Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Du kannst bereits unmittelbar nach Abgabe deiner Willenserklärung widerrufen (musst also die Lieferung der Ware nicht abwarten).


    Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Vertrag die Lieferung von Waren beinhaltet, nicht vor Lieferung der Waren zu laufen. Der Fristlauf setzt außerdem weitere Umstände voraus (z.B. die Erteilung einer wirksamen Widerrufsbelehrung).


    Dass ich den Vertrag direkt widerrufen kann ist mir bekannt, aber ich will ja das Handy und wenn er es wirklich liefert habe ich danach eh nichts mehr mit dem Händler zu tun.


    Ich will mich nur absichern in Richtung Vodafone, dass ich den Vertrag los werde wenn der Händler wirklich das Handy nicht liefern sollte, daher wollte ich das mit den Fristen wissen.


    Gilt auch die Zustellung einer SIM-Karte bei einem Handyvertrag in diesem Sinne als "Ware", also würde auch dann erst mit Erhalt der SIM-Karten die 14-tägige Frist laufen?

  • Ist seitens Vodafone denn schon eine Widerrufsbelehrung in Textform erfolgt? Dies geschieht oftmals erst mit der Zusendung der SIM-Karten.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von daydreamer
    Genau wie die Frage, ob das Öl, dass durch die riesige und zig Tonnen schwere Haube zurückgehalten werden soll, auch zu Verwendung absaugt oder ob man es nur "sichert"? :confused:


    Hallo


    Die Glocke soll mit einem Stahlrohr mit einem Tanker verbunden werden
    der dann das Öl abpumpt.


    CU Hul :cool:

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Zitat

    Original geschrieben von daydreamer
    Warum verhalten sich Automatikgetríebe so "bescheiden", wenn sie kalt sind? :rolleyes:


    Ich vermute daß du meinst, daß sie erst spät hochschalten?
    Das hat IMHO einmal mit der Abgasreinigung zu tun (Bei vielen Fahrzeugen ist auch das Standgas unmittelbar nach einem Kaltstart etwas höher), da heiße Kats (durch heiße Abgase) effektiver arbeiten.
    Zum anderen kommt so der Motor natürlich schneller auf Temperatur, was einerseits dem Verbrauch zu gute kommt, und andererseits den Verschleiß mindert. Das geht natürlich ebenfalls über eine höhere Drehzahl!
    Hoffe geholfen zu haben! :)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Wenn mir eine Firma ein Zeitungsabo unterschiebt, nach langem hin und her endlich einknickt und storniert, kann ich dann für die Aufwendungen die ich hatte Entschädigung einfordern? Es geht zwar nur um ca. 5€ aber die will ich aus Prinzip zurück :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Ist seitens Vodafone denn schon eine Widerrufsbelehrung in Textform erfolgt? Dies geschieht oftmals erst mit der Zusendung der SIM-Karten.


    Nein noch nicht, in der Auktion steht nur die Widerrufsbelehrung des Händlers (geht um diese Auktion). Dann sollte es ja so sein, dass die Frist erst mit Zusendung der SIM-Karten, welche dann wohl auch die Widerrufsbelehrung von Vodafone beiliegen, anfängt zu laufen?

  • Zitat

    Original geschrieben von sebastianju
    Wenn mir eine Firma ein Zeitungsabo unterschiebt, nach langem hin und her endlich einknickt und storniert, kann ich dann für die Aufwendungen die ich hatte Entschädigung einfordern? Es geht zwar nur um ca. 5€ aber die will ich aus Prinzip zurück :D


    Wenn das "Verschulden" bei der anderen Partei liegt kannst du deine Aufwendungen natürlich zurückfordern. Die Frage ist, ob du wegen 5 EUR nochmal endlos rumdiskutieren willst... Oder meinst du, dass du sie soweit rumgekriegt hast, dass die Gegenseite keine Nerven mehr hat und ohne Diskussion auch diese 5 EUR zahlt?


    BTW: Hat niemand eine Lösung für mein Mathe-Geld-Problem?

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Zusendung der SIM-Karten, welche dann wohl auch die Widerrufsbelehrung von Vodafone beiliegen, anfängt zu laufen?


    du musst davon ausgehen das Vodafone diesbezüglich nichts schreibt. Ich gehe sogar so weit das ich behaupte das Vodafone gar keinen Mobilfunkvertrag zum Abschluss via "Fernabsatz" über "Dritte" (also nicht Vodafone selbst) im Sortiment hat = die ggfs. zu erfolgende Rückabwicklung erfolgt auf Kulanzwege über den beteiligten Händler.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    du musst davon ausgehen das Vodafone diesbezüglich nichts schreibt. Ich gehe sogar so weit das ich behaupte das Vodafone gar keinen Mobilfunkvertrag zum Abschluss via "Fernabsatz" über "Dritte" (also nicht Vodafone selbst) im Sortiment hat = die ggfs. zu erfolgende Rückabwicklung erfolgt auf Kulanzwege über den beteiligten Händler.


    Ich bin kein Jurist, aber das kann ich mir kaum vorstellen.
    Es gibt doch klare deutliche Regeln, es ist im Prinzip nur die Frage ab wann die entsprechende gesetzlich verankerte Frist anfängt zu laufen.


    Das Widerrufsrecht ist keine Kulanzleistung.

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