Bei einem so sicherheitsrelevanten Teil wie einem Außenspiegel würde mich trotzdem mal interessieren, wieso du das nicht reparierst bzw. reparieren lässt.
Ich glaube nicht, dass du damit durchkommst.
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Bei einem so sicherheitsrelevanten Teil wie einem Außenspiegel würde mich trotzdem mal interessieren, wieso du das nicht reparierst bzw. reparieren lässt.
Ich glaube nicht, dass du damit durchkommst.
Als kleiner Tipp: Meistens kann man das Spiegelglas einzeln tauschen, das kostet dann nicht so viel wie ein neuer Außenspiegel
war wohl “früher“ so, wegen der verklebung muss der ganze Spiegel getauscht werden - alleine das Bauteil kostet rund 200 Euro.
alles sitzt fest, es ist nur der Sprung, hat jemand Erfahrungswerte?
Bei solchen Sachen habe ich bisher die Erfahrung gemacht das es immer noch am besten ist, dies direkt zu klären - in deinem Fall mit dem TÜV bzw. der Dekra. Habe ich damals bei der Eintragung meiner Felgen/Reifen-Kombination genauso gemacht und später auch keine Probleme bekommen. Im Gegenteil: Hatte bei der Abnahme sogar ein paar nette Minuten ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Bene
war wohl “früher“ so, wegen der verklebung muss der ganze Spiegel getauscht werden ...
Um welches Auto (Typ/BJ) geht es?
Edit: Wenn wirklich nichts geht: Vom Glaser schneiden lassen und einfach aufkleben ![]()
(Fehler)
hier stand quatsch
ZitatOriginal geschrieben von Thomas
Um welches Auto (Typ/BJ) geht es?
Edit: Wenn wirklich nichts geht: Vom Glaser schneiden lassen und einfach aufkleben
2010er Octavia 1Z
Das vorhandene, gesprungene Glas, ist verklebt. Da hilft auch der Glaser nicht. (so lies die Werkstatt verlauten bei der Inspektion vor ein paar Monaten)
Schon bei ebay findet man unter Spiegelglas Octavia 1Z genug Treffer für kleines Geld.
z.B.: http://www.ebay.de/itm/Spiegel…ia-Combi-1Z-/380506691587
Wechselanleitung: http://www.superb-forum.de/for…ngspots%20austauschen.pdf
PS: Und der Spiegel vom Glaser wird auf den defekten nur aufgeklebt ![]()
Wenn man eine Frist in einem Brief eigentlich auf den 22.02.2013 setzen wollte, versehentlich jedoch 22.03.2013 geschrieben hat, kann man dann die Frist durch ein weiteres Schreiben, in dem man auf den Fehler hinweist und das Datum ändert, noch wirksam auf den 22.02.2013 ändern?
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