Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Zitat

    Original geschrieben von N°5
    Hallo, für was muss ein Vermieter alles aufkommen?


    Ich möchte umziehen in eine andere Wohnung, nur ist dort nur eine halbe Küche vorzufinden (Nur ein oberer Schrank), wie auch veraltete Fliesen im Bad, wobei sich einzelne farblich unterschieden, weil die ausgewechselt worden sind.
    Malern ist auch nicht drin meinte er, solle ich selbst machen. Man bekommt dann wohl 2 Monate Mietvergünstigung.


    Muss er das Bad erneuern und Küchenmöbel zur Verfügung stellen? Oder muss man das selbst machen?


    1. Nein, der Vermieter muss dir grundsätzlich keine Küchenmöbel oder gar Elektrogeräte zur Verfügung stellen (es sei denn die Wohnung wurde dir so angeboten bzw. es wurde im Mietvertrag vereinbart). Es mag zwar üblich sein, dass eine Küche vorhanden ist - in so einem Fall hat man dann Glück gehabt (oder man sucht eben bewusst nur nach solchen Wohnungen). Ebenso verbreitet ist es, dass man als neuer Mieter die Küche des Vormieters gegen eine Ablöse angeboten bekommt - gerade in Städten mit grosser Wohnungsnot ist das oft ein Muss, sonst geht die Wohnung an jemand anderes. Dennoch ist der Vermieter nur verpflichtet, in der Küche die entsprechenden Anschlüsse (Wasser, Starkstrom bzw. Gas usw.) zur Verfügung zu stellen, damit Du den Raum als Küche nutzen kannst.


    2. Schönheitsreparaturen bei Einzug/Fliesen im Bad: hierzu wurde schon einiges gesagt, wichtig wäre nur noch zu wissen ob die Fliesen nur alt in dem Sinne sind, dass sie sich farblich unterscheiden oder die Farbe vielleicht nicht mehr der aktuellen Mode entspricht, oder ob die Fliesen evtl. beschädigt sind. Gegen die Farbe wirst Du nichts machen können, prüfe aber genau den Zustand und schaue ob Du weitere Schäden (echte Schäden und keine Schönheitsmängel) entdecken kannst. Diese dann gleich melden und vor dem Einzug beheben lassen, oder melden sobald Du sie merkst - manches merkt man ja leider erst wenn es bereits zu spät ist, d.h. nach dem Einzug.


    3. Denke auf jeden Fall daran bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Darin sollte der Zustand der Wohnung ganz genau beschrieben werden, ebenso sollte detailliert aufgelistet werden was sich in der Wohnung befindet und was nicht (ja, auch solche Kleinigkeiten wie Steckdosen, Fussbodenleisten oder der Spiegel im Bad). Hierzu empfiehlt es sich unbedingt auch Fotos anzufertigen bevor man selbst auch nur einen Handgriff in der neuen Wohnung macht. Denn Schönheitsreparaturen müssen nun mal sein, entweder beim Einzug oder beim Auszug. Hier hat sich zwar einiges verändert und die Tendenz geht klar zur Schönheitsreparatur beim Einzug, weil man denkt dann kann der neue Mieter sich die Wohnung so gestalten wie er will. In diesem Fall muss auch beim Auszug nicht renoviert werden (und umgekehrt). Bestimmte Klauseln in alten Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen beim Auszug sind nach der aktuellen Rechtssprechung oft nichtig, das wird aber für den Fragesteller irrelevant sein schliesslich geht es um einen neuen Vertrag. Ach ja, bei der Übergabe kann man auch noch eine weitere Person hinzuziehen (der Mieterbund bietet das auch an, natürlich zu den entsprechenden Kosten, also nur für extrem unsichere Personen zu empfehlen).


    Sollten dir die Mängel (welcher Art auch immer) insgesamt zuviel sein, würde ich mich gleich nach einen anderen Wohnung umschauen. Nehmen würde ich sie nur wenn grosse Wohnungsnot herrscht und/oder die Wohnung sehr günstig ist, oder wenn sie dir trotz allem so gut gefällt (guter Grundriss, tolle Lage, ...), dass Du bereit bist dir die Wohnung vor Einzug so herzurichten, wie Du sie haben willst. Wenn Du dazu weder Lust noch Zeit noch Geld hast, Finger weg! Ansonsten viel Spass, eine Wohnung neu zu streichen und nach dem eigenen Geschmack einzurichten hat auch was :)


    P.S.: 2 Monate Mietvergünstigung ist gar nicht mal so schlecht, das bietet dir auch nicht jeder Vermieter an...

  • Ist bei euch auch ein neues Google Logo in der Adresszeile des Browsers (also links daneben)?

    iPhone 3G S 16GB black ITA


    MacBook Pro 17", mid 2010 - Core i7 2,66GHz, 4GB RAM, 500GB HDD @ 7200 rpm

  • Ja:)
    gruß mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Ich suche einen Link zum Urteil des europäischen Gerichtshofs, in welchem es um den Wertausgleich beim Rücktritt vom Kaufvertrag in Deutschland geht, könnte mir da bitte jemand behilflich sein?


    Gruß


    Oliver


    Edit: Es geht um diesen Artikel


    http://www.maclife.de/index.ph…c=viewpub&tid=1&pid=10781


    Edit II: Dauerposter


    Weil ich den Artikel bereits seit 21 Monaten benutze!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Mir ist nur eine Entscheidung zum Wertersatz bei Nachlieferung einer mangelfreien Sache, nicht aber beim Rücktritt bekannt.


    Volltext:


    http://curia.europa.eu/jurisp/…echercher&numaff=C-404/06


    Geht es immer noch um deine falsch gelieferte Sache? Wieso sollte da Wertersatz ins Spiel kommen?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Der von dir verlinkte Artikel scheint von einem Nicht-Juristen geschrieben zu sein. Zwischen den Zeilen kann man rauslesen, dass sich "Umtausch" nicht auf endgültiges Loslösen vom Vertrag, sondern, wie von mir bereits angesprochen, nur auf den Austausch der mangelhaften Kaufsache gegen eine mangelfreie im Wege der Nachlieferung nach § 439 BGB bezieht.


    Also nicht Revolutionäres!


    Du hast also erst nach 21 Monaten des Gebrauchs festgestellt, dass die Kaufsache eine andere ist als bestellt? Dann wäre es vielleicht in der Tat schlauer, auf Nacherfüllung i.d.F. der Nachlieferung zu bestehen, da dort kein Wertersatz berechnet werden darf.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Der von dir verlinkte Artikel scheint von einem Nicht-Juristen geschrieben zu sein. Zwischen den Zeilen kann man rauslesen, dass sich "Umtausch" nicht auf endgültiges Loslösen vom Vertrag, sondern, wie von mir bereits angesprochen, nur auf den Austausch der mangelhaften Kaufsache gegen eine mangelfreie im Wege der Nachlieferung nach § 439 BGB bezieht.


    Also nicht Revolutionäres!


    Du hast also erst nach 21 Monaten des Gebrauchs festgestellt, dass die Kaufsache eine andere ist als bestellt? Dann wäre es vielleicht in der Tat schlauer, auf Nacherfüllung i.d.F. der Nachlieferung zu bestehen, da dort kein Wertersatz berechnet werden darf.


    Jetzt habe ich dem Verkäufer bereits mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete, mich aber auch mit einer Lieferung des aktuellen Modells ohne Zuzahlung einverstanden erkläre. Das war dann also falsch.


    Was kann ich nun tun? Umschwenken(geht das so einfach) und sagen, ich bestehe auf Nacherfüllung und möchte das aktuelle Modell?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Kann mir mal einer sagen was bei einer Mietwohnung heißt:
    500€ + 75€ BK-Vz = 575€


    Was ist BK-Vz ? Hab bei Google nichts finden können das mir die Abkürzung erklärt, nur noch mehr Wohnungen bei denen diese Abkürzung verwendet wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!