Rechnung als Kopie gültig ?

  • Hallo,


    ich hab letztens was in einem Forum gekauft, jetzt hat der Verkäufer vergessen die Rechnung dazuzulegen, ich hab ihm vorgeschlagen die Rechnung einfach zu scannen per EMail zu schicken, damit es schneller geht, jetzt im Nachhinein weiss ich gar nicht ob es in einem Garantiefall akzeptiert wird?


    Wie sieht es rechtlich aus?
    Hat jemand Erfahrung damit?


    Gruß

    Gruß

  • Die Rechnung wird als Kopie gültig sein. Die Frage ist wohl eher, ob eine Kopie als Rechnung(sersatz) gültig ist :D


    Im Ernst: Damit wirst du keine Probleme haben.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Hier werden mal wieder munter Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen.
    Für die Gewährleistung mag letztere Aussage stimmen; für die grundsätzlich freiwillige Übernahme der Garantie, sind die jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers maßgeblich.

  • Fehler sind menschlich, aber wer richtigen Mist bauen will braucht einen Computer.


    War zu früh. Ich nehme alles zurück :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von serkosum
    Ja wieder die alte Diskussion mit Garantie und Gewährleistung. Du benötigst kein Kassenbon oder Rechnung, um ein Garantieanspruch geltend zu machen.


    Dann lies doch bitte deine Links. Es geht in dem Beitrag um keinen Garantieanspruch, sondern um die gesetzl. Gewährleistung!

  • Stimmt. Garantie ist meist personenbezogen, Gewährleistung gilt generell dem Besitzer des Gerätes, also nicht personenbezogen.


    zB du kaufts einen Notebook bei Quelle. Das Ding hat dann zb 2 Jahre Gewährleistung und 1 Jahr Garantie. Die Garantie ist nur mit dir vereinbart wurden bzw ist quasi ein Versprechen an dich, also eine idR nicht übertragbare Vereinbarung. Eine Gewährleistung bezieht sich NUR auf das Produkt.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Da muss ich mal einen Einwand bringen. Gewährleistung ist personenbezogen, lässt sich nicht nur mit Weitergabe der Rechnung(skopie) übertragen. Garantie (vom Hersteller) schon, da es hier nur um den Kaufnachweis des Produktes geht, also um Garantiefristen. Dazu reicht idR auch eine Kopie der Rechnung.


    Um Gewährleistung zu übertragen wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien benötigt.


    MfG
    Robert

    kingofdirt - irgendwas is ja immer | in use: Nexus 5

  • Zitat

    Original geschrieben von kingofdirt
    Garantie (vom Hersteller) schon, da es hier nur um den Kaufnachweis des Produktes geht, also um Garantiefristen. Dazu reicht idR auch eine Kopie der Rechnung.


    Um Gewährleistung zu übertragen wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien benötigt.


    MfG
    Robert


    Der Hersteller darf die Garantiebedingungen (fast) beliebig wählen. Z.B. auch dass diese nur für den Erstkäufer gilt.

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