ZitatOriginal geschrieben von conzi
Ich habe eine aktuelle Freigrenze von ~985 Eur gefunden - noch aktuell?
Ist das brutto oder netto?
Schau mal in § 850c ZPO, da stehen die Pfändungsgrenzen drin.
Grundfreibetrag ist 930€ monatlich (natürlich netto). Hinzu kommen aber noch weitere Freibeträge für Ehefrau, Kinder, etc..
Ein Verheirateter mir zwei Kindern hat z.B. einen Freibetrag von 1670€.