ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Du kannst bereits unmittelbar nach Abgabe deiner Willenserklärung widerrufen (musst also die Lieferung der Ware nicht abwarten).
Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Vertrag die Lieferung von Waren beinhaltet, nicht vor Lieferung der Waren zu laufen. Der Fristlauf setzt außerdem weitere Umstände voraus (z.B. die Erteilung einer wirksamen Widerrufsbelehrung).
Dass ich den Vertrag direkt widerrufen kann ist mir bekannt, aber ich will ja das Handy und wenn er es wirklich liefert habe ich danach eh nichts mehr mit dem Händler zu tun.
Ich will mich nur absichern in Richtung Vodafone, dass ich den Vertrag los werde wenn der Händler wirklich das Handy nicht liefern sollte, daher wollte ich das mit den Fristen wissen.
Gilt auch die Zustellung einer SIM-Karte bei einem Handyvertrag in diesem Sinne als "Ware", also würde auch dann erst mit Erhalt der SIM-Karten die 14-tägige Frist laufen?