Re: Re: Frage wegen Rückgaberecht
ZitatOriginal geschrieben von RAR
Wieso bieten einige Online_Händler 30 Tage an?
Weil das ein Verkaufsargument ist und sie es freiwillig tun.
Zitat
Was ist vom Gesetz her vorgeschrieben?
Die genannten 14 Tage.
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Re: Re: Frage wegen Rückgaberecht
ZitatOriginal geschrieben von RAR
Wieso bieten einige Online_Händler 30 Tage an?
Weil das ein Verkaufsargument ist und sie es freiwillig tun.
Zitat
Was ist vom Gesetz her vorgeschrieben?
Die genannten 14 Tage.
gesetzlch im online-shop 14 tage, bei ebay 1 monat. 30 tage gibts nicht ![]()
manche online-händler bieten auch mehr als 14 tage an da sie gleichzeitig auch auf ebay anbieten und das auch gar nicht unterschiedlich handhaben möchten.
Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat, wenn die Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt wird (vgl. § 355 Abs. 2 S. 2 BGB).
Habe jetzt mal ne Mail hingeschickt, mal gucken was die antworten.
Aber rein aus Interesse würde es mich doch mal interessieren, ob auch Sonn- und Feiertage zu den 14 Tagen zählen?
Ach und was mich auch mal interessieren würde: Wenn ich einen Handyvertrag abschließe (ohne Handy also nur SIM Karte), kann ich dann davon auch innerhalb von 14 Tagen zurücktreten? Habe schon ein bißchen danach gesucht, aber jeder meint was anderes und jeder weiß es besser... ![]()
ZitatFAG zieht meines Wissens bei Mobilverträgen nämlich nicht.
ZitatBist also vertraglich mit Mobilcom und dem Händler zu einer Übereinstimmung gekommen. Wenn Mobilcom dir das eingesteht, wenn der Händler verzichtet den Vertrag zu revidieren ist das schön, nach Unterschrift des Vertrages steht dir hier allerdings meines Wissens kein Recht zu.
Zitat14 Tage Widerrufsrecht. Es sei den du nimmts die Dienstleistungen des Providers in Anspruch. D.H. SIM Karten aktivieren
Was stimmt denn da nun? Kann ich einen Mobilfunkvertrag innerhalb von 14 Tagen "zurückschicken"?
Du unterschreibst normalerweise eine Klausel, daß Du auf Dein Rücktrittsrecht verzichtest, indem Du eine sofortige Freischaltung der SIM beauftragst.
Sobald die SIM freigeschaltet ist, ist mit der Leistunsgerbringung begonnen worden. Und ab diesem Zeitpunkt hast Du Dein Rücktrittsrecht verwirkt.
ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Sobald die SIM freigeschaltet ist, ist mit der Leistunsgerbringung begonnen worden. Und ab diesem Zeitpunkt hast Du Dein Rücktrittsrecht verwirkt.
Das ist m.E. falsch und höchst umstritten.
Reine Vorbereitungshandlungen zur eigentlichen, vertraglich geschuldeten Dienstleistung können das Widerrufsrecht noch nicht erlöschen lassen.
Demnächst dürfte da wohl Rechtsprechnung zu erwarten sein, da nach meinen Informationen eine VZ gegen eine entsprechende Klausel, verwendet in den DSL-Verträgen von 1&1 gerichtlich vorgeht.
ZitatOriginal geschrieben von prana
Ich hoffe mal, aus deiner Mail ist dein Widerrufswille erkennbar, denn heute ist es zu spät...
Ich hänge mich mit meiner Frage mal dran.
Habe ein Kabel gekauft, laut den AGBs des Ebay Shops habe ich 1 Monat Rückgaberecht.
Leider fehlt mir der Karton in dem das Kabel war, habe bereits eine Email an den Verkäufer geschrieben, aber was sagen eure Erfahrungen?
Keine Rücknahme oder ein Abzug vom Kaufpreis oder wie schauts aus?
Wertersatz.
ZitatDu unterschreibst normalerweise eine Klausel, daß Du auf Dein Rücktrittsrecht verzichtest, indem Du eine sofortige Freischaltung der SIM beauftragst.
Hm, und wo steht die Klausel? Ich habe mal bei meinen alten Verträgen geguckt aber keine derartige Klausel gefunden...
Also ohne Klausel volles Rückgaberecht? ![]()
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