Schuldner unbekannt verzogen - und nun ?

  • Ja das stimmt. Wobei du nicht einen neuen Titel schaffen mußt (die sind ja als zukünftige Forderungen mit im Titel drin), sondern halt jeweils die Verjährung unterbrechen mußt (zB. durch einen Vollstreckungsversuch)

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat


    Die Zinsen die zum Zeitpunkt des Urteils festgestellt sind, verjähren erst mit der Hauptsache.


    Das hat wohl auch keiner ernsthaft bewzweifelt. ;)
    Bei Deiner Anmerkung zur Verwirkung habe ich übrigens das "nur durch Nichtvollstreckung" vorhin übersehen - damit hast Du natürlich recht.

  • Das gilt auch nur bei Geldforderungen. Bei anders gearteten Ansprüchen (hab was mit einer Räumungsklage gefunden) können auch titulierte Ansprüche weit vor Ablauf der Verjährung (natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen) verwirkt werden.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von .me
    User moskauinkasso?
    Siehe, das gute liegt so nah ...


    nur weil er so heißt, heißt das ja nicht, dass er sowas macht, oder? Kenne ihn nicht, deswegen frage ich..


    Moskau-Inkasso selbst findet man im Netz zwar, aber nur eine Seite mit dem Verkauf von Anteilen.


    Habe jetzt schon ein paar Seiten durch, aber in den meisten Fällen arbeiten sie nur mit Firmen zusammen..

  • Schuldner aufgetaucht, AG wahrscheinlich bekannt, was nun?


    Halllo Forum,


    gestern habe ich den Schuldner durch Zufall wieder gesehen.
    Er ist in einem kleinen Bus einer Spedition durch den Ort gefahren, daher vermute ich, dass er auch bei dieser Spedition arebitet.


    Wie sollte ich am besten vorgehen um sicherzustellen, dass der Schuldner tatsächlich bei dieser Firma arbeitet?
    Einfach Mal da anrufen und fragen ob Herr XY dort arbeitet ist doch schon zu auffällig. Und einfach mal fragen, ob er gerade zu sprechen ist, ist bei einer Spedition (sofern er als Fahrer dort arbeitet, wovon ich ausgehe) auch verdächtig.


    Also wie verhalte ich mich jetzt am besten um keinen Verdacht zu erregen und nach schnellstmöglich eine Lohnpfändung durchzusetzen?

  • sag doch du müsstest mit Herrn XYZ eine Uhrzeit für eine Lieferung vereinbaren und schau was darauf geantwortet wird. ggf. hast du beim letzten telefonat mit dem fahrer den namen auch nicht richtig verstanden und ob das der richtige name ist...
    solltest natürlich nicht deinen eignen richtigen namen nennen.


    lohnpfändung ist aber auch nur möglich, wenn er mehr als den freibetrag verdient und dann auch nur zum teil. keine ahnung was man so als fahrer verdient...

  • Also keine Ahnung ob das nochmal funktioniert, aber die GEZ hat offenbar immer die aktuellen Daten und Null Sinn für Datenschutz ;-)
    Ich hab da mal angerufen, um die Adresse meiner Mutter zu aktualisieren, und nur nach Angabe des Namens haben die ausgeplappert, "ja, also wir haben jetzt im Moment Adresse soundso"... welche lustigerweise schon die aktuelle war, obwohl sie noch nicht aktiv umgestellt worden war (sondern nur beim Meldeamt).

  • Und wenn "Dein" Schuldner zwischenzeitlich die Hosen runtergelassen hat (neudeutsch: Privatinsolvenz), ist eh nichts mehr zu holen, oder? (Fragt sich einer, der beim Ausmisten zwei ältere Vollstreckungsbescheide gefunden hat. :p )

    Vertrauensliste: #1, #2

  • Ich habe eine aktuelle Freigrenze von ~985 Eur gefunden - noch aktuell?
    Ist das brutto oder netto?


    Die Idee mit der GEZ ist natürlich auch nicht übel. Aber nicht dass die dann meine Nummer in diesem Zusammenanhang abspeichern (auch bei Anruf ohne Rufnummer) und man mir noch was kann..

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