Komplettes Löschen der Kundendaten - kann man darauf bestehen ?

  • Vielleicht ist der Threadtitel etwas verwirrend, aber was besseres fiel mir nicht ein. ;)


    Es geht um folgendes:
    Wenn ich irgendwo einen Vertrag kündige, z.B. Kontoauflösung bei einer Bank oder Mobilfunkvertrag, dann kündige ich schriftlich und damit hat es sich meist erledigt. Ich dachte immer, dass irgendwann alle Daten von mir gelöscht werden bei diesem Unternehmen. Aber so ist es anscheinend nicht. Wenn ich kündige, dann ist mein Vertrag zwar beendet, aber meine Daten bleiben noch ewig in deren System.


    Ich habe es neulich erst erlebt, als ich bei einer Bank ein Wertpapierdepot eröffnen wollte und da meinte die Dame, dass sie mich ja noch im System hat. Ich hatte dort nämlich vor Jahren mal ein Sparbuch, muss aber schon 5 Jahre her sein. Also anscheinend wurden meine Daten nie gelöscht.


    Jetzt die Frage: Wie lange speichern Unternehmen meine Daten ? Und gibt es da eine gesetzliche Regelung, wie lange es erlaubt ist ?
    Kann man bei einer Kündigung auch schriftlich verlangen, dass meine kompletten Daten gelöscht werden ? (also zumindest nach 6 Monaten oder so)


    Ist ja schon unheimlich, wenn man überall Spuren hinterläßt. Da will man irgendwo Neukunde werden, ist aber quasi Altkunde, weil noch Datenleichen von vor 10 Jahren vorhanden sind. :mad:

  • Natürlich kannst du auch Löschung der Daten bestehen, wobei ich glaube das Banken 10 Jahre Speichern das kann man nicht umgehen aber alle anderen Unternehmen ist kein Problem, bei den meisten gibt es sogar eine Löschbestätigung per Email dann :top:

  • Im Prinzip kann man darauf bestehen. Daß die irgendeinen "Nachweis" schicken, ist die Folge daraus.


    Was aber tatsächlich passiert, ist ausgesprochen fraglich, da die Finanzbehörden verlangen, daß jeglicher Schriftwechsel 6 Jahre und jegliche Buchhaltungsbelege 10 Jahre vollständig archiviert werden. Also gelöscht wird mit Sicherheit nix. Höchstens woanders hin geschoben.

  • Man kann sich natürlich niemals sicher sein, ob die Daten wirklich gelöscht werden, klar. Aber probieren kann man es dann wohl.


    Gut, dann gehen diese Woche noch einige Briefe auf Reise. ;)

  • wie machen die Unternehmen das dann? Ich meine: es gibt doch Geschäftsvorfälle wie z.B. Prämienzahlungen an Mitarbeiter, Aufträge an Partnerunternehmen uvm. das mit den Kundendaten verknüpft sein könnte.


    Ich kann doch nicht einfach die Adressdaten und Namen entfernen und die restlichen Daten auf Max Mustermann laufen lassen, oder doch?


    Wer kann erklären wie das in der Praxis gehandhabt wird?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    Ich kann doch nicht einfach die Adressdaten und Namen entfernen und die restlichen Daten auf Max Mustermann laufen lassen, oder doch?


    Wer kann erklären wie das in der Praxis gehandhabt wird?


    Das geht rechtlich überhaupt nicht.


    Hier haben sich wieder mal die Datenschützerkasperl was zusammengesponnen, was sich mit dem übrigen Recht nicht verträgt. Wobei ich sowieso nicht verstehe, was das eigentlich soll. Wenn ich nicht will, daß mein Name wo gespeichert wird, muß ich in einem Geschäft einkaufen und bar bezahlen. Problem gelöst.


    Ich glaube, viele Firmen haben überhaupt keine Vorkehrungen getroffen, daß Vertragsdaten "gelöscht" werden können. Bei den übrigen werden die Daten einfach als gesperrt markiert. Keine Firma wird die Daten löschen und Probleme mit dem Finanzamt in Kauf nehmen. Da sind Probleme mit den Kunden viel einfacher.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Hier haben sich wieder mal die Datenschützerkasperl was zusammengesponnen, was sich mit dem übrigen Recht nicht verträgt.


    Du hast in allen möglichen Belangen und Bereichen konkurrierende Rechte. Im BDSG (falls du dich darauf beziehst) ist auch ganz geklärt was Vorrecht hat (nämliche andere Gesetze welche die Speicherung von Daten verpflichten, wie bspw. fürs Finanzamt). Ich sehe nicht wo da ein Problem sein soll.


    Zitat

    Wobei ich sowieso nicht verstehe, was das eigentlich soll.


    Wenn dich eine frima mit penetranter Werbung nervt, dann hast du ein Mittel in der Hand das zu unterbinden. Wenn eine Firma Daten über dich hält, die falsch sind, die dir schaden und diese munter an andere verkauft, dann hast du ein Mittel dagegen in der Hand. Man kann die Liste beliebig fortführen.
    Wie so oft gibt es viele Rechte auf die der eine oder andere immer gerne verzichten kann. Hab auch schon gehört, dass mancher die pressefreiheit für unnötig oder schädlich halten. Ich bin jedenfalls froh, dass es immer "Kasperl" gibt, die sich trotzdem für sowas einsetzen. Das "Kasperln" beim Datenschutz hat ja seinerzeit das BVerfG angefangen...


    Zitat

    Ich glaube, viele Firmen haben überhaupt keine Vorkehrungen getroffen, daß Vertragsdaten "gelöscht" werden können.


    Firmen ab 10 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet einen Datenchutzbeauftragten zu ernennen, an den man sich mit solchen Fragen wenden kann. Mag sein dass sowas von Betroffenen als lästig angesehen wird, so wie gesundheitliche Bestimmungen, Unfallschutz am Arbeitsplatz, Lärmbelästigung etc., aber meist weiß man es spätestens dann zu schätzen, wenn man persönlich tatsächlich negativ davon betroffen ist.


    Zitat

    Bei den übrigen werden die Daten einfach als gesperrt markiert.


    Im BDSG ist ziemlich klar definiert was eine Sperrung und was eine Lösung ist, und unter welchen Umständen was angebracht ist. Uner Löschung wird idR eine Unkenntlichmachung des personenbezugs verstanden.

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Um auf das Eingangsposting nochmal einzugehen:


    Zitat

    Original geschrieben von Watson203
    Jetzt die Frage: Wie lange speichern Unternehmen meine Daten ? Und gibt es da eine gesetzliche Regelung, wie lange es erlaubt ist ?
    Kann man bei einer Kündigung auch schriftlich verlangen, dass meine kompletten Daten gelöscht werden ? (also zumindest nach 6 Monaten oder so)


    Es gibt eine gesetzliche Regelung die heißt BDSG, Bundesdatenschutzgesetz. Da git es einen Artikel:
    http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__35.html


    Zitat

    [...]
    (3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit


    1. im Fall des Absatzes 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
    2. Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
    3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.


    §3 definiert

    Zitat

    [...]
    * Sperren [als] das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken,
    * Löschen [als] das Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener Daten.


    Gesetzlich erlaubt ist das speichern von Daten für nicht-öffentliche Stellen ohne zeitliche Befristung, vorausgesetzt dass du bei der Erhebung der Daten korrekt informiert wurdest und zugestimmt hast (dürfte bei der Bank wohl der Fall gewesen sein). Natürlich gibt es trotzdem noch ein Widerrufsrecht (mit den genannten Einschränkungen).

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    Firmen ab 10 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet einen Datenchutzbeauftragten zu ernennen, an den man sich mit solchen Fragen wenden kann. Mag sein dass sowas von Betroffenen als lästig angesehen wird, so wie gesundheitliche Bestimmungen, Unfallschutz am Arbeitsplatz, Lärmbelästigung etc., aber meist weiß man es spätestens dann zu schätzen, wenn man persönlich tatsächlich negativ davon betroffen ist.


    Also, ich muss ganz ehrlich sagen, dass der Titel des Datenschutzbeauftragten z.Z. so ziemlich der unbelibeteste Titel wäre für mich in einer Firma. (also ich würd's nicht machen wollen).
    Viel Verantwortung, bei schlichtweg mangelnder Kenntnis (welcher Mitarbeiter hat nebenbei schon Jura studiert...?!)

  • Wenn ich einen Verlag, wo ich vor einem Jahr mal ein Abo hatte, jetzt schreibe, dass sie meine Kundendaten löschen sollen, wäre das auch übertrieben oder ? ;)
    Ich will halt auch verhindern, dass ich nochmal Werbung von denen bekomme oder so.

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