Verkauf eines Handy aus Eplus Handymiete möglich?

  • Hallo Leute,


    ich habe hier im Marktplatz von einer Privatperson ein Nokia erworben.
    Jetzt wurde es (blitzschnell, Danke) geliefert.


    Allerdings ist es vom ursprünglichen Käufer nur gemietet!
    (E-Plus Handymiete)
    Er erwirbt nach Auskunft von E-Plus und Blick ins "Kleingedruckte" damit kein Eigentum am Handy sondern es verbleibt Eigentum von Eplus/Arvato.
    Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss er das Gerät an Eplus/Arvato zurückgeben.


    Folglich sollte es mir auch nicht möglich sein, Eigentum am Gerät zu erwerben?


    Sehe ich das richtig, kennt sich da jemand aus? Ich bin sehr geneigt, das Gerät zurückzugeben.


    Die Bedingungen sehen jedenfalls vor:



    Danke für Eure Hilfe
    BJ

  • Ich schätze da habt ihr beide ein Problem...


    Verkäufer:
    Er muss es sicherlich nach Mietzeit wieder zurückgeben.
    Oder aber er kann es durch eine "Ablösesumme" erwerben. Dann dürfte das Problem unten für dich nicht zutreffen denke ich.


    Käufer:
    Spätestens bei Garantieanspruch kannst du Probleme bekommen, wenn der Verkäufer das Gerät halt nicht zurückgeschickt hat und somit ein Rechtsstreit vorliegt.


    Weiß denn der Verkäufer auch das es ein Mietgerät ist? Vielleicht kennt er den Unterschied nicht zwischen mieten und wie wir das halt normal kenne Vetragsabschluss->Handy Eigentum.


    Gruß Bekiro

     iPhone 5 16GB Frei von Werk  + Telekom.de 
     iPad 3 4G 32GB + Telekom.de 

  • Verkauf Mietsachen


    Ich hatte auch reichlich Probleme letztes Jahr als ich ich einen Bekannten meine Mietwohnung verkaufte...


    Schöne Grüße aus dem JVA Steinhagen

  • Re: Verkauf Mietsachen


    Zitat

    Original geschrieben von Westfalste
    Ich hatte auch reichlich Probleme letztes Jahr als ich ich einen Bekannten meine Mietwohnung verkaufte...


    Schöne Grüße aus dem JVA Steinhagen


    Das gefällt mir :top: :D

  • Die Antwort auf Deine Frage findest Du in § 932 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).


    Bei Deinem Fall handelt es sich um den klassischen Lehrbuchfall zum gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten. Es kommt darauf an, ob Dir im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bekannt war, dass das Handy vom Verkäufer nur gemietet war. Wenn Dir dieser Umstand bekannt war, warst Du nicht gutgläubig (sondern bösgläubig) und konntest daher kein Eigentum erwerben und musst das Handy zurückgeben. Wenn Dir die Eigentumsverhältnisse erst danach bekannt geworden sind, also nachdem Du bereits Eigentum an dem Handy erworben hattest, schadet die spätere Kenntniserlangung nicht und Du kannst das Handy behalten. Der Verkäufer muss natürlich trotzdem seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber E+ erfüllen und vermutlich auch Schadensersatz leisten. Aber das ist ja - juristisch gesehen - nicht Dein Problem.


    Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist unter normalen Umständen die Inbesitznahme des Handys.

  • Zitat

    Original geschrieben von catweazle67
    Es kommt darauf an, ob Dir im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bekannt war, dass das Handy vom Verkäufer nur gemietet war. Wenn Dir dieser Umstand bekannt war, warst Du nicht gutgläubig (sondern bösgläubig) und konntest daher kein Eigentum erwerben und musst das Handy zurückgeben.


    Nun der Umstand drängelte sich mir förmlich auf: es liegt der Mietvertrag bei :rolleyes:


    Insofern kann ich kein Eigentum erwerben...also bleibt nur die Rückabwicklung.
    Was für ein Stress! Ich werde nun bei Amazon bestellen...da passiert mir so etwas nicht!

  • Wie catweazle67 richtig feststellt, hat BJ.Simon das Eigentum an dem Gerät erworben, sofern er bei Vollendung des Erwerbstatbestands (= Einigung und Übergabe der Kaufsache) nicht in bösem Glauben war, also nichts davon wußte, daß ein anderer als der Verkäufer Eigentümer war.


    Der ursprüngliche Eigentümer (eplus) hat im Falle des gutgläubigen Erwerbs sein Eigentum an BJ.Simon verloren. BJ.Simon ist dann also rechtmäßiger Eigentümer des Handys geworden.


    Was die Befürchtung angeht, eplus könne das Handy im Gewährleistungsfall einbehalten: Es besteht keinerlei Anspruchsgrundlage, die eplus nach einem Erwerb gem. § 932 I BGB zur Einbehaltung berechtigen würde. Gleichermaßen bestehen aber seitens BJ.Simon für dieses Handy auch keine Gewährleistungsansprüche, denn die lassen sich mangels Kauf des Handys nur aus dem Mietverhältnis gem. § 535 I S.2 BGB ableiten. Da die eplus AGB eine Abtretung der Ansprüche aus dem Mietvertrag ebenso wie eine Untervermietung untersagen, kann BJ.Simon keinerlei Gewährleistungsrechte gegen eplus geltend machen. Und mangels Kaufbeleg wird auch Nokia wohl keine Garantieleistungen erbringen - vielleicht reicht aber ein Lieferschein.


    Ein Problem hat alleine der Verkäufer, der eplus nun schadensersatzpflichtig und zudem, sofern er vorsätzlich gehandelt hat, eine qualifizierte Unterschlagung gem. § 246 II StGB verwirklicht, da ihm die Sache anvertraut war.
    Wenn der Verkäufer allerdings im Glauben war, er habe das Handy gekauft, dann könnte er den Kaufvertrag wegen Eigenschafsirrtums anfechten und das Handy herausverlangen und wäre mangels Vorsatz auch nicht strafbar.


    BJ.Simon kann das Handy jedenfalls bedenkenlos behalten, solange der Verkäufer den Kaufvertrag nicht anficht und hierfür hat er nach Kenntnisnahme von den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen max. zwei Wochen Zeit.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Nun der Umstand drängelte sich mir förmlich auf: es liegt der Mietvertrag bei :rolleyes:

    Aber den Mietvertrag hast Du ja erst nach Lieferung gesehen, oder? In dem Augenblick, indem Dir der Karton übergeben wurde, ist der Erwerb vollendet gewesen. Was Du danach in Erfahrung gebracht hast, ist für den gutgläubigen Erwerb unschädlich, selbst wenn nur eine Sekunde dazwischenliegt.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!