Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • [Stuss editiert].


    Du brauchst ein gesondertes Login für die Hotspot-Flat. Das musst Du über die Hotspot-Seite beantragen, wie, das musst Du googeln. Das Format ist ungefähr so:


    benutzername:handynummer@t-mobile.de und Passwort: 12a-3bc-d45. jedenfalls ist das bei meinem Complete-Tarif vom Iphone so. Aber auf jedenfall ist das Passwort ein anderes als beim Web-Login.

  • Hallo, bei einer Freundin die O2 hat, geht immer schon nach dreimal klingeln die Mailbox ran. Ziemlich ärgerlich.
    Also muß es geändert werden. Meine Frage hierzu ist wie. Vielleicht so:


    **61*Nummer**30#


    Die 30 stehen dann für Sekunden bis die Box rangeht und bei Nummer muß Sie ihre Handynummer eingeben??

  • Ich habe eine Frage zum Verkehrsrecht und benötige eine Orientierungshilfe, kann nämlich nichts finden. (keine Rechtsberatung!)


    Situation:
    Mit Auto auf einer Bundesstraße, an einer Ampelkreuzung. Mehrspurige Straße, allerdings nur eine Linksabbiegerspur. Auto steht an Linksabbiegerspur. Ampel ist rot. Auto geht aus, springt nicht mehr an.


    Ich war alleine unterwegs. Der rettende Standstreifen war auf der rechten(!) Seite, etwa 200m entfernt. Also keine Chance alleine die Situation zu klären.


    Ich denke, ich habe richtig gehandelt (Warnblinker, Weste, Warndreieck, Polizei informiert, Abschleppdienst gerufen, auf Hilfe gewartet, Auto mit eben dieser Hilfe an den Standstreifen geschoben,...)


    Nun meine Frage:
    Wo bitte ist schriftlich und am besten per Gesetzt / Verordnung festgehalten, dass ich das Auto bspw. nicht einfach verlassen kann und zu Fuß nach Hause gehe, das Auto an der Ampel zurücklasse?
    Steht das in der StVO? Wenn ja: Wo? Wenn nicht: Wo dann?


    Das klingt total albern, ist aber durchaus ernst gemeint. Ich würde nämlich gerne wissen, wo ich mich außerhalb des gesunden Menschenverstands und ein paar Infos des ADAC informieren kann, wie ich mich in solchen Fällen korrekt zu verhalten habe. Und zwar etwas offizielles, verbindliches.


    Vielen Dank und sorry für die Störung!


    EDIT:
    §15 StVO
    §23 (2) StVO ist mir bekannt.
    Gibt es konkretere Angaben?


    EDIT:
    Als Unfall gilt das o.g. Szenario nicht, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von amikaro80
    Wo bitte ist schriftlich und am besten per Gesetzt / Verordnung festgehalten, dass ich das Auto bspw. nicht einfach verlassen kann und zu Fuß nach Hause gehe, das Auto an der Ampel zurücklasse?


    Ohne jetzt mit Paragrafen um mich werfen zu können: Ich würde behaupten, wenn du zuerst nach Hause gehst und dich nicht primär darum kümmerst, das Auto, welches direkt an einer Kreuzung ja schon irgendwie etwas störend ist, zu entfernen, ist das eine Behinderung des Verkehrs und somit eine Ordnungswidrigkeit.

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • wie seht ihr das eigentlich, genau an solchen Kreuzungssituationen hatte ich ab und an schon überlegt ob es nicht vernünftiger wäre das Warndreieck auf das Autodach zu stellen da es dadurch doch früher und deutlicher zu sehen wäre als wenn irgendwo am rechten Straßenrand das Warndreieck steht und man vor lauter anderer Autos gar nicht sieht dass das Problem direkt vor der Ampel steht.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • amikaro80:


    Heute Nacht wird Onkel alpha wieder anprangern, dass du "seinen" Thread vergewaltigst :D

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Amikaro


    § 12 Abs. 2: Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
    Da parken an der von Dir geschilderten stelle nicht erlaubt ist, könnte man schon deswegen auf einen OWi-Gedanken kommen...


    Tatsächlich wirst Du bei einem einfachen Nach-Hause-gehen und "mir doch egal" wohl am ehesten Probleme mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 g) StGB bekommen, wenn Du das Fahrzeug nicht deutlich sichtbar machst ( kein Plan, ob auch noch eine Strafbarkeit nach § 315b Abs 1 u. 4 StGB in Betracht kommt - wenn Du z.B. mit Spritmangel liegen bleibst, könnte mn Dir ggf. Fahrlässigkeit andichten).


    Daneben ist natürlich zu berücksichtigen, dass bei längerer Standzeit die Gefahr eines Unfalls immer mehr steigt und Du dann ggf. auch zivilrechtlich Probleme bekommen kannst, wenn jemand auf Dein Fahrzeug auffährt (man stelle sich vor, es wird dunkel und die Batterie ist alle und der Warnblinker damit aus ;) ).


    Dass Du zwingend bei Deinem Auto bleiben musst, halte ich übrigens für Quatsch - da gibt es nach meiner Kenntnis auch keine Vorschrift. Ich denke, dass Du hier die Sachlage mit einem Unfall verwechselt (Unfall ist das hier übrigens nicht). Da würdest Du Dich strafbar machen, wenn Du ohne die notwendigen Angaben verschwindest (§ 142 StGB, § 34 StVO).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!