mobilcom Rückforderung Handys

  • Lies doch einfach mal richtig!


    Zitat

    Aber ich empfinde es als den Gipfel der Unverschämtheit,wenn eine Person die sich in Privatinsolvenz befindet die Dreistigkeit besitzt einen Mobilfunkvertrag abzuschliessen .


    Also nichts mit er hat was gegen Leute die in Privatinsolvenz sind!


    Finde es aber auch einfach nur dreist. Schön die Zeit abklemm in der Inso und danach wieder in die gleiche SCH***** langen. D.h wohl nichts gelernt...


    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von lexo321
    Finde es aber auch einfach nur dreist. Schön die Zeit abklemm in der Inso und danach wieder in die gleiche SCH***** langen. D.h wohl nichts gelernt...


    Das ist nicht nur dreist, das ist in meinen Augen eine Vorstufe von Betrug.


    Wobei man auch sagen müsste, dass eine Insolvenz normalerweise das Scoring so weit herunterreißt, dass mobilcom überhaupt nicht hätte schalten dürfen.
    Da war mobilcom halt sehr unvorsichtig - was damit bestraft wird, dass auch mal so ein offenbar nicht unbedingt finanzbewusster Mensch einen Vertrag (oder wie hier gleich 2 :rolleyes: ) bekommt.

  • Sag mal,


    gehts noch ? Was spielt Ihr hier die Moralapostel,anstatt einfach nur wie es sich gehört anstandslos zu helfen. Ob und in wie fern Ihr es für in Ordnung haltet ob jemand in der Inso einen Mobilfunkvertrag abschließt wurde nicht gefragt und stand auch nicht zur Debatte.


    Aber schön das Ihr alle so geradlienig und korrekt seit und in eurem bisherigem Leben bestimmt immer alles richtig gemacht habt.


    Für mich gehört es einfach zum normalen menschlichen Verhalten einem Menschen zu helfen ohne gleich seine Situation zu verurteilen.


    Dann dürfte nach eurer Meinung ja jemand der in der Inso ist kein Telefon haben. Gehts noch? Schon mal drüber nachgedacht das Mobilfunkverträge in vielen Fällen günstiger sind als ein Festnetzanschluss?


    Ich muss mich hier für meine Landsleute entschuldigen und schäme ich richtig.


    Das ist leider typisch Deutsch.


    Aber nun zum Thema,


    natürlich kann Mobilkom die Handys nicht zurückfordern. Schließlich wurde die Bonität geprüft und als ausreichend bewertet, sonst hättet Ihr sicherlich keine Verträge bekommen. Die Inso wird bei jeder Prüfung angezeigt.


    Gruß Stigarta

    Gruß Stigarta

  • da hat mobilcom Schuld, nicht der Kunde. Ich kenne auch leute, die mit Negativer Schufa Handyverträge bei t-mobile erhalten haben und ihre Rechnungen immer Pünktlich bezahlen. es hat nicht mit inso oder ohne inso zutun. Hauptsache ob man brav bezahlt. es gibt leute mit gute Bonität aber Probleme mit bezahlen.


    nochmal bitte auf das Thema kommen, es geht hier nicht um inso, sondern um Saftladen mobilcom.


    LG


  • So eine Antwort habe ich erwartet, danke stigarta. muß er jetzt an mobilcom was schreiben und das klären?


    LG

  • Wie oft musst du eigentlich noch auf dem Edit-Button hingewiesen werden?!!


    Das Thema ist doch jetzt eigentlich geklärt: Mobilcom müsste den Vertrag angefochten haben, um die Handys zurückfordern zu können. Ob sie das, evtl. konkludent, getan haben, kann man ohne genauen Wortlaut der Schreiben nicht erkennen. Auch ob überhaupt ein Anfechtungsgrund vorliegt, kann man nicht 100%ig sagen. Ich würde "deinem Freund" daher empfehlen sich anwaltlich beraten zu lassen.

  • adana: Du wurdest mehrmals darauf hingewiesen, die Editier-Funktion zu verwenden. Warum tust du es nicht einfach?


    Einen Mobilfunkvertrag im/nach einem Insolovenzfall abzuschließen ist sehr sehr fragwürdig und dreist. Es steht auch nicht zur Diskussion, ob ein Mobilfunkvertrag günstiger ist als ein Festnetzvertrag, denn es ist schlichtweg falsch! Immerhin hat der Kunde ein Handy güstig dazubekommen, was auch einen gewissen Wert haben dürfte.

  • Wenn du ihm wirklich helfen willst, sag ihm er soll die Dinger zurückschicken. Ganz einfach!


    Was erhofft er sich denn? Das er die beiden sicher hochwertigen Handys behalten kann?


    Wenn das wirklich an dem ist, kann man hier wirklich schon von Vorsetzlichem Betrug reden. Weil er könnte ja von Anfang an gewusst haben wie das ausgeht.


    Also wie ich schon gesagt habe hilf ihm indem du ihm sagst, dass er die Dinger zurück schicken soll und Ende.


    MfG


  • Ist es das? Naja...


    Ich bin nicht nur deutsch, sondern übe auch den Beruf des Kaufmannes aus.
    Und der gebietet mir in diesem Fall, Kritik dort zu üben, wo u.U. mit den Rechten, die man in unserem Lande hat, möglicherweise Schindluder getrieben wird.


    Es gibt nämlich durchaus auch Menschen, die eben durch derartiges Verhalten in die Insolvenz getrieben werden könnten.
    Mittelständische Unternehmen gehen Konkurs, weil andere Unternehmer selber Konkurs anmelden, und 2 Wochen später eine neue Unternehmung eröffnen.
    Ach, der Mercedes, den sie fahren, der gehört der Frau... Das gibt es leider wirklich.
    Hausbesitzer gehen pleite, weil sie Kredite an die Bank nicht zurückzahlen können, weil der ehrenwerte Mieter die Miete nicht zahlen will... Und dort auch nichts mehr zu holen ist. In der Zeit wird die Wohnung auch so verwohnt, dass weitere Investitionen nötig wären, wenn man die "Mietnomaden" erst mal losgeworden ist.


    Da darf man keine Kritik üben? Ich bitte dich!


    Ein Mobilfunkvertrag ist vielleicht günstiger als ein Festnetzanschluss.
    Aber zwei Verträge sind es wahrscheinlich nicht.
    Und man kann auch mit einer maxxim/simyo/fonic-Karte telefonieren, sogar ausgesprochen günstig. Und Telefone gibt es für 30€ ohne Vertrag. Das sollte zur Grundversorgung reichen.


    Das wäre meine Empfehlung für jemanden, der sich in Insolvenz befindet.
    Was ist daran verwerflich?
    Verwerflich finde ich ich aber sehr wohl, jemandem, und es spielt keine Rolle wem, Geld schuldig zu bleiben, weil man Beträge nicht abstottern kann, dann aber loszugehen und monatlich Gebühren für 2 Telekommunikationsverträge zahlen zu wollen.
    Da stimmt dann etwas nicht!


    Edit: ich plädiere für ein Schloss!
    Denn vermeintliche Anleitungen zum Thema "Betrug" sollte man nicht fördern...

  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer


    Edit: ich plädiere für ein Schloss!
    Denn vermeintliche Anleitungen zum Thema "Betrug" sollte man nicht fördern...


    Immer langsam. Das Verhalten kann man aus guten Gründen verwerflich finden, ein Betrug liegt aber, so lange die GG bezahlt wird, keinesfalls vor.

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