Frechheit Simyo 300% Mahngebühr

  • Also erstens beginnt die 14tägige Frist nicht vor Erhalt der gut lesbaren Widerrufsbelehrung (mit oder erst nach dem Warenerhalt). Das heisst aber nicht, dass man den Vertrag nicht schon vorher widerrufen kann (z.B. direkt nach der Bestellung).
    Zweitens erfolgt die Bestellung per Internet, daher muss auch der Widerruf nicht unbedingt schriftlich, sondern braucht auch nur in Textform (email, Messenger, Sms etc.) erfolgen.
    Und als Letztes sei angemerkt, dass es in der Tat einen Widerruf bedarf. Eine einfache Ablehnung der Annahme des Packetes wird von den Richtern nicht als Widerruf anerkannt, weil ja die Textform nicht gewart bleibt.
    So gesehen ist Simyo im Recht und man ist im "Annahmeverzug". Es ist natuerlich nicht ganz kundenfreundlich und jede Antwort auf die mail mit den Worten "ich will die Karte nicht" muss schon als Widerruf gewertet werden.....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat


    Man kann erst gar nicht erkennen was du willst...


    Original geschrieben von kball
    Eigentlich primär den aufmerksamen Leser darauf hinweisen das selbst bei prepaid Mahngebühren anfallen können


    Warum sollte bei Prepaid keine Mahngebühren anfallen?

    Zitat


    Zitat:schreib simyo, dass DU es nicht bestellt hast.
    Original geschrieben von kball
    kann nicht lügen und wegen einen Euro erst recht nicht


    Weiter oben schreibst Du:

    Zitat

    Original geschrieben von kball
    vielleicht hat auch jemand anderes die Karte auf meinen Namen bestellt
    also wenn ich jemanden ärgern will weiss ich künftig wie....


    Warum ist es eine Lüge, wenn Du sie nicht bestellt hast?
    Du widersprichst Dir hier selber - entweder Du hast sie bestellt, dann solltest Du sie auch zahlen. Oder Du hast sie nicht bestellt, dann ist es keine Lüge.


    Ganz allgemein zu Mahnen und Gericht.
    So lange es bei normalen Mahnungen bleibt, ist es noch ganz ok. Sobald ihr aber einen gelben Brief bekommt (Mahnbescheid als Postzustellungsurkunde), dann unbedingt schriftlich widersprechen. Wenn nicht, kann man euch einen Gerichtsvollzieher vorbeischicken und er darf pfänden und das ist vollkommen legal. Dann musst ihr erst einmal beweisen, dass da irgend etwas nicht richtig war (bedeutet Stress, Arbeit und Kosten). Das war offtopic und jetzt zurück zum Thema.

  • Ich denke, dass einige hier sein Posting falsch verstanden haben.
    Er hat die Karte selbst bestellt.
    Gibt er ja auch zu:

    Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Hast Du die Karte bestellt?
    Hast Du die Karte nicht bezahlt?


    Zitat

    Original geschrieben von kball
    ja, so sieht es aus


    Erst danach kommt ein leicht ironisches "Köööööönte ja auch ein anderer bestellt haben, ... " - halt etwas missverständlich ausgedrückt.

    Zitat

    Original geschrieben von kball
    vielleicht hat auch jemand anderes die Karte auf meinen Namen bestellt


    also wenn ich jemanden ärgern will weiss ich künftig wie....


    Fakt bleibt, dass er sie bestellt hat, nicht bezahlt hat, und sich jetzt aufregt, dass da der Anbieter nicht mitmacht.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von webtalk
    der Kaufvertrag kommt erst mit (AUS)Lieferung der Ware zustande!


    manche Händler handhaben das so, gilt aber nur, wenn vereinbart.


    Im übrigen ist ein Mobilfunkvertrag kein Kaufvertrag.


    Gruß, Wolfgang

  • Bei einem Widerrufsrecht nach § 355 BGB wird auch nicht der geschlossene Vertrag als solcher widerrufen, sondern lediglich die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung des Verbrauchers. Das Ergebnis ist dasselbe, aber evtl. verstehen jetzt einige, dass man für einen wirksamen Widerruf nicht das Zustandekommen des intendierten Vertrages und erst Recht nicht den Beginn der Widerrufsfrist abwarten muss.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Grds. nein.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von kball
    wobei man gesetzlich genau genommen den Artikel erst widerrufen kann wenn man ihn erhalten hat

    Du bist hier auf dem völlig falschen Dampfer. Entgegen dem hier herrschenden Irrglauben, es handele sich vorliegend um einen Kaufvertrag, ist das Vertragsverhältnis mit simyo ein reiner Dienstleistungsvertrag. Insbesondere wird auch die SIM-Karte nicht gekauft, denn in Punkt 9.1 der AGB behält sich simyo ausdrücklich das Eigentum an der SIM-Karte vor.
    Der Dienstleistungsvertrag ist auch gem. Punkt 2.1 der AGB mit der Auftragsbestätigung durch simyo zustande gekommen.
    Ein Widerruf hinsichtlich einer auf Abschluß eines Dienstleistungsvertrages gerichteten Willenserklärung müßte gem. § 312d II Alt.4 BGB binnen zwei Wochen nach Vertragsschluß erfolgt sein und zwar in Textform, § 355 I S.2 BGB. Für das Vorliegen eines Widerrufs liegen jedoch keine Anhaltspunkte vor.
    Folglich hat simyo nach wie vor einen Anspruch auf Zahlung des Bereitstellungspreises von € 1.
    Ebenso dürfte sich ein Anspruch auf die Mahngebühr unproblematisch aus §§ 280 I, II, 286 I BGB ergeben.
    Dir kann also nur zur Begleichung der offenen Forderung geraten werden.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Sowas kann durchaus schnell passieren. Hatte ich selbst schon. Eines Nachts im müden Zustand noch fix die SIM bestellt, Überweisung mach ich später, will ins Bett.. Natürlich garnicht mehr dran gedacht und vergessen. Viel später finde ich zufällig im Spam-Ordner einige Erinnerungsmails von simyo. Die letzte davon war eben jene vom TE gepostete. ;) Über rechtliches kann man nun streiten, aber was verspricht sich simyo bitte davon, Neukunden auf solche Art zur Abnahme zu drängen und auf ihren Euro zu bestehen? Verdienen doch rein garnichts daran, und ob der Neukunde bei solch Behandlung dann wirklich glücklicher, fleißig nutzender Kunde wird wage ich zu bezweifeln. Bei dem schlechten Eindruck gleich zum Start wird eher die Karte bezahlt, Guthaben verbraucht und Karte inne Tonne gehauen. Denke dadurch entsteht simyo mehr Schaden als eine Nichtzahlung einfach als Storno zu verstehen. ;) Kundenfreundlich wäre eine Mail a la "Schade das Sie unser tolles Produkt doch nicht wollen... in x Tagen stornieren wir..bla bla.."

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