mobilcom Rückforderung Handys

  • Naja wie im ersten Posting zu lesen ist, geht es nur darum ob er die Handys zurückschicken soll oder nicht.


    Die Verträge wurden ja seitens Mobilcom gekündigt wie er schreibt.
    Also ist da auch nichts mehr mit GG bezahlen das brauch er ja nicht mehr da die Verträge ja nicht mehr existieren.


    Und das man die Handys dann nicht behalten kann, sollte eigentlich jedem klar sein.
    Das dann anzufechten, um die Handys dann doch glaubt behalten zu können dazu muss man schon ziemlich abgedroschen sein wie ich finde.


    MfG

  • ich meinte nicht, dass mobilcom betrogen wird, sondern jene Gläubiger, die auf die Rückzahlung der Forderungen verzichten müssen, obwohl Zahlungsfähikeit zu bestehen scheint...
    Das ist rechtlich kein "Betrug", aber trotzdem ein dickes Ding.


    Ich will auch niemanden für die Situation der Insolvenz verurteilen!


    Was ich aber nicht gut vertrage, ist, wenn trotz Insolvenz weiter wie in Saus und Braus gelebt wird. (Vermutungen liegen heutzutage ja nahe, dass der Besitz diverser Mobilfunkverträge und der dazu gehörigen Top-Handies, die ein oder andere Insolvenz vielleicht sogar mit begünstigen.)


    Letztlich kann ich diesen Einzelfall nicht exakt beurteilen...
    ...und wie schon von stigarta gesagt, sind meine Beiträge, und die einiger anderer, ja auch nicht zum Thema dienlich.


  • Da steht das Mobilcom die Verträge fristgerecht gekündigt hat. Darunter verstehe ich das sie eben zum Ablauf der zwei Jahre gekündigt sind...

  • Zitat

    Original geschrieben von lexo321
    Die Verträge wurden ja seitens Mobilcom gekündigt wie er schreibt.
    Also ist da auch nichts mehr mit GG bezahlen das brauch er ja nicht mehr da die Verträge ja nicht mehr existieren.
    Und das man die Handys dann nicht behalten kann, sollte eigentlich jedem klar sein.


    Sollte es das? Schickst du deine Handys zurück, wenn du deinen Vertrag kündigst? Ich nicht.


    Tatsache ist, für eine außerordentliche Kündigung braucht man einen Kündigungsgrund. Ob dieser hier vorliegt, kann man ohne Detailwissen nicht sagen.
    Sollte lediglich eine ordentliche Kündigung vorliegen, kann man die Handys selbstverständlich behalten.

  • Den Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens mobilcom hat Metzger80 auf Seite 1 ja schon gepostet.


    Dass eine Zuzahlung zum Gerät bei Vertragsabschluss nicht zwingend ein Handykauf sein muss, ist ja auch allen klar.


    Die Antwort, ob ein Handy bei nicht voller Ausschöpfung der Laufzeit zurückgegeben werden muss, ist adana ja selber klar geworden, denn das hat er ja wiederum auf seite 1 zitiert.


    Die Frage ist ja erstmal, ob das Handy tatsächlich gekauft wurde?
    Sorry, 2 Handies!

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Da steht das Mobilcom die Verträge fristgerecht gekündigt hat. Darunter verstehe ich das sie eben zum Ablauf der zwei Jahre gekündigt sind...


    Tatsächlich. Hatte ich glatt überlesen. Entschuldigung. :cool:


    Dann verstehe ich auch nicht, wieso die Geräte zurückgesendet werden sollten. Gibt es eine Möglichkeit, das entsprechende bzw. die entsprechenden Schreiben (anonymisiert!) hier mal reinzustellen? Dann könnte man sich ein besseres Bild davon machen, was nun überhaupt Sache ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Den Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens mobilcom hat Metzger80 auf Seite 1 ja schon gepostet.


    Ja, und deshalb ist der Vertragsabschluss in meinen Augen tatsächlich eine Form von Betrug. Die Frage, ob jemand, der sich im Insolvenzverfahren befindet, einen Handyvertrag braucht oder nicht sei mal völlig dahingestellt - der Vertragsnehmer hätte den Vertrag gar nicht abschließen dürfen. Man kann doch MC in diesem Fall nicht anlasten, das nicht überprüft zu haben.
    (auch wenn's vielleicht ein doofes Beispiel ist: wenn ich im Supermarkt Zigaretten kaufen gehe, muss ich auch volljährig sein - wenn die Kassiererin das nicht überprüft, gibt das dem Minderjährigen noch lange kein Recht sie zu kaufen)

  • Mogelcom


    Wer macht den noch freiwillig bei so einem unseriösen Unternehmen Verträge,die hätte lieber in den 90`iger pleite gehen sollen waren ja fast Insolvent.

    o2 Can Do ;)

  • Also ein Familienangehöriger hatte 2 Verträge bei mobilcom. Als dieser verstarb hatte ich mich auch an mobilcom gewandt. Die haben die Verträge zwar sofort aufgelöst aber forderten das Mobiltelefon zurück.


    Nach einigen Anrufen haben sie dann doch darauf verzichtet, man muss halt den richtigen an der Hotline haben.

  • Um die Situation zu prüfen braucht man natürlich sowieso mehr Input:
    war es ein Vertrag mit/ohne Gerät.
    Das beeinfluust Gerätepreis und Grundgebühr.


    Sollte es ein mit-Handy-Vertrag sein, zahlt der Kunde ja einen niedrigeren Preis, und den Rest durch aufschlag auf die GG.
    In diesem Fall ist die Rückforderung des Anbieters wahrscheinlich durchaus angemessen, da dem "Kaufpreis" ja die nun nicht mehr folgende Laufzeit zu Grunde lag...

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