Schuldner unbekannt verzogen - und nun ?

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    ?


    Die Sache ist halt, wenn das nicht funktioniert und der Gerichtsvollzieher umsonst Arebite damit hatte, bleib ich doch auf diesen Kosten sitzen?
    Außerdem wird der Gerichtsvollzieher doch auch beim erfolgter Pfändung zuerst sein Honorrar verrechnen, oder?


    Wenn sich daran nichts geaendert hat, dann musst Du den GV immer selber zahlen und das jedes Mal. Der geht ja nur 1 x hin, kommt nichts bei raus und er soll noch mal hin, dann musste wieder zahlen. Als ich mal in Deutschland mehrere GV losgeschickt habe, hat das je GV jedes Mal 38 Euro gekostet.


    Wenn ein GV da war, bekommst Du als Glaeubiger die Info, welche Vermoegenswerte der Typ hat und was zu holen war, bzw ob was zu holen war.
    Den Kontostand bekommst Du natuerlich nicht mitgeteilt, geht Dich ja auch nichts an. Du bekommst gesagt was da ist, bzw ob was zu holen ist.


    Bei mir war das mal bei jemanden, bei dem offiziell nichts zu holen war. Fahrzeuge wie M6, AMG S65 und Co. vorhanden, aber auf die Frau angemeldet und der Typ war offiziell mittellos. Fertig.


    Ich hab den ganzen Papierkram nicht selber gemacht, hatte natuerlich ein Inkassobuero beauftragt.

  • Eigentlich geht es den Gläubiger doch sehr wohl was an, was der Schuldner so an Vermögen auf denen auf ihn laufenden Konten hat!
    Das wäre ja auch erst Mal viel leichter zu prüfen, als den Gerichtsvollzieher loszuschicken. Da muss ja erst Mal die Adresse stimmen, der Schuldner vor Ort sein, den Gerichtsvollzieher rein lassen, nicht am Tag vorher die Bude ausgeräumt oder sein Auto um die Ecke geparkt haben etc.


    Ich finde es schon eine übelste Frechehit was mir als Gläubiger für Rechte bleiben - nämlich im Endeffekt so gut wie gar keine!


    Wenn ich solche Schulden hätte, dann würde ich mich auch über so einen Schutz freuen..

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Eigentlich geht es den Gläubiger doch sehr wohl was an, was der Schuldner so an Vermögen auf denen auf ihn laufenden Konten hat!


    Du bekommst gesagt es war was zu holen, oder nicht.
    Bei PKW, wer der Eigentuemer ist. Das wars. In Deutschland meist eine Bank oder Leasinggesellschaft, also kannste mit dem Auto auch nichts anfangen.


    Glaeubigerschutz gibt es in Deutschland fast garkeinen. Da lobe ich mir das Land, in dem ich aktuell arbeiten / Firmensitz.


    Nicht zahlen koennen = Straftat ^^ :) Du gehst in den Knast bis die Schulden gezahlt sind, kein Wenn und Aber. Nungut, kann auch Nachteile haben, denn wer im Knast sitzt kann nicht arbeiten gehen, er muss also die Kohle von Freunden / Familienangehoerigen organisieren, denn wer sitzt schon gerne im Knast. Da bei uns aber darauf Knast als Strafe steht, gibts nicht viele Leute, die einem Geld schulden. Bis auf Betrueger halt, die hauen vorher aus dem Land ab, aber das sind dann ganz andere Summen.


    In dem hier vorliegenden Fall haette der Glaeubiger ganz schnell seine Kohle wieder, wenn der Schuldner in den Bau faehrt.

  • Ich meine jetzt auch nicht die Feststellung, die ein GV macht, sondern halt eine Prüfung unserer Gerichte.
    Sollte doch möglich sein, sobald man einen Titel hat..

  • Naja, der GV prüft doch nur was vor Ort an Sachwerten vorhanden ist oder hat er eben auch Möglichkeiten Konten etc. zu recherchieren?

  • Nein.


    Du kannst den Schuldner allerdings zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zwingen. Dabei ist er verpflichtet alle Konten, samt Kontostand anzugeben.

  • Über welchen Weg kann man den Schuldner zu einer eidesstaatlichen Versicherung zwingen?


    Und welche Schritte sind für eine Lohnpfädung einzuleiten, wenn bereits ein Titel besteht?
    Eine Lohnpfändung ist ja wohl auch nur möglich, wenn der AG des Schuldners mitspielt und das tatsächliche Gehalt seines AN nennt.
    Oder wird das tatsächlich auch irgendwie nachgeprüft?

  • Die EV nimmt der GV ab, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist und du das beantragst.


    Wie gesagt, wende dich an den zuständigen GV, der beantwortet dir alle Fragen.

  • Die Lohnpfändung ist aber nicht über einen GV zu erreichen, oder?
    Wie kann ich hier am besten vorgehen um sie durchzusetzen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!