E-Plus - Problem bei Rechnungsreklamation

  • Keine Angst wegen der Bonität!
    Die KANN sich nicht so schnell verschlechtern, erst nach einem Geritsverfahren, zu dem es nie kommen wird, weil JAMBA ein unseriöser Drecksladen ist, der das Gericht scheuen wird wie der Teufel das Weihwasser.


    P.S.: Wegen eines solchen Falles sollte man IMMER Festnetz- und Mobilfunkanbieter trennen!

  • Zitat

    Keine Angst wegen der Bonität! Die KANN sich nicht so schnell verschlechtern, erst nach einem Geritsverfahren, zu dem es nie kommen wird, weil JAMBA ein unseriöser Drecksladen ist, der das Gericht scheuen wird wie der Teufel das Weihwasser.


    Das stimmt doch so nicht - 1. ist es nicht Jamba, die mir gegenüber als Gläubiger auftreten, sondern O2 will das Geld haben! Das die es an Jamba weiterreichen, steht auf einem anderen Blatt Papier. 2. Es braucht kein Gerichtsverfahren für ne schlechte Bonität. Da gibts ein mal ne Meldung an Bürgel, Schufa, Creditreform oder wie dieses Clubs alle so heißen und dann ist es passiert.


    Ich habe ja mal versucht heute Abend mit 2 verschiedenen Hotlinern von O2 das Szenario zu diskutieren, wie es wäre, wenn ich den gekürzten Rechnungsbetrag an O2 überweise und die den strittigen Betrag eben nicht an Jamba zahlen und dafür Jamba direkt an mich verweisen. So könnte ich es mit Jamba schön von Angesicht zu Angesicht austragen und hätte nicht die Sorge, dass ich es mir mit O2 verderbe.


    Die Antwort war absolut klar: O2 zieht das Mahnverfahren von vorne bis hinten durch (vom ersten war sogar die Kartensperrung in Erwähnung gebracht worden)


    Zitat

    P.S.: Wegen eines solchen Falles sollte man IMMER Festnetz- und Mobilfunkanbieter trennen!


    Sehe ich komplett anders: Der finanzielle Vorteil ist hier für mich zu groß, als dass ich auf solch geringen Betrag von 15€ Rücksicht nehme.
    Umgekehrt wird übrigens nen Schuh raus.
    Morgen mache ich nämlich trotzdem die 2.Front auf und werde Widerspruch gegen die Rechnung von O2 einlegen. Allerdings nicht, weil ich auf Krawall gebürstet bin, sondern mich zu allen Seiten hin absichern möchte. Insbesondere dagegen, dass Jamba vielleicht über den heutigen Zeitpunkt munter weiter abbucht (auch solche Fälle liest man ja vereinzelt im Web).


    Und dann soll O2 sich eben auch überlegen, ob sie möglicherweise einen Kunden verlieren wollen, der DSL, Internetpack M und O2 o mit ca. 20€ pro Monat (also kein Airbag-Junkie) bei Ihnen hat.


    Aber das sind eigentlich die Horrorszenarien auf die ich selbst keinen Wert lege, aber in die man trotzdem dann ganz gerne abdriftet. Ähnlich wie die Denke, was ein Richter wohl sagen würde: Wegen 15€ würde ich noch nicht einmal den Familien-Anwalt bemühen.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Das stimmt doch so nicht - 1. ist es nicht Jamba, die mir gegenüber als Gläubiger auftreten, sondern O2 will das Geld haben! Das die es an Jamba weiterreichen, steht auf einem anderen Blatt Papier.

    Naja, du darfst dich von o2 nicht abwimmeln lassen, musst ganz klar sagen, dass du alles zahlst außer JAMBA. Das Zauberwort heißt hier Druck. (Sag, dass du dich ggf. an Computerbild, heise.de etc. wendest.) Dann wird o2 ein Einsehen haben. Dann kommt JAMBA direkt auf dich zu.


    Zitat


    2. Es braucht kein Gerichtsverfahren für ne schlechte Bonität.

    Doch. Wenn du nämlich dem gerichtlichen Mahnschreiben widersprichts, kannst du nur dann deine Bonität verschlechtern, falls du den Prozess verliert. Zu dem würde es aber nie kommen.

    Zitat

    Da gibts ein mal ne Meldung an Bürgel, Schufa, Creditreform oder wie dieses Clubs alle so heißen und dann ist es passiert.

    Das ist nicht wahr, wird aber immer wieder von den verschiedensten Unternehmen weiterverbreitet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Es braucht kein Gerichtsverfahren für ne schlechte Bonität. Da gibts ein mal ne Meldung an Bürgel, Schufa, Creditreform oder wie dieses Clubs alle so heißen und dann ist es passiert.


    Haguero hat Recht. Wenn du dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprichst, kann eine Eintragung bei der Schufa, Bürgel etc nur nach Prozessende erfolgen und das auch nur wenn du verlierst.
    Manche Anbieter drohen dir aber trotzdem mit einer Eintragung und manche nehmen sogar eine Eintragung vor, auch nach widerspruch. (mobilcom debitel).
    Wenn ein ungerechtfertigter Eintrag erfolgt, dann solltest du einen Anwalt einschalten und mit einer einstweiligen Verfügung diesen Eintrag rückgängig machen lassen und bei weiterem Verstoß mit Schadenersatz drohen.


    l

    <Orthographie und Interpunktion in meinen Beiträgen sind frei erfunden.>

  • Ich habe jetzt bei Jamba angerufen, der Hotliner war sogar richtig freundlich :)


    Ich soll eine WAP-Seite aufgerufen haben und ein Bild runtergeladen haben, damit ist das Abo zu Stande gekommen und dies wurde mir per SMS bestätigt.


    Fakt ist: ich habe definitiv keine SMS bekommen und ich habe bestimmt auch nicht eine WAP-Seite aufgerufen. Die Speicherkarte/Fotoordner von meinem Android-Phone habe ich komplett durchsucht. Das besagte Hintergrundbild von "Avatar" ist dort nirgends zu sehen.
    Der Vertrag ist quasi damit zu stande gekommen, dass ich im Browser eine Bestätigung angeklickt haben soll.


    Jamba bzw. Fox Mobile wird sich das ja nicht ausgedacht haben. Das einzige, was ich eben nicht kategorisch ausschließen kann, ist, dass ich vielleicht mal Werbebanner weggeklickt habe, die ich zufälllig bei irgendeiner Spiele-App erwischt habe. Daran kann ich mich zwar nicht erinnern und ich halte es auch für unwahrscheinlich, aber irgendwie muss es ja passiert sein :-(


    Das ich die SMS nicht bekommen habe, ist mit Abstand das unglaubwürdigste Argument, was so ziemlich jeder meiner Situation hervorbringen dürfte.


    Naja jedenfalls habe ich nun einen 2seitigen Beschwerdebrief verfasst, der über die üblichen Drohgebärden (Anwalt, Verbraucherschutz etc.) weit hinausgeht.


    Ob ich mich wirklich noch mit O2 anlegen soll, weiß ich allerdings nicht. Das schiebe ich erstmal etwas vor mir her.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Hallo,


    im Gegensatz zum T-Festnetz, wo man Telekom beauftragen kann für eine bestimmte Rechnung alle Fremdkosten "auszubuchen", worauf sich die "Fremdanbieter" dann direkt melden und die T nichts mehr damit zu tun hat, steht in den AGBs der Mobilfunker, daß sie Ansprüche von Drittanbietern einziehen dürfen und man bei "Streitigkeiten" sich mit dem Drittanbieter "unterhalten" muß.


    Jamba war früher ein "schlimmer Finger", inzwischen ist es dort deutlich "ruhiger" geworden (so ruhig, daß Herr Murdoch sie gerüchteweise wohl wieder verkaufen will...)


    Die Vorschriften sind inzwischen eigentlich ziemlich strikt, Handshake SMS und so weiter.. Jamba muß Dir also auf Nachfrage Datum und Uhrzeit der Handshake SMS mitteilen, ob Du zum fraglichen Zeitpunkt im WAP unterwegs warst, siehst Du in Deinem Mobilfunk EVN (sofern Du einen hast).


    Wenn man freundlich aber bestimmt mit Jamba redet, sind die sogar recht kulant, weil sie verstanden haben, daß alles andere nur Negativ-Reklame bedeutet.

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    Die Vorschriften sind inzwischen eigentlich ziemlich strikt, Handshake SMS und so weiter.. Jamba muß Dir also auf Nachfrage Datum und Uhrzeit der Handshake SMS mitteilen, ob Du zum fraglichen Zeitpunkt im WAP unterwegs warst, siehst Du in Deinem Mobilfunk EVN (sofern Du einen hast).


    Was ist ne Handshake-SMS?


    Die Daten haben sie mir ja auch mitgeteilt und wie gesagt; ich kann nicht kategorisch ausschließen, dass ich mal nen getarnten "Werbebanner" aus irgendeiner App erwischt habe; wobei dies bisher so auch noch nicht vorgekommen ist.


    Fakt ist: Ich habe im Einzelverbindungsnachweis keine BestätigungsSMS an Jamba, was ja meistens erforderlich ist und Jamba selbst sagt ja auch, ich hätte im Wap einen Download gestartet und das das Abo dadurch zustande kam :(
    Ich selbst habe, glaube ich noch nie eine WAP-Seite aufgerufen. Wenn dann surfe ich im WWW und nur auf Nachrichten-Seiten á la SPON, Welt, Wikipedia, etc. für mehr nutze ich den Handybrowser nicht.


    Da ich eine Internetflat habe, sind Datenverbindungen bei mir im EVN nicht gelistet, die würden wahrscheinlich auch nicht so viel bringen -> da halt Daueronline.


    Was mich eher aufregt, ist das der "Vertrag" ja wohl durch so eine Art "getarnten Werbebanner" zu Stande gekommen sein muss - was anderes kann ich mir zumindest nicht erklären. Ich bin was derartige Dinge (SMS-Dienste etc.) angeht, eigentlich ein ausgesprochen (überaus)vorsichtiger Zeitgenosse.


    Insofern sehe ich hier keinen korrekten Vertragsabschluss! Erst recht nicht, wenn man bedenkt, dass es hier um ein Abo geht, welches 5 € pro Woche kostet. Wenn man schon in einer derartigen "Preisliga" ist und von einem Abo (also einem längerfristigen Bezug ausgeht), dann sollte man sich mal ansehen, was für Einstiegshürden in anderen Bereichen gegeben sind -> da läuft nix ohne Unterschrift, schriftlicher Bestätigung oder ähnlichem. Hier haben offensichtlich 2 aufeinanderfolgende Klicks gereicht (1x Werbebanner im App und 1x Wegklicken damits verschwindet). Das kann es eigentlich nicht sein.


    Wie kulant Jamba ist, werde ich ja (hoffentlich) sehen - ich persönlich glaube es nicht :(


    Zitat

    im Gegensatz zum T-Festnetz, wo man Telekom beauftragen kann für eine bestimmte Rechnung alle Fremdkosten "auszubuchen", worauf sich die "Fremdanbieter" dann direkt melden und die T nichts mehr damit zu tun hat, steht in den AGBs der Mobilfunker, daß sie Ansprüche von Drittanbietern einziehen dürfen und man bei "Streitigkeiten" sich mit dem Drittanbieter "unterhalten" muß.


    Das tue ich ja nun auch. Aber wie ist es, wenn der Drittanbieter mir gegenüber die Forderung nicht hinreichend genug glaubhaft machen kann?


    Das "strukturelle" Problem ist doch, dass es hier um klein Beträge meistens um die 10 bis 30 € geht. Dafür würden 90% der Betroffenen niemals klagen. Das wissen alle Beteiligten. Insofern können die "Abzocker" das Thema ruhig aussitzen, ihr Geld bekommen sie sicher und pünktlich vom Mobilfunkunternehmen :flop:

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Was ist ne Handshake-SMS?


    Du siehst im TV eine "Anzeige" Bestelle Klingelton mit "SINNLOS" an 12345


    Du schickst eine SMS mit "SINNLOS" an 12345 (Beispiel)


    Der Anbieter schickt Dir eine SMS: "Sie haben eben den Klingelton SINNLOS für 9,99 Euro bestellt, dafür schließen Sie ein Abo über 3 Jahre ab, daß Sie pro Trag 9,99 Euro kostet, sind Sie ganz sicher, daß Sie das wollen, dann schicken Sie eine SMS mit dem Freischaltcode "Ycl&weo45)" an die Kurzwahl 23456 (als Beispiel)


    Ob das in der Praxis immer so korrekt abläuft, wer weiß... :D


    Zitat


    Das "strukturelle" Problem ist doch, dass es hier um klein Beträge meistens um die 10 bis 30 € geht. Dafür würden 90% der Betroffenen niemals klagen. Das wissen alle Beteiligten. Insofern können die "Abzocker" das Thema ruhig aussitzen, ihr Geld bekommen sie sicher und pünktlich vom Mobilfunkunternehmen :flop:


    Da stimme ich Dir absolut zu.


    Vielleicht ist auch folgender Artikel auf Teltarif (von mir) für Dich interessant.

  • Ein überaus interessanter Artikel :top:


    Wie gesagt,eine Bestätigungs-SMS habe ich nicht versandt. Ich habe wohl 2x im Browser geklickt. Das auf dieses Weise ein Abo für 5€ die Woche abgeschlossen werden kann, ist ein Hohn.


    Wenn ein "Kunde" ein derartiges Geschäft vornimmt, so muss er "aktiv" seinen Willen bestätigen, dass das in einer Art Doppelklick im Browser geschehen kann, reicht bestimmt nicht aus. Erst recht, wenn man bedenkt, dass ein Abo im wörtlichen Sinne eine längeren Bezug beinhaltet. Für 5€ pro Woche kann man schon fast ne Tageszeit abonieren und da sind ja nun doch einige persönliche Daten notwendig und nicht einfach "2 fingertipps".


    Nachdem ich hier nun gelesen habe, das Jamba wohl kulant sein soll/könnte, habe ich den "Inferno-Brief" überarbeitet und schicke eine ausführliche Beschreibung, was passiert sein könnte und was definitiv nicht geschehen ist und bitte um Nachsicht.


    Sollten Sie das abschlägig behandeln, kann ich ja immer noch "austeilen" und dann werde ich dafür sorgen, dass der betriebliche Aufwand, den Umsatz von 15€ dreimal auffrisst und die Brüder mit Schriftverkehr und Fristsetzung zur Weißglut treiben. Ich bin mal gespannt.


    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

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