Schuldner unbekannt verzogen - und nun ?

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Ich habe eine aktuelle Freigrenze von ~985 Eur gefunden - noch aktuell?
    Ist das brutto oder netto?


    Schau mal in § 850c ZPO, da stehen die Pfändungsgrenzen drin.


    Grundfreibetrag ist 930€ monatlich (natürlich netto). Hinzu kommen aber noch weitere Freibeträge für Ehefrau, Kinder, etc..


    Ein Verheirateter mir zwei Kindern hat z.B. einen Freibetrag von 1670€.

  • Danke für den Link.


    Da der Schuldner ledig ist würden selbst bei einem Gehalt von ~1.500 Euro noch ca. 100 Euro pfändbar bleiben.
    Also innerhalb von einem halben Jahr wäre das Ganze erledigt.

  • Hast Du denn mittlerweile einen entsprechenden Titel bzw. Vollstreckungsbescheid?


    Mal eben so eine Lohnpfändung ohne entsprechenden vollstreckbaren Titel nur weil man glaubt zu wissen wo der Schuldner arbeitet geht nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von yogibear
    Und wenn "Dein" Schuldner zwischenzeitlich die Hosen runtergelassen hat (neudeutsch: Privatinsolvenz), ist eh nichts mehr zu holen, oder? (Fragt sich einer, der beim Ausmisten zwei ältere Vollstreckungsbescheide gefunden hat. :p )


    Wenn der Schuldner schon vorher die Privatinsolvenz gehabt habt und DANN via Ebay bestellt und nicht gezahlt hat, dann umgehend seine Privatinsolvenz fuer die Fuesse.

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Danke für den Link.


    Da der Schuldner ledig ist würden selbst bei einem Gehalt von ~1.500 Euro noch ca. 100 Euro pfändbar bleiben.
    Also innerhalb von einem halben Jahr wäre das Ganze erledigt.


    Was bringt Dir das jetzt? Bis der sein Lohn/Gehalt gepfaendet bekommt ist es ein langer Weg. ChickenHawk hats richtig beschrieben.

  • Der vollstreckbare Titel liegt aber schon lange vor.
    Die Frage ist jetzt wie das weitere Vorgehen zu erfolgen hat..

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Die Idee mit der GEZ ist natürlich auch nicht übel. Aber nicht dass die dann meine Nummer in diesem Zusammenanhang abspeichern (auch bei Anruf ohne Rufnummer) und man mir noch was kann..


    Hmm, also ich bin ja kein Anwalt, aber ist da irgendwas illegales daran, irgendwo anzurufen und irgendwelche Geschichten zu erzählen? Wenn du beim Arbeitgeber anrufst, würdest du ja im Prinzip auch nichts anderes machen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Der vollstreckbare Titel liegt aber schon lange vor.
    Die Frage ist jetzt wie das weitere Vorgehen zu erfolgen hat..


    Na, einen Gerichtsvollzieher beauftragen natürlich. Dem teilst du dann all Infos mit, die du hast.


    Einfach beim Arbeitgeber anrufen und ihn bitten, künftig alle Beträge oberhalb der Freigrenze direkt auf dein Konto zu überweisen funzt leider nicht. ;)

  • Naja. Man muss wohl eher beim Gericht einen PfÜb beantragen. Allein ein Anruf beim GVZ ist es dann ja doch nicht. ;)

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  • Das ist mir auch klar, dass das nicht funktionieren wird, dass mir der AG des Schuldners einach einen Teil vom Lohn überweist!


    Wo finde ich den für meine Region/Bezirk/Kreis zuständigen Gerichtsvollzieher?


    Die Sache ist halt, wenn das nicht funktioniert und der Gerichtsvollzieher umsonst Arebite damit hatte, bleib ich doch auf diesen Kosten sitzen?
    Außerdem wird der Gerichtsvollzieher doch auch beim erfolgter Pfändung zuerst sein Honorrar verrechnen, oder?
    Wie hoch ist so eine Gerichtsvollzieher Salaire, geht das nach Aufwand oder Pfändungssumme?


    Edit: Un wo reiche ich den Antrag für PfÜb ein?
    Die Bearbeitung dauert doch sicher wieder ewig..



    Edit2: Gibt es die Möglichkeit den Kontostand sowie den monatlichen Gehaltseingang eines Schuldners feststellen zu lassen?

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