ZitatOriginal geschrieben von Bongomann
OK, danke. Briefkasten vorhanden, aber Empfänger nicht da. Ich dachte, den Empfang eines PZA muss man auch quittieren.
Nö, mit Einlegung in einen geeigneten Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung gilt das Schriftstück als zugestellt. Im Postamt niedergelegt wird also nur in Ausnahmefällen (Briefkasten abgebaut, kein Zugang, nicht beschriftet oder sonst dem Empfänger zuzuordnen). Im Gegensatz zum Einschreiben gilt das PZA-Schriftstück bereits mit Niederlegung als zugestellt. Ein "niedergelegtes" Einschreiben geht erst zu, wenn es auch abgeholt wird.