Ich muss zugeben, mit der Sicht habe ich gewisse Probleme. Da der Mietvertrag ja mit dem Handy übermittelt wurde, denke ich mal kann es auch gewertet werden, dass Du schon vor Vollendung des Kaufes (ich bin mir nicht sicher, ob ein Käufer die Ware prüfen muss, ehe sie übergeht - vielleicht ist das unter normalen Umstanden auch nur zum Schutz des Käufers, damit er keine schlechte Ware bekommt) über das Mietverhältnis Kenntnis hattest.
Aus Fairnessgründen gegenüber dem Käufer (auch das finde ich wichtig, wenn man etwas verkauft oder kauft), solltest Du ihn darauf hinweisen, dass er es eigentlich nur gemietet hat und am Ende der Laufzeit zurückgeben müsste. Wenn ihm das egal ist und er lieber die Abschlagsumme am Ende zahlt, ist ja alles ok.
Ansonsten soll er Dir den Kaufpreis + Rückporto zahlen und Du sendet es ihm zurück.
Du bist zwar nicht rechtlich dazu verpflichtet (oder je nach dem, wie ein Richter die Sache mit dem Mietvertrag und der Kenntnis davor sieht) und eigentlich hat der ursprüngliche Käufer (als bei Dir Dein Verkäufer) dafür zu sorgen, dass er weiß, was er da verkauft und das es eigentlich nicht dürfte. Aber aus Fairness würde ich ihm die Chance geben, dass Du es ihm zurück sendest - wir sind hier bei TT und nicht auf dem Automarkt, wo Käufer und Verkäufer sich gegenseitig übern Tisch ziehen.