ZitatOriginal geschrieben von Coltan
PS: Ich vermisse Antworten zu den Fragen des Thread Übernehmers.
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ZitatOriginal geschrieben von Coltan
PS: Ich vermisse Antworten zu den Fragen des Thread Übernehmers.
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@ rajenske ... dein geposteter Zeitungsartikel, gibt fast genau den Wortlaut wieder,den der Chef von unserem Ordnungsamt heute äußerte.
Markant ist der Punkt das meine Frau nicht zufolge Neuschnee stützte ,sondern zufolge Gleiteis,der schon am Vortage war.Und das auch an den besagten Tag bis 10Uhr noch vorhanden war.
Auch war der Sturz direkt vor der Sparkasse.Und diese hat draußen einen Geldautomaten,wo man davon ausgehen muß,das dort Tag und Nacht Kundschaft hinkommt.Somiz müßte dort doch auch außerhalb der gegebenen Zeitkorridore der Gehweg begehbar sein?So zumindest mein Rechtsverständniss.
ZitatEs bleibt, unabhängig von der Frage, ob ein Schmerzensgeldanspruch besteht dabei, dass solche Unfälle möglich unverzüglich angezeigt werden sollten.
Wem den anzeigen?
Zitatsorry & ein besseres neues Jahr!!
Danke dir Mephisto.
ZitatOriginal geschrieben von kinslayer
Markant ist der Punkt das meine Frau nicht zufolge Neuschnee stützte ,sondern zufolge Gleiteis,der schon am Vortage war.Und das auch an den besagten Tag bis 10Uhr noch vorhanden war.
Auch war der Sturz direkt vor der Sparkasse.Und diese hat draußen einen Geldautomaten,wo man davon ausgehen muß,das dort Tag und Nacht Kundschaft hinkommt.Somiz müßte dort doch auch außerhalb der gegebenen Zeitkorridore der Gehweg begehbar sein?So zumindest mein Rechtsverständniss.
Sorry aber nein. Ob das noch "Alteis" oder Neuschnee war spielt primär keine Rolle, entscheident ist hauptsächlich wann der Sturz erfolgte. Insbesondere wird es ja so gut wie unmöglich sein nachzuweisen, dass genau das Eisstück bereits am Samstag vor 20 Uhr vorhanden gewesen ist. Auch dass bis 10 Uhr noch Eis vorhanden gewesen sein soll ist nicht relevant, es sei denn es wäre noch jemand dann in dieser Zeit zu Fall gekommen.
Und nur weil die Sparkasse dort einen Automaten stehen hat kann man daraus auch keine 24/7 Räum- und Streupflicht konstruieren...
Unabhängig davon solltest Du den Sturz jedoch der Kasse und dem öffentlichen Träger gegenüber anzeigen.
ZitatOriginal geschrieben von kinslayer
Auch war der Sturz direkt vor der Sparkasse.Und diese hat draußen einen Geldautomaten,wo man davon ausgehen muß,das dort Tag und Nacht Kundschaft hinkommt.Somiz müßte dort doch auch außerhalb der gegebenen Zeitkorridore der Gehweg begehbar sein?So zumindest mein Rechtsverständniss.
Die, natürlich nachvollziehbare, Argumentation dürfte bei einem eventuellen Rechtsstreit nicht greifen, denn dann
müsste das ja auch für jeden Fahrkarten-, Park- und Zigarettenautomaten sowie für Briefkästen und ähnliches greifen.
EDIT: Ups, da hatte jemand einen ähnlichen Gedanken.
Gruß
Tommy
Morjen
In Bonn z.B. müssen Bürgersteige von privat Leuten bis 7 Uhr geräumt sein und bis 20Uhr regelmäßig geräumt werden, für Geschäfte gilt bis 20:30 Uhr.
Das man nicht überall gleichzeitig räumen kann ist verständlich.
Wann die Versicherung der Bank zahlen muß kann Dir nur ein Fachmann oder ein Gericht sagen.
Den Unfall kannst Du deiner KK melden, die ja in bestimmten Fällen die Kosten weitergeben kann an den Verursacher.
Wenn die Bank ein Verschulden trifft kannst Du natürlich auch Schmerzensgeld, Rente u.w.w.I in Rechnung stellen/einklagen.
Wichtig ist aber mal jemanden zu fragen der eine rechtsverbindliche Auskunft (Mieterbund?) geben kann und das so schnell wie möglich.
Gruß Coltan
ZitatOriginal geschrieben von Coltan
In Bonn z.B. müssen Bürgersteige von privat Leuten bis 7 Uhr geräumt sein und bis 20Uhr regelmäßig geräumt werden, für Geschäfte gilt bis 20:30 Uhr.
Nicht mehr 7.30 Uhr in Bonn?
ZitatOriginal geschrieben von kinslayer
@ rajenske ... dein geposteter Zeitungsartikel, gibt fast genau den Wortlaut wieder,den der Chef von unserem Ordnungsamt heute äußerte.
Das ist kein Zufall, denn es war gar kein "Zeitungsartikel" ...
http://www.juraforum.de/verkeh…ung-der-streupflicht-3222
"Bereits bekannte Gefahrenlagen müssten umgangen werden, so das
Gericht. Hier sei der Kläger ohne zwingenden Grund trotz erkannter Glatteislage zu der Sparkasse gegangen und habe damit eigenverantwortlich ein großes Risiko auf sich genommen. Für die Folgen müsse er deshalb selbst einstehen."
Insofern wäre hier sicherlich auch zu hinterfragen ob es zwingend notwendig war an einem Sonntag morgen zur Sparkasse zu gehen.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Insofern wäre hier sicherlich auch zu hinterfragen ob es zwingend notwendig war an einem Sonntag morgen zur Sparkasse zu gehen.
Er hat nicht geschrieben, dass sie zur Sparkasse wollte.
Nein, aber er konstruiert eine permanente Streupflicht der Sparkasse damit, dass dort ein Automat vorgehalten würde. Was macht das für einen Sinn wenn seine Frau nur zufällig an der Sparkasse vorbeigehen und nicht zum Automaten wollte?
Davon ab: Auch wenn seine Frau (der an dieser Stelle auch noch mal die besten Genesungswünsche ausgerichtet werden mögen) nicht direkt zur Sparkasse wollte bleibt der Tenor des Urteils davon aber unberührt:
Wer wissentlich bei einer bestehenden Gefahrenlage ohne zwingenden Grund unterwegs ist hat das entsprechende Risiko eigenverantwortlich auf sich genommen.
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