Schuldner unbekannt verzogen - und nun ?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Anders natürlich wenn sich jemand einen 80.000 € Wagen neu vor die Tür stellt aber behauptet er habe kein Geld...


    Gehöre meine Frau!

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Gehöre meine Frau!


    Glaub ich dir sofort - fahren darfst du ja auch nicht damit... :D

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Habe ein etwas anders gelagertes Problem..


    Habe vor knapp 15 Jahren gegen jemand einen Titel erwirkt und bin gestern auf der Suche nach anderen Dokumenten darüber gestolpert..


    Ging damals um 1000 DM also 500 Euro. Da damals schon alles fruchtlos war, er immer wieder umgezogen ist, ist es doch ein wenig schwierig das weiter zu verfolgen.


    Gibt es Inkasso-Firmen, die Privatkunden bedienen?


    Bei den hier im Thread genannten keine Chance (Zyklop will eine Jahresgebühr von 460,- Euro) und die andere macht keine Privatkunden..

  • Hast du seine aktuelle Adresse? Wenn ja, einfach den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Wenn nein, beim Einwohnermeldeamt Auskunft einholen. Berechtigtes Interesse kannst du ja problemlos darlegen.
    Ein Inkasso zu beauftragen, lohnt sich imho bei 500€ nicht, auch wenn da natürlich noch Zinsen hinzukommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Gibt es Inkasso-Firmen, die Privatkunden bedienen?

    User moskauinkasso?
    Siehe, das gute liegt so nah ...

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Und da die Zinsen bis auf letzten 3 Jahre eh Verjährt sind und ein schlauer Schuldner immer noch die Einrede der Verwirkung stellen kann wird das wieder ein teurer Spaß ! In der Zwischenzeit kann es ja auch passiert sein das dein Schuldner in die Privatinsolvenz gegangen ist.

  • Zinsen aus einem Titel verjähren erst mit Ablauf der Hauptsache des Titels (= 30 Jahre) und bei einer titulierten Forderung gibt es auch keine Einrede der Verwirkung nur durch Nichtvollstreckung des Titels.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat


    Natürlich ist der Weg über einen Anwalt möglich, jedoch auch relativ teuer und ob das die RSV übernimmt ist fraglich.


    Bevor Du Dir zu sehr den Kopf zerbrichst: Hast Du Deine RSV schonmal gefragt? Alternativ wird DIch in der regel auch ein Anwalt beraten, ob die geschichte versichert ist oder nicht.


    Du wirst um ein Mahnverfahren /Mahnbescheid kaum herumkommen. Denn ohne Titel kannst Du nichts pfänden - also gibts zunächst erst einmal weniger Alternativen als man denkt. Und einen titel sollte man sich irgendwann holen, da ansonsten die Forderung irgendwann verjährt und man dann letztlich gar nichts bekommt.


    Mein Vorschlag wäre: Rechtschutzbedingungen (ARB) raussuchen und gucken ob die Angelegenheit vermutlich versichert ist. Wenn ja, entweder selbst Kostenschutz einholen oder das den Anwalt machen lassen (und nicht von der RSV irgendeinen Anwalt aufschwatzen lassen).


    Wenns mit der RSV nicht klappt, überlegen ob man es sich selbst zutraut, das Formular auszufüllen (aber nicht beschweren, wenns dannin die Hose geht - ist immer die Frage , an welchem Ende man spart):
    http://www.online-mahnantrag.de/.


    Und über die Vollstreckung kann man sich dann Gedanken machen, wenn der Titel da ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Zinsen aus einem Titel verjähren erst mit Ablauf der Hauptsache des Titels (= 30 Jahre) und bei einer titulierten Forderung gibt es auch keine Einrede der Verwirkung nur durch Nichtvollstreckung des Titels.


    Das ist leider beides falsch. ;)

  • Nene das ist schon richtig.


    Ein kurzer Blick ins Gesetz genügt :> (§ 197 und § 217 BGB)


    Die Zinsen die zum Zeitpunkt des Urteils festgestellt sind, verjähren erst mit der Hauptsache.

    Hier stand eine Signatur.

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