mobilcom Rückforderung Handys

  • Hallo, geht´s noch? Editier´gefälligst deinen alten Beitrag anstatt hier alles zuzumüllen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Hallo, geht´s noch? Editier´gefälligst deinen alten Beitrag anstatt hier alles zuzumüllen.


    Sorry, ich weiß nicht, wie das geht? :-)

  • Rechts oben auf Edit klicken, dann kannst du einen bestehenden Beitrag ändern und ergänzen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Und wie Verträge einzuhalten sind sollte man auch wissen. Unter Insolvenz stehend noch Mobilfunkverträge abzuschließen verstößt nämlich auch gegen das private Insolvenzrecht.
    Ich würde mal sagen, da lernen es einige nie.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Rechts oben auf Edit klicken, dann kannst du einen bestehenden Beitrag ändern und ergänzen.


    Ok, Danke


    Hast du meine Posting gelesen? NUTZUNGSVEREINBARUNG FÜR MOBILTELEFONE, Kannste mir es bitte genaue erklären. Ich habe es nicht Korrekt verstanden.


    LG

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Und wie Verträge einzuhalten sind sollte man auch wissen. Unter Insolvenz stehend noch Mobilfunkverträge abzuschließen verstößt nämlich auch gegen das private Insolvenzrecht.
    Ich würde mal sagen, da lernen es einige nie.


    Inso wurde aufgehoben, er hat schon Restschuldbefreiung angekündigt erhalten. Man darf auch ja soviele Verträge abschließen, wenn man es bezahlen kann. verstößt nicht gegen insorecht.


    LG

  • Schon wieder 2 Posts. HsHvH...


    Auf der Rechnung steht doch "Kaufhandy". Also zu Eigentum erworben und nicht gemietet. Folglich müsste MC den Kaufvertrag beseitigen können, um die Handys zurückfordern zu können bzw. anderweitig einen vertraglichen Anspruch auf Herausgabe der Handys haben.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von adana
    Inso wurde aufgehoben, er hat schon Restschuldbefreiung angekündigt erhalten. Man darf auch ja soviele Verträge abschließen, wenn man es bezahlen kann. verstößt nicht gegen insorecht.


    LG


    Da können einem Gläubiger schon Leid tun.


    Sie müssen Ihre Forderungen abschreiben, weil der Schuldner Insolvenz anmeldet, und der Gläubiger hat nun nichts besseres zu tun, da er ja von der Restschuld befreit ist, als loszugehen und neue Mobilfunk-Verträge abzuschließen, womöglich mit monatlichen Grundgebühren...
    Verrückte Welt!


    Mich ärgert das irgendwie, obwohl es mich gar nichts angeht.

  • Ich habe mich ja bislang bei TT immer sehr gut beherrschen können, mir meistens meine Wut verdrückt und mich zu derartigen Themen nicht geäussert, sondern einfach weiter geklickt. Aber ich empfinde es als den Gipfel der Unverschämtheit, wenn eine Person die sich in Privatinsolvenz befindet die Dreistigkeit besitzt einen Mobilfunkvertrag abzuschliessen.
    Wenn unsere Konsumgesellschaft derartige Früchte trägt sehe ich über kurz oder lang Schwarz für dieses Land.

  • Zitat

    Original geschrieben von TobyB
    Ich habe mich ja bislang bei TT immer sehr gut beherrschen können, mir meistens meine Wut verdrückt und mich zu derartigen Themen nicht geäussert, sondern einfach weiter geklickt. Aber ich empfinde es als den Gipfel der Unverschämtheit, wenn eine Person die sich in Privatinsolvenz befindet die Dreistigkeit besitzt einen Mobilfunkvertrag abzuschliessen.
    Wenn unsere Konsumgesellschaft derartige Früchte trägt sehe ich über kurz oder lang Schwarz für dieses Land.


    warum stört das dich? haste was gegen leute,die im inso sind? bist du dir sicher, dass du irdgendwann zum inso nicht gehen müßtest?


    erst überlegen, dann schreiben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!