E-Plus - Problem bei Rechnungsreklamation

  • Ich fang mal hinten an ;)

    Zitat

    Kann es sein, dass deine Freundin aus versehen auf irgendeiner "Free-SMS" Website ihre Handynummer angegeben hat?


    Möchte ich an der Stelle ausschließen. Eplus-Vertrag mit mehr als genügend FreiSMS und SMS werden auch nur übers Handy versandt.


    Zitat

    Du bist Telekom Kunde und jemand telefoniert ausversehen bei dir zu Hause über einen call-by-call Anbieter (z.B. 01051) - nun kommt die Rechnung und du guckst ganz verdutzt weil du die 01051 nicht kennst. Frage, wer ist hier Vertragspartner von dir? Genau... die 01051 und NICHT die Telekom.


    Das Prinzip das dahinter steckt leuchtet mir ja ein, aber auch hier sehe ich den Unterschied, dass nachweislich eine Leistung erbracht wurde. Nämlich das Telefonat über die Call-Anbieter-Nummer.


    Was mir persönlich bei der ganzen Angelegenheit fehlt ist die Leistung :eek:
    Hätte sie irgendeinen Download-Link bekommen zu einem Klingelton oder was weiß ich oder wäre ihr soetwas in der Art per SMS oder MMS zugestellt, dann könnte ich es ja verstehen. Aber sie soll schlicht und ergreifend für den Erhalt von 3 SMS mit dem Text "Ihr Abo wurde mit 2,99 € gebucht" insgesamt 8,97 € bezahlen und kann ganz offensichtlich nichts dagegen tun, wenn der Anbieter sich hier nicht rührt und offen legt, wo die Grundlage für diesen Anspruch herkommt.


    Wegen 9 € zettelt ja auch kein vernünftig denkender Mensch einen Rechtsstreit an. Aber eigentlich müssten die doch wenigstens auf Aufforderung den Nachweis bringen, wie so etwas überhaupt zu Stande gekommen ist. Das haben die ja bei der ersten Aufforderung gar nicht gemacht.


    ... und das man dann sich das Geld noch nicht mal bei Eplus wiederholen darf, die sich ja das Geld ebenfalls bei dem Anbieter wiederholen können, dass will mir einfach nicht in den Kopf. Dann läge es nämlich an dem Anbieter sich bei dem Kunden das Geld direkt wiederzuholen und das geht eben nur über den Nachweis und den würde ich ja gerne sehen.


    Falls es wirklich so sein sollte (wo von ich aber wie gesagt nicht ausgehe), dass sie im Eifer des Gefechts irgendein blödes Abo bestätigt haben sollte, dann würde sie die Zeche ja auch sofort zahlen. Aber wie gesagt, das lässt sich aus unserer Sicht nahezu ausschließen ...

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Eben.
    Es bringt hier nichts über irgendetwas zu spekulieren.
    Warte auf eine Antwort von der Net Mobile AG und dann weißt du, wie der vermeintliche Vertrag zustande gekommen sein soll und welche Leistung dafür erbracht wird.
    E-Plus wird dir das faktisch nicht sagen können.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Eben.
    Es bringt hier nichts über irgendetwas zu spekulieren.
    Warte auf eine Antwort von der Net Mobile AG und dann weißt du, wie der vermeintliche Vertrag zustande gekommen sein soll und welche Leistung dafür erbracht wird.
    E-Plus wird dir das faktisch nicht sagen können.


    Er schrieb doch bereits das keine Antwort von Net Mobile AG kommt...


    Und wenn E-Plus das nicht sagen kann, kann sich auch nicht beweisen das die Forderungen zu Recht bestehen und damit auch nicht abrechnen, womit wir wieder beim Anfang wären. Schmeisst man Google mal an, erfährt man, das es in letzter Zeit gehäuft bei E-Plus auftritt, auch die Net Mobile AG taucht da auch auf. Im Übrigen ist das nicht das erste mal das die Net Mobile AG in Zusammenhang mit "fehlerhaften" Abrechnungen auffällt.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5 Und wenn E-Plus das nicht sagen kann, kann sich auch nicht beweisen das die Forderungen zu Recht bestehen und damit auch nicht abrechnen, womit wir wieder beim Anfang wären.


    E-Plus wird aber mit Sicherheit nachweisen können, dass E-Plus seitens der Net Mobile AG solche Beträge in Rechnung gestellt wurden. Weiterhin gibt es sicherlich Verträge darüber, dass E-Plus für die Ner Mobile AG die Beträge einzieht; sonst würden entsprechende Dienste nicht über der E-Plus-Netz angeboten bzw. über E-Plus abgerechnet.
    Somit bleibt es dabei: E-Plus wird dazu nichts sagen können.

  • Hallo,


    solange die Netzbetreiber das Inkasso übernehmen und bei Reklamationen an den Dienstleister verweisen, ist das eine bequeme Situation.


    Erst wenn mal höchstrichterlich geklärt ist, ob ein Netzbetreiber solche Kosten "durchreichen" darf, wenn der Kunde ihm das vorher nicht explizit erlaubt hat oder der Kunde der Meinung ist, da nix bestellt zu haben, dann werden die am Ende der Kette "wach" werden, wenn die Zahlungen ausbleiben.


    Es gab ja Vorschläge, daß solche Aufträge mit mehreren SMS bestätigt werden müssen (in beide Richtungen).


    Beim Festnetz macht die Telekom das jetzt sehr kundenfreundlich: Man kann bei der Telekom die Zahlung der Fremdanbieter verweigern, dann müssen die Fremdanbieter sich direkt melden und begründen, wofür und warum sie Leistungen haben wollen.


    Richtig wäre, bei Mobilfunkverträgen alle Premium-Angebote per default (= "ab Werk") zu sperren und nur, wenn der Kunde das ganz explizit will und belehrt wurde) einzuschalten. Aber das würde diese Geschäftsmodelle sofort zerstören, weil die Zahl der Leute, die wissen, was sie da tun, gegen Null geht.
    Die Branche lebt offenbar von vielen Leuten, die nicht wissen, was passiert und einfach zahlen, "um Ärger zu vermeiden".


    Auf die Dauer ein ziemlich ungesundes Geschäftsmodell.

  • Also wir bzw. meine Bekannte hat jetzt nochmal die Net Mobile AG angeschrieben. Vielleicht hat sie ja beim 2. Mal mehr Glück.


    Zugleich wird sie bei E-Plus aber auch nicht locker lassen.
    Ob der Betrag zurückgebucht wird oder sie genervt aufgibt wird noch überlegt.


    Anders als einige Vorredner sehe ich halt nicht, dass sich E-Plus so ohne weiteres aus der Sache rausziehen kann. Sie sind eben nicht nur Transmitter der eigentlichen Dienstleistung, sondern auch als "Dienstleister" der Abrechnung tätig und dies in beide Richtungen, einmal dem eigenen Kunden gegenüber und dann halt noch diesen Service-Providern ...


    Hier aber noch mal meine weitergehende Frage:
    Bekommt E-Plus für die Inkasso-Dienstleistung noch Geld von der Net Mobile AG?

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Hier aber noch mal meine weitergehende Frage:
    Bekommt E-Plus für die Inkasso-Dienstleistung noch Geld von der Net Mobile AG?


    Ja natürlich. Oder denkst ernsthaft die reichen das Geld 1zu1 weiter?


    Gruß Marco

  • So aus aktuellem Anlass krame ich den Thread mal wieder hoch:


    Diesmal hat es mich erwischt - Jamba :mad:


    Habe gerade meinen EVN der jüngsten Rechnung gecheckt und gesehen, dass mir dort 5€ für ein WAP Abo von Foxi Mobile in Rechnung gestellt wurde. Und zwar laut EVN am 3.8. um ca. 1:50 Uhr nachts.


    Das war mitten in der Woche und dort habe ich sicher geschlafen. Das Handy liegt auf dem Nachttisch - keine weitere Person im Haushalt.


    Ich selbst habe keine Ahnung, wie ich das aboniert haben soll - ich weiß, dass sagen sie alle :) Das ich meinem Provider O2 mit der Sache nicht kommen brauche, habe ich hier im Thread ja bereits gelernt und mit denen möchte ich mich auch an der Stelle nur ungern überwerfen.


    Das Abo bei Jamba (die stecken hinter Foxi Mobile), habe ich gerade erstmal gekündigt und dafür auch eine Bestätigung per SMS erhalten.


    Der Schaden ist mit bisher ca. 15 € (so hoffe ich zumindest / 3 Wochen á 5€) recht überschaubar und ich würde es auch sofort als Lehrgeld akzeptieren; aber wie das mit Strafe eben so ist: Ich möchte wenigstens genau wissen, wie, wann & wofür ich das nun kassiere - sonst bringt Strafe ja bekanntlich nichts und daher nun folgende Frage:


    Welchen Nachweis kann ich von Jamba verlangen? Bzw. Wie sieht ein solcher Nachweis aus?


    Ich selbst habe keinerlei Bestätigungs-SMS oder ähnliches erhalten und laut meinem EVN ist auch keine SMS an eine mir unbekannte Nummer versandt worden.


    Ich vermute mal, die Antwort von Jamba wird so aussehen, dass die mir einfach sagen: "Das haben Sie am 3.8. eben um 1:50 Uhr gebucht".
    Aber das kann doch unmöglich der Nachweis sein, oder? :confused:


    Ich selbst kann ja schlecht beweisen, dass ich von denen keine Nachricht/SMS bekommen habe - sonst hätte ich ja auch umgehend reagiert. So viel habe ich ja bei der Geschichte von meiner Freundin gelernt.


    Hätte ich nicht aufgrund der etwas hohen Rechnung diesmal den EVN so genau gecheckt, wäre ich wohl voll in die Falle gelaufen. Kann daher von Glück reden, dass dieses Abo wirklich in den letzten Tagen des Rechnungszyklus gestartet ist, so dass ich frühzeitig reagieren konnte.


    Hat jemand Erfahrung, was für eine Art Nachweis die erbringen können/müssen?


    Vielen Dank
    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Wieso nicht Rechnung mit Fristsetzung widersprechen und wenn keine Lösung kommt, Geld rückbuchen lassen und den unstrittigen Betrag zurücküberweisen.


    So wird das bei den Telekom-Festnetzverträgen bereits jahrelang gemacht ;) .
    Es ist ja nicht das Geld für o2, sondern das des Drittanbieters.
    Nach Rückbuchung muss dieser dann selbst auf dich zukommen und das Geld eintreiben und den Vertrag nachweisen. Ein "auf der Rechnung steht, dass sie am soundsovielten nach Fidschi telefoniert haben" hat bisher bei noch keinem Richter gereicht. Kommt kein technischen Prüfprotokoll, dass die Computer bei Jamba i.O. sind, ist ist die Rechnung per se als falsch anzusehen und falsche Rechnungen braucht man nicht zu bezahlen.


    Ich verstehe, dass du o2 keine Probleme machen willst. Aber sie treiben ja für Jamba ein. Wenn du den Betrag an Jamba anzweifelst, musst du eben auch die Helfershelfer von Jamba miteinbeziehen, die ja im Namen von Jamba dir unberechtigt Geld weggenommen haben.
    Eine Kartensperrung kann schonmal nicht kommen (ja bei unter 50 Euro nach EU darf sowieso bald keine kommen, und wenn dann nur nach persönlicher Rücksprache), denn es wurde ja nur Jambas Geld zurückgebucht.
    So wie viele sagen, mit dem lieben Netzbetreiber hast du ja keinen Vertrag über das Abo, sondern Jamba ist der Ansprechpartner, gilt das auch für deine Rückbuchung des Abogeldes nach Vorwarnung in deinem schriftliche Widerspruch an o2. Wenn der Netzbetreiber kein Vertragspartner sein will für die Drittanbieterdienste, die er mitberechnet, ist er auch keiner und die Rückbuchung des Jambageldes geht ihn dementsprechend auch nichts weiter an....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Ich verstehe, dass du o2 keine Probleme machen willst. Aber sie treiben ja für Jamba ein. Wenn du den Betrag an Jamba anzweifelst, musst du eben auch die Helfershelfer von Jamba miteinbeziehen, die ja im Namen von Jamba dir unberechtigt Geld weggenommen haben. Eine Kartensperrung kann schonmal nicht kommen (ja bei unter 50 Euro nach EU darf sowieso bald keine kommen, und wenn dann nur nach persönlicher Rücksprache), denn es wurde ja nur Jambas Geld zurückgebucht.


    Das war nämlich genau das, was mir der O2-Hotliner mehr oder weniger angedroht hatte. Und da ich mittlerweile Festnetz und Handy bei O2 habe, möchte mir ne negative Bonität oder ähnliches ersparen :-(


    Mit der Hotline von O2 bin ich bisher immer super klar gekommen, aber bei dem heutigen Thema herrschte äußerst frostige Stimmung auf deren Seite und das bei 2 unterschiedlichen Hotlinern :(
    Eiskalter Monolog:"Rufen Sie Jamba an. Nein, wir haben keine Verbindungsdaten oder ähnliches für sie. Wir raten Ihnen das Abo umgehend zu kündigen"


    EDIT:
    Jamba wird mir immer sympathischer :flop:
    1.) Hotline angerufen, die Abends nicht erreichbar ist. Davon steht auf der Webseite natürlich nichts
    2.) E-Mail übers Kontaktformular geschickt. Eine Kopie des Textes an meine Mail-Adresse erfolgte nicht! Ich kann also nicht belegen, dass ich was abgeschickt habe :flop:

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!