    WEnn man bei Strato ein Webhosting-Produkt bestellt kann man Adobe® Photoshop® Elements 8 dazu bekommen. Zusätzlich wird einem die Komplettdokumentation zum Preis von 7,90 Euro angeboten. Meine Frage: Wie umfangreich ist diese Dokumentation und wird sie gedruckt oder digital geliefert?

    _T_
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    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)

  • Zitat

    Original geschrieben von Ceres667
    Na weiter als Dänemark würde ich eh nicht kommen, und im ADAC bin ich auch noch :)


    OK, gerade Dänemark ist ein prima Beispiel für Zuzahlungen, da gilt nach Merkblatt z.B. in der Regel 100% Zuzahlung für Zahnärztliche Behandlungen! :eek:
    Wenn Behandlungen im Ausland nicht über die dortigen Sozialversicherungen abgedeckt sind, bekommt man offensichtlich -auch wenn in Deutschland von der GKV gezahlt würde- keinerlei Erstattung von verauslagten Kosten! Ich möchte den 'Ernstfall' nicht mal in den (ehemaligen) Wohlfahrtsstaaten Skandinaviens ohne Zusatzversicherung erleben müssen.
    Die 6€ für eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte man übrig haben, wenn schon der GKV Verband in den Merkblättern rät:

    Zitat


    Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Zitat

    Original geschrieben von onemaster
    so hab mit dem vermieter geredet wegen schlüsselübergabe, bzw wohnungsübergabe. samstag ist der umzug, abends will der dann alle schlüssel. wie soll ich denn da den weiter wasser nutzen? selbst wenn ich wollte, geht ja dann nicht mehr. habe ja dann keinen zugang mehr zur wohnung...


    er "will" - wieso? Schon einen Nachmieter der dann früher rein kann?
    Oder ziehst du weiter weg und ersparst dir zu einem späteren Zeitpunkt die Übergabe nebst anreise?


    Natürlich hast du ein Anrecht bis zum ende des Mietvertages deinen Schlüssel zu nutzen!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    OK, gerade Dänemark ist ein prima Beispiel für Zuzahlungen, da gilt nach Merkblatt z.B. in der Regel 100% Zuzahlung für Zahnärztliche Behandlungen! :eek:
    Wenn Behandlungen im Ausland nicht über die dortigen Sozialversicherungen abgedeckt sind, bekommt man offensichtlich -auch wenn in Deutschland von der GKV gezahlt würde- keinerlei Erstattung von verauslagten Kosten! Ich möchte den 'Ernstfall' nicht mal in den (ehemaligen) Wohlfahrtsstaaten Skandinaviens ohne Zusatzversicherung erleben müssen.
    Die 6€ für eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte man übrig haben, wenn schon der GKV Verband in den Merkblättern rät:

    #


    Wow, okay, gut zu wissen, danke :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von onemaster
    so hab mit dem vermieter geredet wegen schlüsselübergabe, bzw wohnungsübergabe. samstag ist der umzug, abends will der dann alle schlüssel. wie soll ich denn da den weiter wasser nutzen? selbst wenn ich wollte, geht ja dann nicht mehr. habe ja dann keinen zugang mehr zur wohnung...


    Was er WILL.. interessiert nicht. Schlüssel darfst Du doch glatt bis Ende des Mietverhältnisses behalten. So wie ich das kenne (bin mir da rechtlich jetzt nicht 100%ig sicher) endet das Mietverhältnis im Normalfall mit der Schlüsselübergabe, so dass dann wohl nur anteilig noch Nebenkosten (und evtl sogar Mietkosten?? wenn das von Vermieterseite aus geht) geltend gemacht werden könnten, aber da kann ich Dir keine verbindliche Aussage zu machen, sind nur Erfahrungswerte.


    Ansonsten. Du hast den Mietvertrag ja scheinbar bis Monatsende, so lang hat der Vermieter nix in deiner Wohnung ohne deine Zustimmung zu suchen, vor allem wenn Du komplett weiterzahlen sollst in seinen Augen.


    Wenn er rein will (renovieren etc) und Schlüsselübergabe machen will, dann wohl nicht mehr zu deinen Lasten (keine Nutzung mehr möglich, da keine Schlüssel mehr und alles wird renoviert). Ob die Wohnung leer steht oder Du Dir für den Fall der Fälle doch noch n Bett da stehen lassen willst, sollte unerheblich sein, weil geht ihn nix an.

  • Kurze Frage:
    Ein Haus mit Flachdach ist in meine engeren Auswahl. (beim hauskauf)
    Nun ist es so, dass das Bad im 1. OG (also direkt unterm Dach) kein Fenster hat.
    Wen kann man beauftragen, da eine Dachluke einzubauen?
    Mir schwebt ein kleines Fenster, was man elektrisch/mit Hub aufmachen kann, damit auch im Bad mal gelüftet werden kann.
    Mit was für Kosten muss ich UNGEFÄHR (!!!) rechnen?

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

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